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Schlagwortarchiv für: Quarantäne

Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit Beschluss vom 6. September 2021 – Schulklasse Corona

Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit Beschluss vom 6. September 2021

6. September 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

BERLIN (red/PM). Wie geht es an den Schulen mit der Handhabung der Quarantänen bei Kindern weiter und wird es ein weitgehend einheitliches Verfahren geben? Aus diesem Grund gab es heute eine Gesundheitsministerkonferenz, wo sich Länder und der Bund zu dieser Fragestellung abstimmten.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben heute im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit Folgendes beschlossen:

  • Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen im Rahmen des infektiologisch Vertretbaren auf möglichst wenige Personen zu beschränken.
  • Gibt es einen Infektionsfall in einer Schulklasse, soll grundsätzlich nicht mehr der gesamte Klassenverband eine Quarantäneanordnung erhalten.
  • Quarantäneanordnungen sind mit Augenmaß in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr sowie eines Testkonzepts und Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken zu erlassen; geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von Quarantäneanordnungen grundsätzlich ausgenommen. Die zuständige Gesundheitsbehörde trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen.
  • Sofern asymptomatische enge Kontaktpersonen einer Quarantäneanordnung unterliegen, kann diese frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Nukleinsäuretests oder eines negativen Antigentests aufgehoben werden. Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall abweichende Entscheidungen treffen.
  • Bei den übrigen Schülerinnen und Schülern der Klasse, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft sind, sollen für eine gewisse Zeit intensivierte Testungen im Rahmen der etablierten Testkonzepte durchgeführt werden.
  • Neben dem Schulbetrieb hat die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Auch hier wird es bei einem Infektionsfall Quarantäne nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Die Möglichkeit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen gilt auch für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens äußerte sich zum Beschluss der GMK zu den Quarantäneregelungen in Schule und Kita:

„Vom heutigen Beschluss geht das klare Zeichen aus, dass wir bundesweit einen möglichst einheitlichen Rahmen für die Anordnung von Quarantäne bei Schülerinnen und Schülern und in den Kindertagesstätten brauchen. Angesichts des hohen Schutzniveaus an unseren Schulen soll das Instrument der Quarantäne-Anordnung für Kontaktpersonen ohne Symptome möglichst gezielt eingesetzt werden.

Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht mehr ganze Klassen eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten, wenn ein Corona-Fall ermittelt wird, sondern beispielsweise nur noch die direkten Sitznachbarinnen und -Nachbarn der infizierten Person. Zudem sollen Schülerinnen und Schüler mit Kontakt zu infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nach fünf Tagen einen Test machen können, um dann bei einem negativen Ergebnis und ohne Symptome wieder in die Schule gehen zu können. Die Gesundheitsämter werden dabei auch in Zukunft einen Ermessensspielraum haben, aber es ist ganz wichtig, dass Kinder und ihre Eltern hier nun mit Blick auf den Herbst und Winter mehr Klarheit und ein Stück weit Planungssicherheit haben.“

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – Auslandsurlaube

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten

8. Juli 2021/in Niedersachsen, Reisen

HANNOVER (red). Das Land Niedersachsen hat wegen der zurzeit häufigen Nachfragen hinsichtlich der Einreisereglungen wieder ein paar selbsterklärende Grafiken zur Verfügung gestellt. Urlaubsreisende sollten sich vor Antritt darüber im Klaren sein, dass sich der jeweilige Status ihres Urlaubslandes kurzfristig ändern kann und somit verschärfte Einreisebedingungen bei der Rückreise plötzlich vorherrschen. 

Vor allem bei Virusvariantengebieten kann es wegen der Quarantänepflicht zu ungewollten Ausfällen als Arbeitgeber kommen.

