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Schlagwortarchiv für: Weihnachten

Ausblick auf Weihnachten und Neujahr für Niedersachsen – Ausblick Weihnachten

Ausblick auf Weihnachten und Neujahr für Niedersachsen

10. Dezember 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Ministerpräsidentenkonferenz hat in der letzten Woche für ganz Deutschland den Schutz gegen die teilweise stark ansteigenden Coronainfektionen und gegen die drohende Überlastung des Gesundheitssystems einvernehmlich deutlich verstärkt. Wesentliche Schutzmaßnahmen wurden vorverlagert und ausgeweitet. 2G wurde bundesweit ausgeweitet, auch auf den Einzelhandel. Ungeimpfte sollen überall im Land in ihren Kontaktmöglichkeiten stark eingegrenzt werden. All das soll auch in Niedersachsen gelten. 

Hinzu kommt, dass nach jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen die Geschwindigkeit der Reproduktion der Omikron-Variante gegenüber der bisher vorherrschenden Delta-Variante deutlich erhöht sein soll und Omikron die Immunantwort bei Geimpften und Genesenen mindestens teilweise umgehen könnte. Eine zweifache Impfung schützt vermutlich immer noch gegen eine schwere Erkrankung. Eine dritte Impfung (Booster) nach sechs Monaten erhöht die Immunantwort im Falle einer Infektion und bietet daher einen noch besseren Schutz. Derzeit wird versucht, die Impfstoffe an die neue Variante anzupassen.

Über die Schwere der Krankheitsverläufe bei Infektionen mit der Omikron-Variante gibt es derzeit noch keine eindeutige Studienlage. Sollten die Infektionszahlen aber durch eine Verbreitung der Variante stark ansteigen, würde das mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu einer höheren Belastung der Krankenhäuser und insbesondere der Beschäftigten auf den Intensivstationen führen, die schon heute am Rande des Leistbaren arbeiten.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir können leider dem Virus nicht die Regeln vorgeben, nach denen es sich entwickelt. Wir erleben, dass sich das Virus als sehr hartnäckiger und wandelbarer Gegner erweist, auf den wir uns alle immer wieder neu einstellen müssen. Es gilt also, in den nächsten Tagen und Wochen besonders vorsichtig zu sein, starke Kontaktbeschränkungen insbesondere für ungeimpfte Menschen sind notwendig. Wir befinden uns in einem neuen Wettlauf: wir müssen versuchen, eine Omikron-Welle so lange wie irgend möglich hinauszuschieben, um insbesondere die Boosterimpfungen voranzutreiben. Wir müssen unbedingt verhindern, dass Delta und Omikron unser Gesundheitssystem über die Belastungsgrenze hinaus strapazieren.“

Die niedersächsische Corona-Verordnung wird deshalb – unabhängig von den bereits angekündigten inhaltlichen Veränderungen – in dreierlei Hinsicht angepasst:

  • 2G im Einzelhandel (mit medizinischer Maske!) sowie die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) sollen zukünftig auch in der Warnstufe 1 greifen.
  • Ferner soll die Rückkehr aus einer höheren Warnstufe in die nächstniedrige Warnstufe modifiziert werden: Hierbei soll in Zukunft nicht mehr nur auf das Absenken des Hospitalisierungswertes als Leitindikator abgestellt werden, sondern es muss mindestens ein weiterer Wert in den Bereich der nächstniedrigen Warnstufe absinken. Das entspricht dann den Regelungen zum Aufstieg in eine nächsthöhere Warnstufe. Diese Ergänzung wird dazu führen, dass die aktuellen Regeln in Warnstufe zwei länger Bestand haben werden.
  • Schließlich werden die Weichen gestellt für eine etwa zweieinhalbwöchige Weihnachts- und Neujahrsruhe. Vom 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 sollen in Niedersachsen die in einem Punkt für diese Zeitspanne noch einmal verschärften Regelungen der Warnstufe 3 gelten.

