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Ver.di Streik bei Üstra

Warnstreik der ÜSTRA legt Nahverkehr in Hannover lahm

14. April 2026/in Hannover, Region Hannover

Fahrgäste müssen am 20. und 21. April auf Alternativen ausweichen.

HANNOVER (redu) – Beim Warnstreik ÜSTRA kommt es am 20. und 21. April 2026 zu massiven Einschränkungen im Nahverkehr: Busse und Stadtbahnen fahren an beiden Tagen nicht. Regiobus ist nur am Dienstag betroffen, während S-Bahn und Regionalverkehr weiter verkehren. Der Streik fällt mit dem Start der Hannover Messe zusammen.

Der zweitägige Streik betrifft große Teile des öffentlichen Nahverkehrs in Hannover. Pendlerinnen und Pendler müssen sich auf erhebliche Einschränkungen einstellen und alternative Verkehrsmittel nutzen.

In Hannover legt der Warnstreik ÜSTRA am Montag, 20. April, und Dienstag, 21. April 2026, den Bus- und Stadtbahnverkehr weitgehend lahm. Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di fahren an beiden Tagen von Betriebsbeginn gegen 3 Uhr bis zum Betriebsschluss keine Fahrzeuge.

Betroffen sind sämtliche Stadtbahnlinien von 1 bis 13 sowie Linie 17. Auch zahlreiche Buslinien im Stadtgebiet stellen den Betrieb vollständig ein, darunter die stark genutzten Linien 100/200 sowie zahlreiche weitere Verbindungen im gesamten Netz.

Regiobus nur am Dienstag betroffen

Die regiobus-Linien im Umland sind ausschließlich am Dienstag, 21. April, vom Streik betroffen. An diesem Tag entfallen auch Schülerverkehre. Am Montag verkehren die Busse im Umland dagegen regulär nach Fahrplan.

Nicht vom Streik betroffen sind die S-Bahn- und Regionalbahnlinien. Auch das On-Demand-Angebot sprinti bleibt grundsätzlich verfügbar, wobei es in einzelnen Kommunen zu Einschränkungen kommen kann. Das Leihsystem sprintRad steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Die ÜSTRA bittet Fahrgäste, an beiden Streiktagen auf alternative Verkehrsmittel auszuweichen, und weist auf mögliche Einschränkungen im gesamten Verkehrsnetz hin.

Folgende Stadtbahnlinien und Busse sind von den Streikmaßnahmen betroffen

Stadtbahnlinien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 17.

Buslinien 100/200, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 133, 134, 135, 136, 137, 253, 254, 330, 340/ 341, 345, 346, 347, 348, 363, 371, 372, 373, 390, 420, 450, 470, 480, 581, 610/611, 616, 631, 800.

DRK legt substanzielles Angebot für Reformtarifvertrag vor – DRK Christian Reuter

DRK legt substanzielles Angebot für Reformtarifvertrag vor

16. November 2020/in Panorama

BERLIN (PM). Die Tarifkommission der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hat der Gewerkschaft ver.di im Vorfeld der am 18. November 2020 stattfindenden zweiten Verhandlungsrunde zum DRK-Reformtarifvertrag ein substanzielles Angebot unterbreitet. Es umfasst Entgelterhöhungen um mindestes 3,3 Prozent, die Zahlung einer „Corona-Prämie“ sowie erhebliche Verbesserungen für die Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus sind weitere Verbesserungen insbesondere für die Pflege und den Rettungsdienst Bestandteil des Angebotes.

„Wir haben uns dazu entschieden, schon vor der zweiten Verhandlungsrunde ein abschlussfähiges Angebot vorzulegen, um unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie in den Gesprächen schnell zu einer Einigung zu kommen“, sagt der Vorsitzende der BTG, DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Das Angebot hat insbesondere die Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler im Blick. Hier wollen wir deutlich über den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes liegen, um die Attraktivität des DRK als Arbeitgeber weiter zu steigern“, erklärt Reuter weiter. Für die Pflege und den Rettungsdienst beinhaltet das Angebot viele finanzielle Verbesserungen, insbesondere in Form von Zulagen.

„Mit dem Angebot sind wir bis an die Grenze des maximal Machbaren und Vertretbaren gegangen. Wir wollen jedoch ein Zeichen in dieser besonders schwierigen Zeit setzen und ver.di klar signalisieren, dass wir es wirklich ernst meinen. Wir hoffen, dass ver.di das Angebot konstruktiv aufnimmt und wir auf dieser Grundlage zu einem zeitnahen Abschluss kommen“, sagt Reuter.

Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern betroffen.

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