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Schlagwortarchiv für: Schulen

Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai – Schule und Kita B

Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai

4. Mai 2021/in Niedersachsen
HANNOVER (PM). Ab kommenden Montag, dem 10. Mai 2021, wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag mitgeteilt hat.
Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag, dem 10. Mai 2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.
Alle Schulen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bieten ab Montag, dem 10. Mai 2021, Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.
Zudem wird ab Montag, dem 10. Mai 2021, geregelt, dass neben Abschlussprüfungen unabhängig von der Inzidenz für folgende Schuljahrgänge Unterricht im „Szenario B“ stattfinden kann:
  1. der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  2. der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
  3. der 4. Schuljahrgang und
  4. die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:
„Wir können jetzt endlich wieder allen Kindern und Jugendlichen ein Angebot auf Bildung und Betreuung machen. Das erleichtert mich sehr, denn die Kinder und Jugendlichen verzichten seit Monaten und leisten einen enormen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbys, Sport und das Treffen mit Freunden hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen – daher sind die heutigen Öffnungsschritte notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Denn mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir eine weitere Sicherheitsmaßnahme eingezogen.
Im Zusammenhang mit der Verteilung der Tests an die Schulen hat es eine deutliche Stabilisierung gegeben. Durch den Ausbau der Umschlags- und Lieferkapazitäten sowie der Optimierung von logistischen Prozessen ist es gelungen, dass grundsätzlich alle Schulen ihre Tests für die kommende Woche bereits in der Vorwoche erhalten und voraussichtlich ab der kommenden Woche nur noch einzelverpackte Tests an die Schule ausgeliefert werden.

Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.

Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.

Die Tests sind ein Präventions-Tool, das gut funktioniert. Schule ist also noch sicherer geworden. Und nach wie vor haben wir es mit Einzelansteckungen zu tun, Massenausbrüche in Schulen sind in Niedersachsen nicht zu verzeichnen. Das bedeutet, die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“

Die Regelungen im Überblick:

I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.

Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.

Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

Tabelle Bildrechte: MK Nds
Inzidenztabelle für Schulen

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

  • In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Land Niedersachsen verteilt 5 Millionen Masken für Lehrerinnen und Lehrer – Maskenverteilung

Land Niedersachsen verteilt 5 Millionen Masken für Lehrerinnen und Lehrer

3. März 2021/in Niedersachsen

CELLE (PM). Das Land Niedersachsen stellt den Schulen mit einer ersten Lieferung zunächst fünf Millionen Masken für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Diese werden ab dem morgigen Mittwoch (03.03.2021) durch die zentrale Landeseinheit Logistik des niedersächsischen Katastrophenschutzes über die Kreise und Städte ausgeliefert. Die kommunalen Katastrophenschutzbehörden in Niedersachsen unterstützen das Land bei der Koordinierung und dem Weitertransport der Masken zu den einzelnen Schulen.

Die erste Lieferung umfasst 2,5 Millionen FFP2-Masken sowie 2,5 Millionen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken. Die zeitnahe Lieferung der Masken ist durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum für Großschadenslagen (KomZ) im Geschäftsbereich des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport, den Katastrophenschutzbehörden, dem Nds. Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden möglich.

Der Nds. Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, zu der geplanten Auslieferung: „Es freut mich, dass wir die Schulen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Katastrophenschutz und den Kommunen durch die Maskenlieferungen unterstützen können. Das belegt auch das gute Zusammenspiel aller Beteiligten mit dem Aufbau der Logistik in Niedersachen, um die mehr als 2.000 Schulen in Niedersachsen zu beliefern.“

Auch der Nds. Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßt am heutigen Verladetag auf dem Gelände des KomZ in Celle-Scheuen die Maßnahme: „Die Sicherstellung des Schulbetriebs und der damit verbundene notwendige Schutz aller in den Schulen eingesetzten Beschäftigten ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Unser Ziel ist es nach wie vor, so schnell wie möglich wieder alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht in die Schulen zurückzuholen, sobald es die Infektionszahlen zulassen. Dabei gilt es zugleich, möglichst umfängliche Vorkehrungen zum Schutz der Schülerinnen, Schüler sowie der Schulbeschäftigten zu treffen. Die Bereitstellung von FFP2-Masken und medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken für Lehrkräfte und weiteres Personal in den Schulen, ist dabei ein zusätzlicher wichtiger Baustein neben unseren Abstands- und Hygieneregeln.“

