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Schlagwortarchiv für: Silvester

Ruhiger Jahreswechsel in Hannover und Umland – Silvester Hauptbahnhof Hannover

Ruhiger Jahreswechsel in Hannover und Umland

1. Januar 2021/in Hannover, Polizei

HANNOVER (ots). Die Polizei Hannover blickt auf einen verhältnismäßig ruhigen Einsatz in der Silvesternacht in der Stadt Hannover und im Umland zurück. Nur vereinzelt kam es zu Verstößen gegen die geltenden Corona-Verordnungen.

Beamte der Polizeiinspektion Besondere Dienste gingen in der Stadt Hannover und im Umland in den Präventionseinsatz, um die Einhaltung der derzeit gültigen Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu kontrollieren und durchzusetzen. Insbesondere in der hannoverschen Innenstadt zeigten sie mehr Präsenz: Im Fokus stand die Kontrolle der Einhaltung des Mindestabstandes und der Kontaktbeschränkung sowie des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung.

Die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover definierten in ihren ergänzenden Allgemeinverfügungen die Verbotszonen und beschränkten so das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Das sogenannte Böllerverbot wurde von den Beamten kontrolliert und vereinzelte Verstöße wurden geahndet.

Zum Jahreswechsel kam es im Stadtgebiet Hannover im Bereich der Ihmebrücke, Spinnereistraße aufgrund der angekündigten Lightshow am Heizkraftwerk Linden zu einer Zusammenkunft von circa 80 bis 100 Personen. Die anwesenden Personen wurden von den Beamten per Lautsprecherdurchsagen auf das Abstandsgebot hingewiesen. Ebenso kamen mehrere Personen am Nordufer Maschsee, Arthur-Menge-Ufer zusammen. Die Mindestabstände wurden größtenteils eingehalten.

Gegen 00:35 Uhr kontrollierten die Beamten den Küchengartenplatz und die Limmerstraße, wo sich circa 300 bzw. 150 Personen befanden. Sie wurden von den Beamten per Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung des Abstandsgebots und das bestehende Ansammlungsverbot hingewiesen. Die Zusammenkunft löste sich nach etwa einer halben Stunde auf.

Gegen 01:00 Uhr rückten die Polizeibeamten zu einer Feierlichkeit in Garbsen aus. In einer Wohnung in der Straße auf der Horst wurde eine Schusswaffe gesichtet. Die Beamten nahmen zunächst Kontakt mit einer der vier anwesenden Personen auf und konnten im weiteren Verlauf die Wohnung eines 42 Jahre alten Mannes betreten. Bei der mutmaßlichen Schusswaffe handelte es sich um eine Softair-Pumpgun.

Jens Künnmann, Leiter der Polizeiinspektion Besondere Dienste, zieht positive Einsatzbilanz: „Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen ist die Silvesternacht deutlich ruhiger verlaufen als in früheren Jahren. Dies spiegelt sich auch in den polizeilichen Einsätzen wider. Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die sich angesichts der Pandemie auch an Silvester in Zurückhaltung geübt und das neue Jahr vergleichsweise leise und besonnen begrüßt hat.“

Sehr ruhige Silvesternacht für Feuerwehr und Rettungsdienst

HANNOVER (PM). Die zurückliegende Silvesternacht verlief für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sehr ruhig. Zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr rückten die hannoverschen Brandschützer zu insgesamt 11 Brandeinsätzen aus. Der Rettungsdienst in der Landeshauptstadt wurde zu 103 Notfalleinsätzen gerufen. Im Vergleich zur Silvesternacht 2020 waren damit nur ein Zehntel der Brand- und nur rund die Hälfte der Notfalleinsätze im Rettungsdienst abzuarbeiten.

Bei den 11 Brandeinsätzen handelte es sich um ein angebranntes Essen, einen Entstehungsbrand an einem PKW, den Brand einer Streusandkiste sowie mehrere Müllbehälter und Containerbrände.

Das Einsatzaufkommen mit 103 Notfalleinsätzen im Rettungsdienst entsprach in etwa dem einer Samstagnacht vor Beginn der Corona-Pandemie. Es war lediglich eine Handverletzung zu verzeichnen, die auf den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern zurückzuführen war.

Die Regionsleitstelle disponierte in der Silvesternacht von 18:00 bis 06:00 Uhr in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umgebenden 20 Städten und Gemeinden insgesamt 428 Einsätze im Bereich des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und der Hilfeleistungen.