Das bedeutet,

  • dass für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus zwei Personen gelten. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
  • Außerdem sind in dieser Zeit private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig. Dies ist eine Verschärfung im Vergleich zur normalen Warnstufe 3. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet.
  • Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022 sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind (Ausnahmen von der Testverpflichtung siehe unten).
  • Tanzveranstaltungen sind generell in Warnstufe 3 und in Hotspots verboten (also auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022), ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
  • Weihnachtsmärkte müssen in dieser Zeit schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken. Auch dies gilt zukünftig generell in Warnstufe 3 und in Hotspots.
  • Im Übrigen gilt 2G im Einzelhandel und 2Gplus in vielen weiteren Bereichen, solange nicht die Kapazität deutlich auf maximal 70 Prozent gesenkt wird.

Was den Schulbereich anbelangt, gilt in den nächsten Wochen Folgendes:

  • Es wird keine Änderung beim Ferientermin geben. Die Weihnachtsferien dauern vom 23.12.2021 bis zum 07.01.2022: Der letzte Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, der erste Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.
  • Es wird jedoch eine dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht geben – vom 20.12.2021 bis 22.12.2021. Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für bis zu drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.
  • Vom 10.01.2022 bis 14.01.2022 gibt es eine Sicherheitsphase mit fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3G. Die Rückkehr zum gewohnten Testregime (dreimal pro Woche) erfolgt dann zum 17.01.2022.
  • Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien (also ab dem 10. Januar 2022) mindestens eine medizinische Maske tragen.

Mit dieser Weihnachts- und Neujahrsruhe soll Zeit gewonnen werden für möglichst viele Boosterimpfungen. Die Menschen sollen sicherer werden gegen die auch in Niedersachsen drohende stärkere Verbreitung der Omikron-Variante.

„Nach meiner tiefen Überzeugung,“ so Ministerpräsident Stephan Weil, „müssen wir auf Nummer sicher gehen so gut wir können und die Phase um Weihnachten und Neujahr herum gezielt nutzen, um die Ausbreitung von Infektionen einzudämmen. Das haben wir im letzten Jahr gemacht und das sollten wir auch in diesem Jahr erneut tun. Größere Feiern und andere Zusammenkünfte bergen ein erhebliches Risiko der unkontrollierten Weitergabe des Virus. Und Omikron ist bereits unter uns und wird sich unweigerlich auch in Niedersachsen verbreiten. Wir haben jetzt die Möglichkeit, mit einer längeren Auszeit ein Mehr an Sicherheit zu gewinnen – diese Möglichkeit werden wir zumindest in Niedersachsen ergreifen. Wir werden den Damm deutlich erhöhen, bevor das Wasser da ist.“

Begleitet werden soll die Weihnachtsruhe durch eine erneute Intensivierung der Impfkampagne. Trotz der Feiertage sollen an möglichst vielen Stellen in Niedersachsen möglichst viele Impfungen angeboten werden. Weil: „Wir haben keine Zeit zu verlieren. Ich bitte alle, die in der Lage sind, sich in irgendeiner Form am Impfen zu beteiligen, sich zur Verfügung zu stellen. Auch private Initiativen sind herzlich willkommen.“

 

Unabhängig von den Sonderregelungen für die Zeit von 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 soll in Niedersachsen zukünftig – wie bereits mitgeteilt – Folgendes gelten:

  • Der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 1 wird auf geimpfte und genesene Personen begrenzt. Im Einzelhandel soll eine medizinische Maske getragen werden.