Die zentrale Landeseinheit Logistik des Katastrophenschutzes Niedersachsen ist ein wichtiger und notwendiger Bestandteil der Gefahrenabwehr des Landes und vor dem Hintergrund der Corona Pandemie seit einem Jahr ganz besonders gefordert. Über die gesamte Zeit der Pandemiebekämpfung hinweg wurde durch diese Landeseinheit zusammen mit dem Zentrallager Katastrophenschutz Niedersachsen die Versorgung von Gesundheitseinrichtungen in enger Kooperation mit den kommunalen Katastrophenschutzbehörden durchgeführt und so bereits weit über 1 Mio. Kilometer an Fahrleistung in diesem Einsatz zurückgelegt. Dabei kann auf hochmotiviertes Personal des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz sowie ehrenamtliche Kräfte aus den Hilfsorganisationen und die Unterstützung des Technischen Hilfswerks zurückgegriffen werden.

In einer weiteren Lieferung soll in ca. einem Monat eine weitere Charge für die Schulen in Niedersachen bereitgestellt werden. Darüber hinaus können alle Dienststellen des Landes Niedersachsen über das KomZ Masken für ihre Beschäftigten anfordern, die dann zeitnah durch die Landeslogistik ausgeliefert werden.

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen – Schule im Lockdown

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen

23. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zum Bedauern von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne sind weitere Öffnungen im Bildungsbereich zur nächsten Woche nicht möglich. Hintergrund sind nach Worten des Ministers die stagnierende Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten. Dessen unbenommen bleibe das Ziel, im März wieder mehr Kindern Bildung und Betreuung anbieten zu können.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Leider sind wir keinen wirklichen Schritt weiter, sondern treten seit zwei Wochen auf der Stelle beim Infektionsgeschehen. Wenn man dann die diffuse Lage, die durch die Coronavirus-Mutationen entstanden ist, mit hinzunimmt ins Gesamtbild, ist leider sehr klar ersichtlich, dass wir auf dieser Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr machen können, als aktuell bereits läuft. Wir müssen die Lage weiter analysieren und im Blick behalten, damit wir unser Ziel, so schnell wie möglich wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Kitas und Schulen zu lassen, Anfang März umsetzen können. Unsere Planungen haben dabei sowohl den 1. März umfasst, aber auch spätere Zeitpunkte nicht ausgeschlossen. Wir stehen in den Startblöcken, aber die Pandemie lehrt, dass Unwägbarkeiten bleiben“, so der Kultusminister.

Es sei nach wie vor Planungsgrundlage, für eine Übergangsphase nach Ende des Lockdowns bei verbesserter Infektionslage möglichst alle Schulen im Wechselunterricht nach Szenario B laufen zu lassen. Für Kitas wäre das Szenario B, das normale Gruppengrößen aber eine Verbot des Durchmischens der Gruppen beinhaltet, in diesem Fall vorgesehen.

Tonne: „Damit hätten wir ein regelmäßiges Präsenzangebot für alle Kinder und Jugendliche. Das halte ich nach wie vor für enorm wichtig, denn die physischen und psychischen Belastungen werden immer größer. Der Lockdown dauert schon lang und die kontaktarme Zeit drückt natürlich auf die Gemüter. Die Kinder brauchen ihre Peergroup, ihre Freundinnen und Freunde, ihre Erzieherinnen und ihre Bezugspersonen, ob Kita-Fachkräfte, Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter. Ich kann die Enttäuschung sehr gut nachvollziehen, dass das noch nicht am 1. März sein kann. Diese Perspektivplanung bleibt bestehen und wir werden alles daransetzen, dass wir bereits im März wieder einen Schritt weiterkommen. Wir werden im Kontext der anstehenden Bund-Länder-Beratungen die Lagebewertung aktualisieren.“

Verlängerung der Maßnahmen in Kita und Schule bis 14.02.2021 – Corona Schule

Verlängerung der Maßnahmen in Kita und Schule bis 14.02.2021

20. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die aktuell geltenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen werden bis Sonntag, 14. Februar 2021, im Grundsatz verlängert. Für den Schulbesuch in Präsenz nach Szenario B in geteilten Klassen wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen am späten Dienstagabend (19.01.2021) für Niedersachsen, wie das Kultusministerium mitteilt.

