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Schlagwortarchiv für: Section Control

Rechtmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt – section control

Rechtmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt

28. September 2020/in Niedersachsen, Verkehr

HANNOVER (PM). Der seit Anfang 2019 bestehende Rechtsstreit über die Abschnittskontrolle, Section Control, ist mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr endgültig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rechtskräftig. Hier hatte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle bestätigt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, begrüßte diese Entscheidung: „Die Einführung von Section Control war mir angesichts der damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in Niedersachsen ein besonderes Anliegen. Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten. Vor allem ist Section Control ein Ansatz für mehr Gerechtigkeit und Akzeptanz im Gegensatz zu stationären Blitzern, weil die Geschwindigkeit über einen längeren Zeitraum gemessen wird. Wie bei jeder neuen Technologie war aber auch beim Start von Section Control klar, dass es einige rechtliche und tatsächliche Hürden auf dem Weg bis zur hundertprozentigen Einsatzreife geben kann. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben und die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle jetzt abschließend gerichtlich bestätigt wurde. Damit steht auch anderen Bundesländer die Möglichkeit offen, dem niedersächsischen Beispiel zu folgen und diese innovative Technik zukünftig bei sich auf geeigneten Strecken einzusetzen.“

Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Hannover, Volker Kluwe, ergänzte: „Mit der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wurde höchstrichterlich bestätigt, dass es sich bei dem Streckenradar Section Control um ein modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung handelt. Ich freue mich, dass damit Klarheit für alle Beteiligten geschaffen wurde.“

Hintergrund:

Die Abschnittskontrolle bezeichnet ein System zur Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr, bei dem die Geschwindigkeit nicht an einem bestimmten Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen wird. Die Vorteile dieser Technik liegen darin, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden eine gerechtere Methode darstellen, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird. Diese gerechtere Methode führt zu deutlich mehr Akzeptanz der Abschnittskontrolle gegenüber den punktuellen Blitzern. Das Messsystem dient der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten überwachten Streckenabschnitt. Dadurch werden eine spürbare Harmonisierung des Verkehrsflusses und damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht.

Niedersachsen hatte den Betrieb der Abschnittskontrolle am 19. Dezember 2018 an der Bundesstraße 6 im südlichen Bereich der Region Hannover zwischen den Orten Gleidingen und Laatzen aufgenommen. Dagegen hat ein Kläger vor dem Verwaltungsgericht Hannover geklagt. Das Klageverfahren erreichte später das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das im November 2019 die Klage gegen die Abschnittskontrolle auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit dieser Anlage bestätigt hat. In dem Urteil wurde die Revision ausdrücklich nicht zugelassen. Dagegen hat sich der Kläger mit einem Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gewandt, das diesen Antrag nunmehr abgewiesen hat. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus November 2019 rechtskräftig und die Rechtsmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt.

Zwischenbilanz „Section Control“ auf der B6 – section control

Zwischenbilanz „Section Control“ auf der B6

2. Juli 2020/in Region Hannover

REGION HANNOVER. Am 14. November 2019 startete der Pilotbetrieb der Abschnittskontrolle „Section Control“ auf der Bundesstraße 6 südlich von Hannover. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt, dass für den Betrieb der Anlage eine ausreichende Rechtsgrundlage im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) besteht.

Inzwischen sind in dem bisher über sieben Monate laufenden Messbetrieb mehr als 1.000 Verstöße wegen zu schnellen Fahrens festgestellt worden. Insgesamt 1.065 Geschwindigkeitsverstöße hat die Polizeidirektion Hannover als Betreiber der Pilotanlage mit Stand vom 29.06.2020 zur Anzeige gebracht.

Pistorius: „Überzeugende Zwischenergebnisse dieser vielversprechenden neuen Technik für mehr Verkehrssicherheit“

Allein in 194 Fällen führten die hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Bußgeldern, in 152 Fällen kamen auch noch Punkte für die verantwortlichen Fahrzeugführerinnen und -führer dazu. Noch schneller waren 17 Fahrende, die zusätzlich sogar ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt bekommen haben. So wird sich etwa ein Mann verantworten müssen, der auf der rund 2,2 Kilometer langen Strecke mit seinem Auto mit durchschnittlich 160 km/h gemessen worden ist. Damit liegt ein neuer Höchstwert seit Beginn der Messungen vor. Neben dem einmonatigen Fahrverbot erwarten den Mann ein Bußgeld über 240 Euro und der Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt dazu: „Vor dem Eintritt in die Messstrecke steht ein gut sichtbares Schild, das auf die Geschwindigkeitsmessung hinweist. Die bisherigen Ergebnisse und Beobachtungen in Bezug sowohl auf das Fahrverhalten als auch auf das Unfallgeschehen zeigen ein deutliches Plus an Verkehrssicherheit. Trotzdem gibt es Ausreißer mit bis zu 160 km/h. Dieses Beispiel belegt, dass einige immer noch meinen, dass Rasen ein Kavaliersdelikt sei. Dabei ist Rasen weiterhin die Todesursache Nummer Eins im Straßenverkehr. Auf dem Abschnitt der Messstrecke hat es zudem seit dem Aufbau der Anlage keine schwerwiegenden Unfälle mehr gegeben, was ein weiterer Hinweis für die positive Wirkung von Section Control ist.“

Sollten die Ergebnisse des Pilotbetriebs weiterhin positiv sein, wird der Niedersächsische Landtag über die Ergebnisse informiert, mit dem Ziel, die Anlage auf der B6 in den Dauerbetrieb zu überführen. Darüber hinaus beabsichtigt Niedersachsen, die Nutzung der Technik auch an anderen für die Abschnittskontrolle geeignete Orten in Deutschland zu empfehlen.

„Ich bin der festen Überzeugung, dass wir zum Ende dieses Jahres bestätigen können, dass die Abschnittskontrolle einen wesentlichen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit leisten wird. Einerseits werden Raser identifiziert und zur Verantwortung gezogen, außerdem wird die Geschwindigkeit und der Verkehrsfluss harmonisiert. Die positive Folge sind weniger gefährliche Situationen und weniger Unfälle. Wir werden die Entwicklung weiterhin genau beobachten. Unabhängig von dem geringeren Verkehrsaufkommen während der Corona-Lockdown-Phase haben uns die Erfahrungen der letzten Monate bereits gezeigt, dass sich Section Control positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt und auch reibungslos funktioniert. Ich freue mich, dass wir den Schritt zu diesem Pilotprojekt gewagt haben und Section Control jetzt rechtssicher möglich ist. Nur mit weiteren modernen und innovativen Schritten werden wir auf Deutschlands Straßen die Anzahl an Verkehrsunfällen mit schweren Folgen und Verunglückten deutlich senken können“, so Pistorius.

Um auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus auf den Straßen eine Steigerung der Verkehrssicherheit zu erreichen, wird Minister Pistorius seine Kollegin und Kollegen bei der kommenden Innenministerkonferenz über die Ergebnisse des Pilotprojektes in Niedersachsen informieren. Die Innenminister und -senatoren hatten bei ihrer 200. Sitzung im Dezember 2014 beschlossen, dass die Abschnittskontrolle in Niedersachsen bundesweit als Pilotprojekt für alle Länder angesehen wird.

 

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