Von der 2G-Vorgabe ausgenommen sind neben

  • Wochenmärkten und Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel,

Betriebe und Einrichtungen des Einzelhandels mit folgenden Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung:

  • Lebensmitteln einschließlich des Getränkehandels,
  • medizinischen Produkten und Arzneimitteln einschließlich der Produkte von Optiker- und Hörgeräteakustikerbetrieben sowie des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik,
  • Drogerie-, Sanitätshaus- und Reformhausgütern,
  • Babybedarfsgütern,
  • Gartenmarktgütern,
  • Gütern des Brennstoff- und Heizstoffhandels einschließlich der Tankstellen,
  • Gütern des Tierbedarfs- und Futtermittelhandels, des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Büchern,
  • Gütern des Brief- und Versandhandels,
  • Fahrkarten für den Personenverkehr,
  • Gütern zur Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.

Die Zutrittsberechtigung der Kundinnen und Kunden ist vor Ort im Geschäft zu kontrollieren, kann jedoch auch dadurch sichergestellt werden, dass die Kundinnen und Kunden nach einer Kontrolle durch eine dafür bestimmte Stelle eine unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnung erhalten, die zum Zutritt berechtigen (Bändchenlösung).

  • Private Zusammenkünfte von (ausschließlich Geimpften und Genesenen) sollen ab der Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein. (Zwischen Weihnachten und Neujahr werden diese Grenzen auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen reduziert.)
  • Bei Veranstaltungen soll in Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen zukünftig drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen.
  • Die zulässigen Veranstaltungen sollen „kleiner“ werden. In Warnstufe 1 und darunter dürften – so wird vorgeschlagen werden – nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden, allerdings ab 2.500 Personen drinnen beziehungsweise 5.000 Personen draußen nur noch mit einer maximalen Auslastung von 30 Prozent. In Warnstufe 2 wären dann nur noch Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen zulässig und in Warnstufe 3 beziehungsweise Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.
  • Ab der Warnstufe 3 und in regionalen Hotspots soll zukünftig auch draußen die Vorgabe 2Gplus greifen.
  • Generell sollen jedoch zwei Erleichterungen für die 2Gplus-Regel in die Corona-Verordnung aufgenommen werden.
    • Die eine Erleichterung betrifft die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie Menschen mit einer Durchbruchsinfektion nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung.
    • Außerdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaberinnen und Inhaber von Gastronomiebetrieben sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit haben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann würde in diesen Einrichtungen 2G statt 2Gplus gelten.

Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf 10 m2 pro sporttreibende Person ebenfalls auf Tests zu verzichten. Auch dort bliebe es dann bei 2G.

Die Auswirkungen des Beschlusses des OVG Lüneburg, mit dem 2Gplus bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug gesetzt wurde, werden jetzt noch in die Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung eingearbeitet. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Prüfungen wird die Änderungsverordnung nun entgegen der bisherigen Ankündigungen nicht heute, sondern erst am (morgigen) Samstag verkündet und sie tritt nicht am Samstag, sondern erst am Sonntag, den 12. Dezember 2021, in Kraft.

Wir wünschen ihnen allen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest – BGPRESS Weihnachten

Wir wünschen ihnen allen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest

23. Dezember 2020/in Hannover, Niedersachsen, Region Hannover

HANNOVER (red.). Es ist schon ein ganz besonderes und sicherlich auch für viele von uns bislang einmaliges Weihnachtsfest 2020. Das Jahr hat uns schon einiges abverlangt und das morgige Weihnachtsfest wird viele von uns sicherlich unser zukünftiges Leben begleiten.

Da sind die Sorgen um die berufliche Zukunft, vielleicht um das Bestehen von Selbstständigkeit oder um unsere Arbeitsplätze. Allen voran aber sicherlich die Hoffnung, dass unsere Familie, unsere Verwandten und Bekannten sowie Freunde heile über die Feiertage kommen.

Der Gabentisch ist vielleicht dieses Jahr etwas sparsamer ausgefallen. Die Geschenke wurden mancherorts noch schnell per Online bestellt und so mancher hoffte darauf, dass die Zustellung noch rechtzeitig vor den Feiertagen klappte.