Wir wünschen Ihnen einen guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr – Ohne Titel

Wir wünschen Ihnen einen guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr

30. Dezember 2020/in Hannover, Niedersachsen, Region Hannover

HANNOVER (red./bg) Das alte Jahr verabschiedet sich morgen und wir möchten Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr mit auf den Weg geben. Bleiben Sie alle gesund und wir hoffen, dass nicht nur Ihre guten Vorsätze in Erfüllung gegen, sondern sich auch die Hoffnungen auf eine besseres Jahr 2021 mit all ihren Wünschen erfüllt.

Für viele von uns hat das endende Jahr eigentlich genauso angefangen, wir wir es die vielen Jahre gewohnt waren. Man feierte, prostete seiner Familie, seinen Bekannten und Freunden zu und nahm sich einiges für dieses Jahr vor. Dann kam der Coronavirus und vieles wurde anders. Die gesamte Menschheit stand und steht in diesem Jahr 2020 vor einer gewaltigen Herausforderung. Diese werden uns auch sicherlich bis weit ins Neue Jahr hinein verfolgen. Es ist zwar Licht am Tunnelende, aber es wird nur langsam heller und vor allem flackert es noch. Wir alle benötigen viel Geduld und Verständnis für die kommenden Monate. Vielleicht haben wir aber eine Chance, nächstes Jahr schon wieder ein fast normales Silvester zu feiern.

Gleichzeitig möchten wir uns aber auch mit unseren Wünschen bei allen Leserinnen und Lesern bedanken, die uns die Treue gehalten haben. Wir werden auch im nächsten Jahr wie gewohnt über interessanten Themen berichten und sie mit neutralen Informationen aus der Region und unserem Niedersachsen, versorgen.

Zum Schluß bitten wir sie aber auch, sich an die ernstgemeinten Empfehlung zur Kontaktbeschränkung, dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz und der Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung zu halten.

Unser besonderer Dank geht aber vor allem an alle Pflegekräfte in den Alten- und Pflegeheimen, dem medizinischen Personal in den Krankenhäusern und an alle, die seit Monaten sich mit hohem persönlichen Engagement und ohne Rücksicht auf ihre eigenen Gesundheit, gegen das Coronavirus und seine Folgen sich rund um die Uhr stemmen.

Wie sie wissen, berichtet BG-PRESS.de unter anderem schwerpunktmäßig aus dem Bereich der Gefahrenabwehr. Aus diesem Grund wünschen wir allen Rettungsdiensten, den Kameraden der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, der Landes- und Bundespolizei, dem Technischen Hilfswerk, der DLRG sowie den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern der Sanitätsdienste des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter  und dem Malteser Hilfsdienst einen ruhigen Übergang ins Neue Jahr mit möglichst wenig Einsätzen.

Bleiben Sie alle gesund und kommen Sie gut ins Neue Jahr

Ihre Redaktion von BG-PRESS.de

Landesregierung definiert Feuerwerksverbot neu – Feuerwerk Verbot Neu

Landesregierung definiert Feuerwerksverbot neu

22. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red.). Durch die Folge der Entscheidung des OVG-Lüneburg vom letzten Freitag ist eine Anpassung der Corona-Verordnung in Niedersachsen erforderlich geworden.

Nach der Neuregelung ist zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.

In der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 7.00 Uhr, ist auch das Mitführen der genannten Gegenstände auf den dort genannten Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen untersagt.

Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die maßgeblichen Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen fest. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt verboten.

Begründung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

Die Neufassung des § 10 a ist durch die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. Dezember 2010 – 13 MN 568/20 –) veranlasst und greift für die Änderung die Ausführungen des Gerichts auf.

Zu Absatz 1:

Satz 1 regelt, dass in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 Feuerwerke in bestimmten öffentlichen Bereichen untersagt sind. Mit dem Verbot wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 erfasst, die durch § 3 a des Sprengstoffgesetzes näher bestimmt sind. Mit dem Verbot soll auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen vermieden werden, dass sich dort größere Menschenansammlungen bilden; dadurch soll ein unkontrollierbares Infektionsgeschehen unter den sich versammelnden Menschen verhindert werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass durch den ablenkenden Charakter der Veranstaltungen insbesondere die allgemeinen Abstandsregeln nach § 2 der Verordnung nicht konsequent eingehalten werden und damit das Entstehen unnötiger Kontakte nicht verhindert werden kann. Auch wenn die Gefahr möglicherweise nicht unmittelbar von der das Feuerwerk durchführenden Person ausgeht, sondern zum einen von Gruppen, die diese Veranstaltung gemeinschaftlich durchführen, als auch zum anderen von Zuschauern des Geschehens, ist es erforderlich, insoweit gegebenenfalls auch sogenannten Nichtstörern diese Aktivitäten zu untersagen, um Gruppenbildungen zu verhindern. Die Maßnahme ist geeignet, um eine besondere Gefahrenlage im Hinblick auf Übertragungsmöglichkeiten und -wege zu minimieren. Mildere, gleich effektive Maßnahmen drängen sich nicht auf, insbesondere die Kontrolle und Überwachung eines ungeregelten Geschehens durch Ordnungskräfte oder Polizei wäre schlichtweg ausgeschlossen.