Demnach verbleiben mit rund 75 Prozent die allermeisten Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen weiterhin im Distanzunterricht nach Szenario C. Für die jüngsten Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs, Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen, wird unter erhöhten Hygienestandards nach Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen erteilt. Den vorhandenen Sorgen Rechnung tragend, wird aber neu die Möglichkeit auf Verzicht zum Präsenzunterricht eingeräumt.Kindertageseinrichtungen bieten eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder). Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kommentiert:

„Diese Schritte sind abgewogen und verantwortbar in alle Richtungen: als gewichtiger Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion einerseits, mit Blick auf die Notwendigkeit für ein Mindestmaß an Bildung und Betreuung andererseits. Die Kinder und Jugendlichen haben bereits seit vielen Wochen alle sozialen Kontakte zurückgefahren – mit den heutigen Beschlüssen werden richtigerweise auch andere gesellschaftliche Bereiche entsprechend stärker in den Lockdown einbezogen. Das ist überfällig.

Für die Grundschulkinder, die in vielen Fällen gerade erst Schreiben und Lesen lernen und sich in das neue soziale Umfeld Schule einfügen, ist das reine Distanzlernen sehr schwierig umzusetzen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Jüngsten jetzt schon seit Wochen zu Hause sind. Ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz ist gut für die Kinder. Daher ist in unserer Abwägung ein zwar deutlich reduzierter, aber dennoch regelmäßiger Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig für die Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung. Wir haben aber großes Verständnis, dass es auch Sorgen und Ängste bei allen Beteiligten gibt, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über mögliche Coronavirus-Mutationen. Daher ermöglichen wir, dass in einem einfachen Verfahren für eine begrenzte Zeit vom Schulbesuch zurückgetreten werden kann. Dann muss jedoch zu Hause gelernt werden. Die Notbetreuung steht in diesen Fällen dann selbstverständlich nicht offen. Sämtliche Details hierzu werden wir heute im Laufe des Tages an die Schulen kommunizieren.

Für die jungen Menschen, die vor Abschlussprüfungen stehen, sind regelmäßige Prüfungsvorbereitungen in ihren kleinen, festen Lerngruppen wichtig. Sie haben ihre gesamte Schullaufbahn auf ihre Abschlüsse hingearbeitet und haben das Recht auf faire Prüfungen und gleichwertige Abschlüsse. Daher haben wir in Niedersachsen sehr frühzeitig einen Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, sowohl die Abschlüsse des Sekundarbereiches I wie auch die Hochschulreife zu absolvieren. Das Lernen im Szenario B ist dabei eine wichtige Säule.

Ich hoffe sehr, dass sich durch den allgemeinen gesellschaftlichen Lockdown die Gesamtlage derart stabilisiert, dass diese Planungen halten.“

Folgende Maßnahmen gelten für die Zeit über den Halbjahreswechsel am 29. Januar hinaus bis Sonntag, 14.02.2021:

  1. Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
  2. Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
  3. Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
  4. Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
  5. Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.
Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown – Classroom

Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown

6. Januar 2021/in Kultur, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch im Lockdown werden die Kindertageseinrichtungen und die Schulen Bildungs- und Betreuungsangebote vorhalten. Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung unterstrichen. „Wir haben ein Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown. Kein Kind und kein Jugendlicher muss und darf zurückgelassen werden in dieser schwierigen Zeit“, sagte Tonne.

