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Schlagwortarchiv für: Grand Hendrik Tonne

Schulraum

KMK spricht über Schul-Beitrag zur möglichen Lockdown-Verlängerung

4. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länderministerinnen und Länderminister über die Auswirkungen einer möglichen Verlängerung des Lockdowns für den Schulbereich ausgetauscht.

Das virtuelle Treffen war die Fortsetzung eines regelmäßigen Abgleiches zwischen den Ländern und diente der Vorbereitung der Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund am morgigen Dienstag.

Die KMK verständigte sich darauf, den hohen Wert der schulischen Bildung im Präsenzunterricht zu betonen, gleichwohl aber aufgrund der aktuell hohen Corona-Inzidenzwerte bei Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen auch den Schulbereich in der Pflicht zu sehen, einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion zu leisten.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu den heutigen Beschlüssen:

„Wir sind uns sehr einig darin, dass wir schnellstmöglich wieder vollen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wollen, weil das gut für die Lernfortschritte und die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist. Aber natürlich sehen wir auch, dass die Lage nach Weihnachten und Silvester sehr ungewiss ist und dass eine Verlängerung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen daher zielführend ist. Schule muss daher einen Beitrag leisten zur Kontaktreduktion. Das kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, über Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler, Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht oder auch Distanzunterricht. Je nach Infektionslage und aktueller Inzidenz sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die KMK hat hier nicht die eine Empfehlung abgegeben, sondern zur Vorbereitung der morgigen Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund mehrere Modelle genannt. Der Kultusministerkonferenz kam insofern eine beratende Funktion zu und keine mit Entscheidungscharakter.

Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden. Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.

Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten. Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns. Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die Grundschülerinnen und Grundschüler wie ursprünglich geplant in voller Klassenstärke in Szenario A starten lassen. Und natürlich gilt es, auch Kontaktreduzierungen in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen, zum Beispiel, indem wir wieder auf Gruppenmischungen verzichten.

Es gilt, dass wir unser Augenmerk bei allen Entscheidungen insbesondere auf die jüngeren Kinder richten werden sowie auch auf die Übergangs- und Abschlussklassen. Bei allen notwendigen Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen Entscheidungen aber nicht einseitig zu Lasten der Kinder und jungen Erwachsenen gehen. Im Schul- und Kitabereich gilt es immer, sehr verschiedene Interessen und Auswirkungen abzuwägen: Das Recht auf Bildung, den Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen an einem guten Aufwachsen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt. Das erwarte ich mir auch von den morgigen Bund-Länder-Beratungen.“

Freiwilliges Homeschooling vom 14. bis 18.12.2020 möglich – digitale Schule

Freiwilliges Homeschooling vom 14. bis 18.12.2020 möglich

10. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Eine Woche freiwilliges Homeschooling vor Weihnachten in Niedersachsen: Das Land weitet die Möglichkeit für das Lernen zu Hause in der letzten Schulwoche aus, so dass sich auch für Montag, 14. Dezember 2020, Dienstag, 15. Dezember 2020 und Mittwoch, 16.Dezember 2020, Schülerinnen und Schüler durch ihre Erziehungsberechtigten vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht ist damit im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 möglich.

Der Bildungsbereich leiste so einen relevanten Beitrag bei dem Ziel, Kontakte zu reduzieren, sagte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Mit der Ausweitung unserer bestehenden Regelung von zwei auf fünf Tage freiwilliges Homeschooling kommen eingedenk der Weihnachtsferien rund vier Wochen zusammen, in denen sich die Kontakte auch der Kinder und Jugendlichen deutlich reduzieren werden. Der Schulbereich beteiligt sich so an der umfassenden Gesamtstrategie der konsequenten Kontaktreduktion in Niedersachsen, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Wir leisten unseren Beitrag bei der allgemeinen Pandemiebekämpfung, ohne selbst Treiber der Pandemie zu sein. Mit der Ausdehnung der bestehenden Regelung führen wir unseren Weg eines situationsangepassten Krisenmanagements fort. Wir setzen dabei nach wie vor auf niedrigschwellige und pragmatische Wege und haben daher entschieden, dass es ausreicht, wenn die Eltern per Telefon, Mail oder auf Papier der Schule Bescheid sagen, ab wann ihr Kind nicht mehr erscheint und stattdessen ins Distanzlernen geht. Eine besondere Begründung muss nicht genannt werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Diese letzten Tage in der Schule bieten auch Raum und Zeit für die Schulgemeinschaft, das vergangene Jahr weiter gemeinsam aufzuarbeiten und zu reflektieren. Es ist ganz wichtig, dieses außergewöhnliche und belastende Jahr nicht einfach so auslaufen zu lassen“, erläutert Niedersachsens Schulminister.