Darüber hinaus sollen Veranstaltungen mit größeren Menschengruppen, in denen eine besonders erhöhte Gefährdung von umstehenden Personen durch umherfliegende Feuerwerkskörper gegeben ist, vermieden werden, um Einsatzkräfte, wie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Polizei und Feuerwehr, zu entlasten und Kapazitäten des Gesundheitswesens freizuhalten.

Zudem verursacht die jährlich auftretende unsachgemäße Verwendung von Pyrotechnik schwere Verletzungen und auch übermäßiger Alkoholgenuss führen zu in Krankenhäusern behandlungsbedürftigen Lebenssituationen. Das durch die Pandemie bereits an seine Belastungsgrenzen geratene Gesundheitssystem würde im erheblichen Maße zusätzlich belastet werden.

Satz 2 untersagt in einem eng begrenzten zeitlichen Rahmen auch das Mitführen der in Satz 1 genannten Gegenstände. Denn beim Mitführen von Feuerwerkskörpern, insbesondere in der Silvesternacht, handelt es sich um eine Verhaltensweise, die den Schluss zulässt, dass die den Feuerwerkskörper mitführende Person diesen vor Ort auch nutzen und somit abbrennen wird. Hinzu kommt, dass hoher Alkoholkonsum in der Silvesternacht häufig zu herabgesetzten Hemmschwellen führen wird. Schon im Mitführen von Feuerwerk liegt daher die Tendenz zu einem Geschehen, dass die Bildung von Menschenansammlungen begünstigt und dadurch Infektionsgefahren erhöht. Daneben bietet bereits das sichtbare Mit-Sich-Führen von Feuerwerkskörpern einen deutlichen Anreiz zur Gruppenbildung, Interaktion und Wettbewerb (sogenanntes „Posing“ mit Materialien). Die Nachahmung des Abbrennens von Feuerwerk, die damit verbundenen Menschenansammlungen und somit die Entstehung weiterer Infektionsketten können durch ein Mitführungsverbot von Feuerwerkskörpern verhindert werden.

Satz 3 gibt zur Konkretisierung, wo die Verbotsregeln einzuhalten sind, vor, dass die Kommunen die betreffenden Örtlichkeiten festlegen und öffentlich bekannt geben.

Zu Absatz 2:

Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist ohne Einschränkung auf den Ort untersagt. Erfasst sind sowohl private als auch gewerbliche Veranstaltungen. Insbesondere sind alle Veranstaltungen betroffen, die über die spontane einzelne Verwendung von Feuerwerkskörpern hinausgehen.

Bei Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann schnell ein empfindliches Bußgeld fällig werden:

Vergehen Maßnahme
ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember – 1. Januar) ausgelöst Bußgeld bis zu 10.000 €
Feuerwerkskörper an bewohnten oder von Personen besuchten Orten ohne Anzeige oder ohne rechtzeitige Anzeige abgebrannt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €
Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

 

Ausfälle und Verlegungen von Märkten zum Jahreswechsel – Wochenmarkt

Ausfälle und Verlegungen von Märkten zum Jahreswechsel

17. Dezember 2020/in Hannover

HANNOVER (PM). Wegen der Feiertage um Weihnachten und Silvester gibt es folgende Änderungen bei Marktveranstaltungen im Stadtgebiet Hannover:

Weihnachten

Der donnerstagnachmittags stattfindende Wochenmarkt Lister Meile (Oststadt) wird vom 24. auf den 23. Dezember (Mittwoch) vorverlegt. Gleiches gilt für die Bauernmärkte Marktkirche (Mitte) und Lutherkirche (Nordstadt). Die freitagvormittags stattfindenden Wochenmärkte Stephansplatz (Südstadt), Stöckener Markt, Fiedelerplatz (Döhren) und Klopstockstraße (List) sowie der Bauernmarkt Kleiner Hillen (Kirchrode) werden wegen des Weihnachtsfeiertages auf Donnerstagvormittag (24. Dezember) vorverlegt. Zudem findet der Wochenmarkt auf dem Schaperplatz (Kleefeld) wie gewohnt am Donnerstag statt. An Heiligabend (24. Dezember) schließen alle Märkte um 12 Uhr. Alle anderen Märkte, die üblicherweise donnerstags bis sonnabends stattfinden, fallen an Heiligabend sowie an den beiden Weihnachtsfeiertagen ersatzlos aus.