Corona und der Lockdown lehrt uns aber auch, dass es anscheinend noch wichtigere Dinge gibt als Konsum, Feiertagshetze, Feiern und große Familienfeste abhalten. Da ist die plötzliche Stille unter dem hell erleuchteten Tannenbaum. Ungewohnt und trotzdem eigentlich so ursprünglich. Plötzlich denken wir wieder intensiv an diejenigen, die an diesem Weihnachten nicht bei uns seien können. Nicht weil wir mit ihnen nicht feiern wollen, sondern weil uns Auflagen und unsere eigene Vernunft sagen, es ist besser so… es wird auch wieder anders werden.

Wir alle werden schon nächstes Weihnachten hoffentlich immer noch gesund an dieses Weihnachtsfest zurückdenken. Wir werden uns erinnern, wie es letztes Jahr war… nur im engsten Kreis der Familie, still unter dem Tannenbaum. So mancher wird dann froh sein, dass die Vernunft dieses Jahr gesiegt hat. Auch wenn es dem einen oder anderen Mitmenschen nicht gerade leicht gefallen ist.

In diesem Sinne möchten wir uns bei allen Leserinnen und Lesern sagen:

Die Redaktion von BG-PRESS.de wünscht

allen Leserinnen und Lesern ein

frohes und vor allem gesundes Weihnachtsfest

Noch eine herzliche und ernstgemeinte Bitte: Nehmen Sie bitte gegenseitig Rücksicht an den Feiertagen, versuchen Sie Reisen wo es geht zu vermeiden, halten Sie sich an die Abstandsregeln und tragen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung, um ihr Gegenüber zu schützen. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, diese Krisensituation gut zu überstehen.

Bleiben Sie fit und wir berichten auch nach den Feiertagen in gewohnter Weise wieder für Sie aus Hannover, der Region und Niedersachsen zu wichtigen Themen, die Sie interessieren könnten.

 

Besuche mit Vorsicht und Umsicht in den Alten und Pflegeheim an den Weihnachtsfeiertagen – Besuch Pflegeheime

Besuche mit Vorsicht und Umsicht in den Alten und Pflegeheim an den Weihnachtsfeiertagen

22. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Weihnachtsfeiertage sind für die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie ihre engsten Angehörigen und Freunde eine besondere Zeit. Der Besuch sei ganz wichtig und solle ausdrücklich möglich sein, appelliert Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann: „Die Situation der Bewohnerinnen und Bewohner in den niedersächsischen Alten- und Pflegeheimen ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen und etwas, dass alle Verantwortlichen sehr umtreibt. In diesem Jahr müssen alle bei Besuchen allerdings sehr vorsichtig und umsichtig sein und alles tun, um die Angehörigen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen!“

Die Ministerin weist darauf hin, dass Besuche angemeldet werden müssen: „Spontan bei Oma im Altenheim vorbeizukommen ist dieses Jahr keine gute Idee. Und bringen Sie für Ihre Besuche ausreichend Zeit mit.“ Denn die notwendigen Schnelltests müssen vor Ort noch durchgeführt werden, sollten Besucherinnen und Besucher kein negatives Testergebnis mitbringen, das nicht älter als 72 Stunden ist.

Auch wenn die Weihnachtsfeiertage bei Angehörigen verbrachten werden sollen, muss dies vorher in der Einrichtung angemeldet werden.

„Beachten Sie bitte weiterhin alle Vorgaben des Hygienekonzepts“, so Reimann.
Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen gilt auch weiterhin: Abstand halten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Lüften und die Handhygiene einhalten.

Eine Nase für Geschenke – Nasenbären

Eine Nase für Geschenke

21. Dezember 2020/in Hannover

HANNOVER (PM). Die Tiere in im Erlebnis-Zoo Hannover haben für Weihnachtsgeschenke eine ganz besondere Nase. Müssen sie auch: Ihre Lieblingsleckerei wird zur Weihnachtszeit in Päckchen und Tüten versteckt – und die wollen gefunden und dann geöffnet werden.  Jedes Jahr lässt sich das Zooteam etwas ganz Besonderes für seine tierischen Schützlinge einfallen, die dann mit dem „Erlegen“, Zernagen und Zerkratzen der Geschenke tierisch beschäftigt sind.