Hier die möglichen Varianten je nach Klassifizierung des Urlaubslandes oder unter Umständen auch Teilen einer Region:

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – 2021 07 08 Flugreise


Einreise aus einem normalen Risikogebiet

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – 2021 07 08 Urlaub Risikogebiet 1


Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – 2021 07 08 Urlaub Hochinzidenz 1


Einreise aus einem Virusvariantengebiet

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – 2021 07 08 Urlaub Virusvarianten 1

Reisen mit Tieren – Quarantäne Hunde

Reisen mit Tieren

9. Juni 2021/in Region Hannover, Reisen

REGION HANNOVER (PM).  Den eigenen Hund mit in den Urlaub nehmen – das klingt zunächst nach einer guten Idee. Aber oft erfüllen die Tiere die Einfuhrbedingungen bei der Rückreise nach Deutschland nicht. Bei der Rückreise aus der Türkei beispielsweise muss eine gültige Impfung gegen Tollwut und die Kontrolle des Impferfolges nach 30 Tagen im Blut nachgewiesen werden. „Das wissen viele Reisende nicht. Die Folge ist, dass die mitgebrachten Tiere in mehrwöchige Quarantäne müssen, was nicht nur teuer ist, sondern auch viel Leid für Mensch und Tier bedeutet“, sagt Dr. Anna Mellin, Amtstierärztin bei der Region Hannover. „Manche Hunde jaulen fast den ganzen Tag in der Quarantäne. Wenn die Besitzer ihre Tiere nach Wochen wiedersehen, fließen erstmal die Tränen.“

Damit das nicht passiert, rät die Amtstierärztin allen Reisenden, die ihr Haustier auf Reisen mitnehmen wollen, sich frühzeitig vor Reiseantritt darüber zu informieren, welche Einfuhrbedingungen nach Deutschland gelten. Denn die Bedingungen sind unterschiedlich, je nachdem aus welchem Land man einreist: Wenn ein Tier aus einem sogenannten nicht-gelisteten Drittland – also nicht aus der EU – einreisen möchte, reicht eine Bestätigung der Tollwutimpfung per Heimtierausweis nicht aus. „Dann muss die Wirksamkeit dieser Impfung durch eine zusätzliche Blutuntersuchung nachgewiesen werden“, erläutert Dr. Mellin.

Außerdem wichtig: Jedes Tier, das auf Reisen geht, muss einen Chip tragen. Der Zoll am Langenhagener Flughafen überprüft mit einem Mikrochiplesegerät die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Hunden und Katzen – zusätzlich zum Blick in den Ausweis des Tieres. Deshalb sollte unbedingt vor Antritt der Reise der Mikrochip des Tieres durch einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin oder einen Amtstierarzt bzw. Amtstierärztin einmal ausgelesen werden, rät Dr. Mellin.

Reisende, die über den Flughafen Hannover-Langenhagen mit ihrem Tier reisen möchten, können sich zu Fragen der Einreise nach Deutschland telefonisch beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover unter der Telefonnummer (0511) 616-22095 beraten lassen oder Anfragen per E-Mail senden an: GKS@region-hannover.de

Infos zum Thema gibt es auch auf www.hannover.de (Stichwort: Reisen Tiere).

Kabinett beschließt neue Coronavirus-Einreiseverordnung – Einreise© Bernd Günther

Kabinett beschließt neue Coronavirus-Einreiseverordnung

13. Januar 2021/in Reisen, Niedersachsen

BERLIN (PM). Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.

Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Die Verordnung tritt morgen, am 14. Januar in Kraft.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

„Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Virusmutationen sind eine zusätzliche Gefahr für unsere Gesundheit. Eine Ausbreitung in Deutschland müssen wir soweit wie möglich verhindern.“

Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Die „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ sieht im Wesentlichen vor:

  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.
  • Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
  • Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
  • Ab 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.
Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze: 130 Schüler und 4 Lehrer in Quarantäne – Schulklasse Corona

Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze: 130 Schüler und 4 Lehrer in Quarantäne

2. September 2020/in Region Hannover

REGION HANNOVER/SEELZE (PM). Im Zuge eines bestätigten Coronafalles im 9. Jahrgang des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze hat das Gesundheitsamt der Region nach Ermittlung des Sachverhaltes heute am späten Nachmittag entschieden, vorsorglich alle 130 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 sowie 4 Lehrkräfte in Quarantäne zu setzen. Mit der Entscheidung folgt das Gesundheitsamt der Region den aktuellen Empfehlungen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts.