Silvester/Neujahr

Der donnerstagnachmittags stattfindende Wochenmarkt Lister Meile (Oststadt) wird vom 31. auf den 30. Dezember (Mittwoch) vorverlegt. Die freitagvormittags stattfindenden Wochenmärkte Stephansplatz (Südstadt), Stöckener Markt, Fiedelerplatz (Döhren) und Klopstockstraße (List) sowie der Bauernmarkt Kleiner Hillen (Kirchrode) werden von Freitag auf Donnerstagvormittag (31. Dezember) vorverlegt. Zudem findet der Wochenmarkt auf dem Schaperplatz (Kleefeld) wie gewohnt am Donnerstag statt. An Silvester (31. Dezember) schließen alle Märkte um 12 Uhr. Alle anderen sonst donnerstags oder freitags stattfindenden Märkte fallen an Silvester und Neujahr ersatzlos aus.

Auch der Wochenmarkt Misburg sowie der Bauernmarkt Rimpaustraße (Bult) fallen am Sonnabend, 2. Januar, ersatzlos aus.

Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln für die Feiertage – Sylverster Einschränkungen

Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln für die Feiertage

10. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red.). Als Reaktion auf die nach wie vor hohen Zahlen der Corona-Infektionen in Niedersachsen wird die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte: “Der bisherige Shutdown light hat leider nicht die erhofften Ergebnisse gebracht.“

„Auch bei uns steigt die Zahl der Infizierten wieder. Obwohl wir in Niedersachsen noch weitaus bessere Infektionszahlen haben als andere Länder, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Im Gegenteil: Wir müssen diesen Umstand nutzen, um den Anstieg der Inzidenzen durch noch strengere Maßnahmen zu stoppen.”, so Weil.

Die Regelungen für Weihnachten und Silvester sollen in drei Bereichen verschärft werden. Dabei orientiert sich die Niedersächsische Landesregierung auch an den Empfehlungen der Leopoldina.

Kontaktbeschränkungen:

Die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen generell, wie schon bisher, auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt bleiben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.

Eine Ausnahmeregelung soll für die drei Weihnachtstage gelten, also für den 24., den 25. und den 26. Dezember 2020. An diesen Weihnachtsfeiertagen dürfen sich enge Angehörige auch mit bis zu 10 Personen treffen. Bei einem Zusammentreffen mit Freunden wird es auch an Weihnachten bei der Fünf-Personen-Regelung bleiben. Auch an Silvester aber gilt: Fünf Personen aus zwei Haushalten, egal ob es sich um Angehörige oder Freunde handelt.

„Weihnachten und Silvester müssen in diesem Jahr so ganz anders sein, als alle anderen Weihnachten und Silvester, die ich in meinem Leben erlebt habe.“ stellt Ministerpräsident Stephan Weil bedauernd fest.

Für die gesamte restliche Adventszeit, die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel soll in Niedersachsen der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, verboten werden.

Schule:

Von Montag, 14.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, sind die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit. Notwendig ist lediglich eine Anzeige des/der Erziehungsberechtigten. Ausgenommen von der Möglichkeit der Befreiung sind in diesem Zeitraum angesetzte Versetzungs- oder abschlussrelevante Klausuren. Für die befreiten Schülerinnen und Schüler findet dann Distanzunterricht statt.

Einzelhandel:

Breite Teile des Einzelhandels leiden bereits jetzt enorm unter den Maßnahmen und dem damit verbundenen Umsatzrückgang der vergangenen Monate. Dennoch sieht sich die Niedersächsische Landesregierung gezwungen, eine Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte zwischen Weihnachten und Neujahr, eventuell auch darüber hinaus in Erwägung zu ziehen. Darüber wird man sich in den nächsten Tagen mit den anderen Ländern und mit dem Bund austauschen.

Dazu Stephan Weil: „In kaum einem anderen Bereich ist ein bundesweit einheitliches Handeln so angesagt wie bei der Schließung von Teilen des Einzelhandels. Andernfalls riskieren wir länderübergreifende Wanderungsbewegungen zum Einkaufen.“

Ministerpräsident Stephan Weil abschließend: “Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die anstehenden Verschärfungen und um eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wir bekommen das Virus nur gemeinsam in den Griff. Das wird uns im Laufe des Jahres 2021 sicher gelingen, wenn auch leider nicht in den ersten Monaten. Es liegt noch eine harte Zeit vor uns, aber im nächsten Jahr gibt es nach und nach immer bessere Perspektiven. Dafür müssen wir jetzt die Voraussetzungen schaffen

 

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