Es ist davon auszugehen, dass insbesondere höhere Jahrgänge die Homeschooling-Woche nutzen werden; die Befreiungsmöglichkeit gilt aber ausdrücklich für alle Schülerinnen und Schüler, vom Primarbereich, über die weiterführenden bis zu den berufsbildenden Schulen. Allerdings müssen Abschluss- und versetzungsrelevante Klausuren zu den festgelegten Terminen geschrieben werden, so dass betreffende Schülerinnen und Schüler zu diesen Zeitpunkten in der Schule sein müssen – aber auch nur zu diesen Anlässen und nicht für den gesamten Tag. Nach dem Klausurschreiben kann ins Lernen zu Hause gewechselt werden.

Burgdorf und Uetze erhalten Fördergelder aus DigitalPakt Schule – Schule tablett

Burgdorf und Uetze erhalten Fördergelder aus DigitalPakt Schule

25. Mai 2020/in Region Hannover

HANNOVER. Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat am (heutigen) Montag Bewilligungsbescheide aus dem DigitalPakt Schule in Höhe von 310.000 Euro an die Stadt Burgdorf übergeben. Die Mittel erhält der Schulträger für drei Schulen: 250.000 Euro gehen an das Gymnasium Burgdorf, die örtliche Realschule sowie die Grund- und Hauptschule Burgdorf erhalten jeweils 30.000 Euro. Das digitale Netzwerk und die Versorgung der Klassenräume und Arbeitsbereiche mit LAN/WLAN sollen an dem Gymnasium und der Realschule vorangetrieben werden. An der Grund- und Hauptschule Burgdorf steht der Ausbau des WLAN-Netzwerks im Fokus.

Niedersachsens Kultusminister Tonne: „Das Engagement der Schulträger und der Schulen ist die Basis, damit wir beim Ausbau der digitalen Infrastruktur gut vorankommen. In diesem Sinne bedanke ich mich bei der Stadtverwaltung und bei den Burgdorfer Schulen. Es zeigt sich derzeit, wie wichtig es ist, die Möglichkeiten des digitalen Lernens weiter zu verbessern.“

Auch die Gemeinde Uetze erhielt heute aus den Händen des Kultusministers  Bewilligungsbescheide in Höhe von rund 128.000 Euro aus dem DigitalPakt Schule: Jeweils 25.000 Euro zur Anschaffung von Klassensätzen an mobilen Endgeräten stehen damit für die Grundschule am Storchennest, die Grundschule Uetze (mit der Außenstelle Eltze), das Gymnasium unter den Eichen Uetze, die IGS Uetze sowie die Löwenzahnschule Dollbergen zur Verfügung. Zur Anschaffung eines Beamers mit Mediensteuerung an der Löwenzahnschule erhielt die Gemeinde zudem einen Bescheid über 2.900 Euro.

Kultusminister Tonne bedankte sich bei Schulträger und Schulen der Gemeinde Uetze und betonte: „Digitale Medien gehören längst zum Alltag von Schülerinnen und Schülern, und das bereits in der Grundschule. Alle, die für die Bildung der Kinder und Jugendlichen Verantwortung tragen, müssen sich daher hinter das Thema Medienbildung klemmen. Ich freue mich, dass diese Aufgabe hier so verantwortungsvoll wahrgenommen wird.“

Über den DigitalPakt Schule erhält das Land Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. Antragsberechtigt für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen. Das bewilligte Fördervolumen liegt derzeit in Niedersachsen bei insgesamt rund 26 Millionen Euro.

Zusätzlich erhält Niedersachsen zeitnah 47 Millionen Euro für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler, die sich kein Tablet, Notebook oder Laptop leisten können. Das Geld kommt aus einem Sofortausstattungsprogramm der Bundesregierung, das aufgrund der Corona-Pandemie aufgelegt wurde. Die genauen Modalitäten werden derzeit landesweit abgestimmt.

 

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