Demnach gilt: Erkrankt ein Mitglied einer Kohorte, so gelten alle anderen Mitglieder derselben Kohorte als enge Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie 1 und müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die Einteilung von Kohorten erfolgt durch die jeweiligen Schulen. Auch nach Gesprächen mit der Schule war keine engere Eingrenzung der Kontaktpersonen möglich, sodass hier keine alternative Handlungsmöglichkeit für das Gesundheitsamt bestand. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte sind über die Schule über die Maßnahme informiert worden, eine schriftliche Quarantäneverfügung wird postalisch versandt. Alle Personen werden nun zweimalig auf das Coronavirus getestet.

Eine häusliche Quarantäne bedeutet, dass die K1-Personen räumlich so weit wie möglich isoliert werden, das heißt, dass sie in der Wohnung bzw. dem Haushalt möglichst eine räumliche und zeitliche Trennung von allen mit im Haushalt lebenden Personen, einhalten sollte/n, indem sie sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten, keine gemeinsamen Tätigkeiten ausführen und insbesondere ihre Mahlzeiten nacheinander oder räumlich getrennt voneinander einnehmen. Dies ist von den Eltern natürlich alters- und bedarfsgerecht zu gestalten.

 

Kommt nach der Feriensaison wieder die Quarantäne anstelle der Testpflicht? – Quarantäne

Kommt nach der Feriensaison wieder die Quarantäne anstelle der Testpflicht?

24. August 2020/in Gesundheit, Reisen

BERLIN. Derzeit müssen sich Reiserückkehrer aus ausgewiesenen Risikogebieten entweder 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland im jeweiligen Urlaubsland auf eigene Kosten oder innerhalb von 72 Stunden nach der Wiedereinreise kostenlos testen lassen. Bis zu einem negativen Testergebnis müssen sich Rückreisende in häuslicher Quarantäne aufhalten und diese selbstständig auch beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.

Heute teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mit, dass durch die vielen Tests die Laborkapazitäten in Engpässe geraten. Bei einer weiteren Testauslastung müsse man auch mit Material- und Personalengpässen rechnen. Alleine in der 33. Kalenderwoche im August wurden 875.000 Tests durchgeführt. Seit Ausbruch und Beginn der Corona-Tests sind es sogar über 10.000.000 durchgeführte Probenentnahmen.

Nun wird im Bundesgesundheitsministerium überlegt, ob die Teststrategie angepasst werden muss. Anstelle eines vorgeschriebenen Corona-Tests direkt bei der Einreise, will man unter Umständen wieder auf die Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet umschwenken. Die Quarantäne kann dann nur aufgehoben werden, wenn frühestens nach fünf Tagen ein negatives Testergebnis vorliegt. Für Arbeitgeber bedeutet diese Regelung bei Urlaub in Risikogebieten ein Fortfall der Lohnfortzahlung während der Quarantäne bis zum Testbescheid.

Auch die Kostenübernahme der Tests für Urlaubsreiserückkehrer, die bewusst in einem ausgewiesenen Risikogebiet ihren Urlaub verbringen, wird immer wieder heiß diskutiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist derzeit dagegen, Reiserückkehrer zur Kasse zu bitten.

Die Infektionszahlen vom 23. Juli und wichtiger Hinweis für Reiserückkehrer in die Region Hannover – BG PRESS Region Corona 2307

Die Infektionszahlen vom 23. Juli und wichtiger Hinweis für Reiserückkehrer in die Region Hannover

23. Juli 2020/in Gesundheit

HANNOVER (PM). Hinsichtlich der erhöhten Reiseaktivitäten in der Ferien- und Urlaubszeit gibt die Region Hannover folgende Hinweise für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten:

Als Einreisende aus einem Risikogebiet in die Region Hannover müssen sich Bürgerinnen und Bürger in der Regel zwei Wochen eigenverantwortlich in Quarantäne begeben und in jedem Fall beim zuständigen Gesundheitsamt der Region Hannover melden. Das entsprechende Meldeformular für die Ein- und Rückreise in die Region Hannover steht unter www.hannover.de/corona-meldepflicht zum Download bereit. Eine Liste der aktuellen Risikogebiete kann auf der Website des RKI eingesehen werden. Für Flugreisende gibt es auch am Flughafen die entsprechende Information als Auslage.