Und weiter: „Wir stellen um auf Wechsel- und Distanzunterricht sowie eine umfangreiche Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Aber auch für die Kinder, die vorerst nicht in unsere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gehen können, sind pädagogische Angebote und Distanzunterricht verpflichtend vorgesehen. Das gilt auch für das schlichte Kontakt halten und sich nach dem Wohlbefinden erkundigen.“

Folgende Maßnahmen für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 sind konkret vorgesehen:

1.) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches (Grund- und Förderschulen) wechseln für eine Woche vom 11.01.-15.01.  ins Distanzlernen nach Szenario C und im Anschluss vom 18.01.-29.01. in den Wechselunterricht nach Szenario B. In allen drei Wochen wird an den Schulen Notbetreuung angeboten.

2.) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden zwischen dem 11.01. und 29.01.  in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

3.) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9+10, sowie 11 und 12) wechseln komplett ins Distanzlernen nach Szenario C.

4.) Die Berufsbildenden Schulen wechseln ebenfalls grundsätzlich ins Distanzlernen nach Szenario C. Es kann für einzelne Bildungsgänge oder Klassen aber auch Ausnahmen geben, wenn Präsenz zeitweise zwingend erforderlich ist, z.B. bei Abschlussklassen.

5.) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.

6.) Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C, bieten aber eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an, die normalerweise betreut werden.

Kultusminister Tonne betonte: „Das Recht auf Bildung, der Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen sind immer abzuwägen und zueinander in ein vertretbares Verhältnis zu setzen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt, das gilt auch für diese Beschlüsse.  Mir ist klar, dass die Einschränkungen dennoch für alle eine deutliche Belastung darstellen. Für die Lehrkräfte und Schulleitungen, die Kita-Leitungen und das Kita-Fachpersonal, aber insbesondere auch Eltern und allen voran für die Kinder und Jugendlichen. Daher habe ich mich im Grundschulbereich auch sehr dafür eingesetzt, dass wir nach einer Phase des Hochfahrens dann auch in einen Wechselmodus kommen, in dem sich die Schülerinnen und Schüler regelmäßig in die Schule aufmachen.

Wichtig ist zudem: Es gibt Angebote für alle Kinder – und dabei setzen wir auch nicht auf Freiwilligkeit, sondern auf klare und verbindliche Regelungen. Sowohl für die Kitas wie auch für Schule gibt es einen klaren pädagogischen Auftrag, ihre Schutzbefohlenen auch in den „Distanzzeiten“ zu betreuen. Das ist für mich auch der Kern, weshalb ich einen differenzierten Weg für richtig halte.

Sämtliche Prüfungen und Abschlüsse im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich werden sichergestellt. Details hierzu geben wir nach und nach bekannt. „

Schulraum

KMK spricht über Schul-Beitrag zur möglichen Lockdown-Verlängerung

4. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länderministerinnen und Länderminister über die Auswirkungen einer möglichen Verlängerung des Lockdowns für den Schulbereich ausgetauscht.

Das virtuelle Treffen war die Fortsetzung eines regelmäßigen Abgleiches zwischen den Ländern und diente der Vorbereitung der Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund am morgigen Dienstag.

Die KMK verständigte sich darauf, den hohen Wert der schulischen Bildung im Präsenzunterricht zu betonen, gleichwohl aber aufgrund der aktuell hohen Corona-Inzidenzwerte bei Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen auch den Schulbereich in der Pflicht zu sehen, einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion zu leisten.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu den heutigen Beschlüssen:

„Wir sind uns sehr einig darin, dass wir schnellstmöglich wieder vollen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wollen, weil das gut für die Lernfortschritte und die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist. Aber natürlich sehen wir auch, dass die Lage nach Weihnachten und Silvester sehr ungewiss ist und dass eine Verlängerung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen daher zielführend ist. Schule muss daher einen Beitrag leisten zur Kontaktreduktion. Das kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, über Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler, Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht oder auch Distanzunterricht. Je nach Infektionslage und aktueller Inzidenz sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die KMK hat hier nicht die eine Empfehlung abgegeben, sondern zur Vorbereitung der morgigen Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund mehrere Modelle genannt. Der Kultusministerkonferenz kam insofern eine beratende Funktion zu und keine mit Entscheidungscharakter.

Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden. Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.

Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten. Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns. Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die Grundschülerinnen und Grundschüler wie ursprünglich geplant in voller Klassenstärke in Szenario A starten lassen. Und natürlich gilt es, auch Kontaktreduzierungen in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen, zum Beispiel, indem wir wieder auf Gruppenmischungen verzichten.