Der Erdmännchen-Clan wurde mit einem Lebkuchenhaus und einem Weihnachtsbriefkasten aus Pappe überrascht. Beides roch verlockend nach Mehlwürmern, die bei einem Erdmännchen-Festessen natürlich nicht fehlen dürfen. Die Schwierigkeit bestand darin, den Briefkasten zu öffnen und die Tür zum Häuschen zu finden…also wurde genagt, gebissen, gekratzt, gescharrt, geschubst bis die Verpackungen ihren Inhalt preisgaben. Als etwas weniger widerspenstig erwies sich das bunte Geschenk, in das die Erdmännchen einfach durch das Papier hineinsprangen. Allerdings wurde das sofort besetzt: Wer als erstes drin war, verteidigte das Geschenk gegen weitere Eindringlinge. Kurz: Bei der Erdmännchen-Bescherung ging es hoch und wuselig her.

Eine Nase für Geschenke – Erdmännchen mit Geschenken

Auch die Erdmännchen können sich über die Geschenke freuen © Erlebnis-Zoo Hannover

Für die neuen Kuba-Baumratten Chico und Mikele war es die erste tierische Bescherung im Erlebnis-Zoo. Die niedlichen Nager näherten sich vorsichtig den unbekannten bunten Vierecken, nagten dann aber umso kräftiger daran herum.  Die Köstlichkeiten in den Geschenken – Obst und Gemüse – hielten sie fest in den kleinen Pfoten und ließen sie sich schmecken.  Die Nasenbären Nino und Suelita schnupperten natürlich gleich, dass in den Geschenken und kleinen roten Stiefeln gar Köstliches stecken musste. Nino schnappte sich ein Paket und brachte es in seinen Bau, während Suelita die Nase tief in die Geschenke steckte und sie gleich genussvoll leerte.

Auch für Eisbär-Jungtier Nana (1) war es die erste Weihnachtsüberraschung. Das Fest im vergangenen Jahr hatte die kleine Eisbärin an ihre Mutter Milana gekuschelt in der Wurfhöhle hinter den Kulissen gemütlich verschlafen. In diesem Jahr machte sich das inzwischen über 120 Kilo schwere Jungtier gleich über den liebevoll mit Obst geschmückten Tannenbaum her und spielte ausgiebig mit den bunten Eissternen, die köstlich nach eiskalter Orange und Rote-Bete mit einem Hauch Lebertran schmeckten. Die besondere Überraschung war jedoch der Eimer, in dem der Tannenbaum steckte. Den grub Nana flugs aus (nachdem sie den Tannenbaum umgestoßen hatte) und spielte ausgelassen mit dem Eimer im Wasser.

Für die Asiatischen Elefanten hieß es „Oh Tannenbaum, wie grün sind deine Blätter“. Sechs knabberknusprige Tannenbäume, dekoriert mit Paprika-Ringen, Lauch-Lametta und Apfelscheiben, standen (kurzfristig) auf der großen Elefantenanlage und wurden mit (allerdings wenig weihnachtlichem) Getröte in Streichholzgröße zerlegt.

Mit den weihnachtlichen Päckchen, Tüten und Tannen waren die Tiere stundenlang beschäftigt. Und genau das ist der Sinn der Sache. In der Wildbahn sind die Tiere den ganzen Tag mit der Nahrungssuche ausgelastet. Und daher wird auch das Futter im Zoo versteckt und breitflächig verstreut oder schwer zugänglich serviert.