Die einreisende Person unterliegt nicht der Quarantänepflicht, wenn sie über den Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnis aus dem jeweiligen Einreiseland verfügt, der nicht älter als 48h und in Englisch oder Deutsch verfasst ist. Die Quarantäne kann auch durch einen negativen Covid-19-Test vorzeitig beendet werden, der nach der Einreise vorgenommen wurde. Dazu kann durch den Anruf beim Hausarzt ein Termin für den Test vereinbart werden, ein negatives Testergebnis beendet die Quarantäne entsprechend. Persönliche Besuche in einer Arztpraxis sollten zum Schutz von Personal und anderen Patienten in jedem Fall vorher telefonisch vereinbart werden.

Weitere Ausnahmen von der Quarantäne sind nur in sehr eng begrenzten und besonders begründeten Fällen möglich. Auch dafür ist die Gesundheitsbehörde der Region Ansprechpartnerin.

+ + + Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 2826 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 2678 Personen als genesen aufgeführt. 120 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersdurchschnitt der Verstorbenen liegt bei 82 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 28 Menschen in der Region infiziert.

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 85
10 – 19 Jahre 168
20 – 29 Jahre 472
30 – 39 Jahre 452
40 – 49 Jahre 467
50 – 59 Jahre 505
60 – 69 Jahre 230
70 – 79 Jahre 165
80+ Jahre 280
keine Angaben 2

 

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
Barsinghausen 0 45
Burgdorf 0 66
Burgwedel 0 44
Garbsen 9 176
Gehrden 0 22
Hemmingen 0 49
Isernhagen 0 58
Laatzen 0 159
Landeshauptstadt Hannover 4 1458
Langenhagen 1 148
Lehrte 0 79
Neustadt 8 64
Pattensen 0 24
Ronnenberg 2 68
Seelze 0 91
Sehnde 0 42
Springe 1 75
Uetze 1 37
Wedemark 1 49
Wennigsen 0 24
Wunstorf 1 48

 

Verteilung nach Geschlecht (bezogen auf die Gesamtzahl von 2821 nachweislich Infizierten):

Männer                     49 Prozent

Frauen                      48 Prozent

keine Angabe            3 Prozent

+ + + Die Zahl der Erkrankten in Krankenhäusern, bei denen Covid-19 über einen Test nachgewiesen wurde, beläuft sich derzeit auf 8 Personen, davon 4 auf der Intensivstation. Bei der Zahl der oben genannten aktuell Erkrankten handelt es sich um eine rechnerische Größe, bei der davon ausgegangen wird, dass – sofern es sich nicht um einen Todesfall handelt – die Person nach 14 Tagen genesen ist. Patientinnen und Patienten, die stationär behandelt werden müssen, haben allerdings längere Krankheitsverläufe. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Personen, die in der Region Hannover stationär behandelt werden, auch ihren Wohnsitz in der Region Hannover haben.

Wer zurzeit aus Schweden nach Niedersachsen einreist, muss in Quarantäne – Corona Schweden

Wer zurzeit aus Schweden nach Niedersachsen einreist, muss in Quarantäne

7. Juni 2020/in Reisen

HANNOVER. Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Niedersachsen kommen, müssen sich jetzt in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies teilte das  Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute (Sonntag) mit. Schweden hat die für die Regelung maßgebliche sogenannte Inzidenz von 50 infizierten Personen pro 100.000 Einwohner am Wochenende überschritten. 

Die Quarantäne wird in § 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geregelt. Dementsprechend müssen sich aus Schweden einreisende Personen unverzüglich in die eigene Wohnung oder an den gewöhnlichen Aufenthaltsort begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sofort das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Abhängig vom Gesundheitszustand legt das Gesundheitsamt dann die Regeln für die Quarantäne fest. Zwingend geboten ist ein Zuhausebleiben für 14 Tage. Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, müssen unterbleiben. Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind bindend.

 

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