Es gilt, dass wir unser Augenmerk bei allen Entscheidungen insbesondere auf die jüngeren Kinder richten werden sowie auch auf die Übergangs- und Abschlussklassen. Bei allen notwendigen Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen Entscheidungen aber nicht einseitig zu Lasten der Kinder und jungen Erwachsenen gehen. Im Schul- und Kitabereich gilt es immer, sehr verschiedene Interessen und Auswirkungen abzuwägen: Das Recht auf Bildung, den Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen an einem guten Aufwachsen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt. Das erwarte ich mir auch von den morgigen Bund-Länder-Beratungen.“

Neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots – Maskenpflicht Schule

Neue Regeln für Schulen in Corona-Hotspots

26. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Als zentrale Maßnahme für Schulen in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne einen automatischen Wechsel in geteilte Lerngruppen für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang angekündigt.

Das „Szenario B“ (Unterricht im Wechselmodell) gilt ab dem 1. Dezember 2020 dann für alle Schulen in der betroffenen Stadt oder dem betroffenen Landkreis. Die Verhängung von Infektionsschutzmaßnahmen eines Gesundheitsamtes oder anderweitige konkrete Betroffenheit von Schulen sind für den Szenario-Wechsel in Hotspots nicht erforderlich. Das „Szenario B“, in welchem die eine Hälfte der Schülerschaft im Präsenzunterricht in der Schule und die andere Hälfte über Distanzunterricht zu Hause beschult wird, läuft dann für mindestens 14 Tage.

„Damit wollen wir Bildung und Infektionsschutz in besonders betroffenen Städten und Landkreisen absichern. Mit der Hotspot-Strategie erweitern wir unser transparentes und effektives Regelwerk um einen wichtigen Baustein“, so der Kultusminister.

Alle Schülerinnen und Schüler in Corona-Hotspots müssen zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht tragen. Auch Grundschülerinnen und Grundschüler in Regionen mit ausgeprägtem Infektionsgeschehen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 200 unterliegen ab dann der Maskenpflicht.

Kultusminister Tonne: „Mit dieser Hotspot-Strategie Schule setzen wir unseren Weg eines klaren, inzidenzbasierten Maßnahmenkatalogs fort. Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit ist für Schulen und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler und Eltern sehr wichtig, in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen gilt das in besonderem Maße. Diese Schritte

sind durchgreifend. Wir gehen damit an einigen Stellen über die Mindestanforderung der Vereinbarung von Bund und Ländern hinaus. Aber insbesondere in Gebieten mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen wir die Sicherheit erhöhen und gleichzeitig die Bildung und auch die Betreuung gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Die Maßnahmen sind tauglich, um in Hotspots das Hineintragen von Infektionen in Schule zu erschweren. Und mit diesen Erweiterungen unserer Corona-Mechanismen werden wir weitere Stabilität in das Gesamtsystem bringen.“

Die neuen Maßnahmen für Schulen in Corona-Hotspots werden in der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung mit Gültigkeit ab dem 1. Dezember 2020 verankert.

Zusammenfassung:

Für Schulen in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt mit der neuen Corona-Verordnung ab dem 1. Dezember:

  1. Ältere Schülerinnen und Schüler werden im Wechselmodell Präsenz-Heimunterricht beschult. Konkret: Ab Schuljahrgang 7 ist das Szenario B automatisch umzusetzen. In den Hotspots ist keine Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes an einzelnen Schulen notwendig. Alle weiterführenden Schulen in einem Hotspot wechseln sofort ins Szenario B für mindestens 14 Tage. Der Wechsel zurück in Szenario A erfolgt dann, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt und kein neuer Infektionsfall an der Schule vorliegt.
  2. Eine generelle Maskenpflicht an allen Schulen. Auch an Schulen des Primarbereiches ist Mund-Nasen-Bedeckung verbindlich zu tragen.
  3. Maskenpflicht im Unterricht im Szenario B im Sekundarbereich I und II. Die Maske darf in diesem Szenario B aber am Platz abgelegt werden, weil hier das Abstandsgebot eingehalten wird. Das gilt grundsätzlich für Schulen im Szenario B, nicht nur für Schulen in Hotspots.
  4. In den Hotspots mit einer Inzidenz ab 200 gilt zudem die Maskenpflicht auch in den Horten.
Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte mit 500 Millionen Euro – digitale Schule

Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte mit 500 Millionen Euro

16. Juni 2020/in Kultur

BERLIN. Der Koalitionsausschuss des Bundes hat am 22. April 2020 beschlossen, Schülerinnen und Schüler mit 500 Millionen Euro beim digitalen Lernen zu unterstützen. Das „Sofortausstattungsprogramm“ für mobile Endgeräte ist eine Ergänzung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Die Landesregierung stimmt der Bund-Länder-Vereinbarung zu und beschließt, den Landtag zu unterrichten.

Mit dem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht zu Hause zu ermöglichen. Dafür sollen alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern sich keine eigenen Geräte leisten können, mit mobilen Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets) ausgestattet werden.

Zudem sollen die Schulen möglichst so ausgestattet werden, wie es für die Erstellung professioneller Online-Lernangebote erforderlich ist. Das genaue Verfahren wird derzeit abgestimmt und soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Die kommunalen Spitzenverbände sind dabei eng beteiligt.

In der derzeitigen Corona-Pandemie biete das Sofortausstattungsprogramm mit einer Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause eine gute Basis, um hier ungleichen sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnissen entgegenzusteuern, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Die Finanzmittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Niedersachsen erhält danach 47.049.650 Euro. Hinzu kommt ein Eigenanteil des Landes Niedersachsen von zehn Prozent. Dieser Eigenanteil beträgt rund 4,7 Millionen Euro, sodass für Investitionsmaßnahmen in Niedersachsen ein Gesamtfördervolumen in Höhe von rund 52 Millionen Euro zur Verfügung stehen wird. Der Landesanteil wurde im Rahmen des ersten Nachtragshaushalts 2020 beantragt. Eine vollständige Verausgabung der Bundesmittel soll in 2020 erfolgen. Förderfähig sind alle entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März 2020.

Kultusminister Tonne übergibt Bewilligungsbescheide an die Gemeinde Wedemark – Schule tablett

Kultusminister Tonne übergibt Bewilligungsbescheide an die Gemeinde Wedemark

3. Juni 2020/in Region Hannover

HANNOVER / WEDEMARK. Die Gemeinde Wedemark hat am (heutigen) Mittwoch fünf Bewilligungsbescheide in Höhe von rund 100.000 Euro aus den Händen des Kultusministers Grant Hendrik Tonne erhalten. Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule erhält der Schulträger für fünf Schulen: 16.500 Euro gehen an die Grundschule Bissendorf, die Grundschule Elze erhält ca. 20.500 Euro, das Gymnasium Mellendorf sowie die IGS Wedemark je 25.000 Euro, weitere 12.500 Euro sind für die Realschule Wedemark vorgesehen.

Gefördert wird damit schwerpunktmäßig die Anschaffung digitaler Endgeräte, um das Lernen zu Hause zu unterstützen, aber auch digitale Displays oder eine LWL-Verbindung werden gefördert. „Digitale Medien gehören fest zum Alltag von Kindern und Jugendlichen, daher ist es nur folgerichtig und wichtig, wenn sich Bildungs- und Erziehungseinrichtungen pädagogisch und didaktisch damit auseinandersetzen. Ich freue mich, dass die Gemeinde Wedemark gemeinsam mit den Schulen den DigitalPakt Schule mit Leben füllt und nun die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um Schülerinnen und Schüler fit für die digitale Zukunft zu machen“, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Die Bewilligungsbescheide nahm der Bürgermeister Helge Zychlinski entgegen. „Für uns als Schulträger ist der DigitalPakt eine finanzielle Unterstützung, er ermöglicht uns, das Tempo bei der Einführung der ,Schule 2.0′ deutlich zu erhöhen und hilft den Schulen bei der Erstellung ihrer Medienkonzepte.“

Über den DigitalPakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten. Den Schulen in Deutschland stehen über den DigitalPakt bis Mai 2024 insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

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