 

Ausfälle und Verlegungen von Märkten zum Jahreswechsel – Wochenmarkt

Ausfälle und Verlegungen von Märkten zum Jahreswechsel

17. Dezember 2020/in Hannover

HANNOVER (PM). Wegen der Feiertage um Weihnachten und Silvester gibt es folgende Änderungen bei Marktveranstaltungen im Stadtgebiet Hannover:

Weihnachten

Der donnerstagnachmittags stattfindende Wochenmarkt Lister Meile (Oststadt) wird vom 24. auf den 23. Dezember (Mittwoch) vorverlegt. Gleiches gilt für die Bauernmärkte Marktkirche (Mitte) und Lutherkirche (Nordstadt). Die freitagvormittags stattfindenden Wochenmärkte Stephansplatz (Südstadt), Stöckener Markt, Fiedelerplatz (Döhren) und Klopstockstraße (List) sowie der Bauernmarkt Kleiner Hillen (Kirchrode) werden wegen des Weihnachtsfeiertages auf Donnerstagvormittag (24. Dezember) vorverlegt. Zudem findet der Wochenmarkt auf dem Schaperplatz (Kleefeld) wie gewohnt am Donnerstag statt. An Heiligabend (24. Dezember) schließen alle Märkte um 12 Uhr. Alle anderen Märkte, die üblicherweise donnerstags bis sonnabends stattfinden, fallen an Heiligabend sowie an den beiden Weihnachtsfeiertagen ersatzlos aus.

Silvester/Neujahr

Der donnerstagnachmittags stattfindende Wochenmarkt Lister Meile (Oststadt) wird vom 31. auf den 30. Dezember (Mittwoch) vorverlegt. Die freitagvormittags stattfindenden Wochenmärkte Stephansplatz (Südstadt), Stöckener Markt, Fiedelerplatz (Döhren) und Klopstockstraße (List) sowie der Bauernmarkt Kleiner Hillen (Kirchrode) werden von Freitag auf Donnerstagvormittag (31. Dezember) vorverlegt. Zudem findet der Wochenmarkt auf dem Schaperplatz (Kleefeld) wie gewohnt am Donnerstag statt. An Silvester (31. Dezember) schließen alle Märkte um 12 Uhr. Alle anderen sonst donnerstags oder freitags stattfindenden Märkte fallen an Silvester und Neujahr ersatzlos aus.

Auch der Wochenmarkt Misburg sowie der Bauernmarkt Rimpaustraße (Bult) fallen am Sonnabend, 2. Januar, ersatzlos aus.

Weihnachtsstaus bleiben wegen Corona aus – Staubild

Weihnachtsstaus bleiben wegen Corona aus

14. Dezember 2020/in Verkehr

MÜNCHEN (PM). Der ADAC rechnet zum Beginn der Weihnachtsferien am vierten Adventswochenende, an Weihnachten selbst und zum Ende der Feiertage angesichts des Corona-Lockdowns und den draus resultierenden Einschränkungen mit deutlich weniger Verkehr und Staus auf den Autobahnen als in den Vorjahren. Die Feiertage selbst sind ohnehin stets weniger staureich als die meisten anderen Tage im Jahr.

Trotz der Beschränkungen werden die Straßen voraussichtlich nicht vollständig leer sein. Anders als Fahrten ins Ausland bleiben Verwandtenbesuche fast überall erlaubt. Ausflüge in die Naherholungsgebiete sind – abgesehen von einzelnen Hotspots – prinzipiell nicht verboten. Die Regierungen von Bund und Ländern raten allerdings dazu, auf Reisen und Ausflüge generell zu verzichten.

Neben Weihnachtsreisenden sind auch Berufspendler und Lkw-Fahrer unterwegs, wenngleich auch deutlich weniger als üblich. In Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen dürfen Lkw über 7,5 t sogar an den Feiertagen rollen.

Kaum belastet sind die Straßen rund um die Ballungszentren, weil keine Last-Minute-Geschenkejäger und Weihnachtsmarktbesucher unterwegs sind.

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen starten alle Bundesländer am Samstag, 19. Dezember, in die Weihnachtsferien, wenngleich der Präsenzunterricht vorzeitig ausgesetzt wird.

Am Freitagnachmittag, 18. Dezember, ist auf den Autobahnen voraussichtlich mit etwas mehr Verkehr zu rechnen, Staus bleiben aber weitgehend aus. Zu den verkehrsreicheren Tagen zählen außerdem Dienstag, 22. Dezember, Mittwoch, 23. Dezember und Sonntag, 27. Dezember, der das Ende der Weihnachtsfeiertage markiert. Der Skiurlauberverkehr, der üblicherweise am zweiten Weihnachtsfeiertag einsetzt, wird dieses Jahr auf den Fernstraßen ausbleiben.

Von Weihnachtsreiseverkehr ins Ausland ist wegen der Corona-Pandemie ebenfalls nicht auszugehen. Die Grenzen sind zwar prinzipiell offen, Reisen in die Nachbarländer sind aber ebenfalls verboten oder nicht erwünscht. In einigen Ländern müssen deutsche Reisende sogar in Quarantäne. Diese gilt generell auch für Rückkehrer in Deutschland.

Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln für die Feiertage – Sylverster Einschränkungen

Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln für die Feiertage

10. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red.). Als Reaktion auf die nach wie vor hohen Zahlen der Corona-Infektionen in Niedersachsen wird die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte: “Der bisherige Shutdown light hat leider nicht die erhofften Ergebnisse gebracht.“

„Auch bei uns steigt die Zahl der Infizierten wieder. Obwohl wir in Niedersachsen noch weitaus bessere Infektionszahlen haben als andere Länder, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Im Gegenteil: Wir müssen diesen Umstand nutzen, um den Anstieg der Inzidenzen durch noch strengere Maßnahmen zu stoppen.”, so Weil.

Die Regelungen für Weihnachten und Silvester sollen in drei Bereichen verschärft werden. Dabei orientiert sich die Niedersächsische Landesregierung auch an den Empfehlungen der Leopoldina.

Kontaktbeschränkungen:

Die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen generell, wie schon bisher, auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt bleiben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.

Eine Ausnahmeregelung soll für die drei Weihnachtstage gelten, also für den 24., den 25. und den 26. Dezember 2020. An diesen Weihnachtsfeiertagen dürfen sich enge Angehörige auch mit bis zu 10 Personen treffen. Bei einem Zusammentreffen mit Freunden wird es auch an Weihnachten bei der Fünf-Personen-Regelung bleiben. Auch an Silvester aber gilt: Fünf Personen aus zwei Haushalten, egal ob es sich um Angehörige oder Freunde handelt.

„Weihnachten und Silvester müssen in diesem Jahr so ganz anders sein, als alle anderen Weihnachten und Silvester, die ich in meinem Leben erlebt habe.“ stellt Ministerpräsident Stephan Weil bedauernd fest.

Für die gesamte restliche Adventszeit, die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel soll in Niedersachsen der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, verboten werden.

Schule:

Von Montag, 14.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, sind die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit. Notwendig ist lediglich eine Anzeige des/der Erziehungsberechtigten. Ausgenommen von der Möglichkeit der Befreiung sind in diesem Zeitraum angesetzte Versetzungs- oder abschlussrelevante Klausuren. Für die befreiten Schülerinnen und Schüler findet dann Distanzunterricht statt.

Einzelhandel:

Breite Teile des Einzelhandels leiden bereits jetzt enorm unter den Maßnahmen und dem damit verbundenen Umsatzrückgang der vergangenen Monate. Dennoch sieht sich die Niedersächsische Landesregierung gezwungen, eine Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte zwischen Weihnachten und Neujahr, eventuell auch darüber hinaus in Erwägung zu ziehen. Darüber wird man sich in den nächsten Tagen mit den anderen Ländern und mit dem Bund austauschen.

Dazu Stephan Weil: „In kaum einem anderen Bereich ist ein bundesweit einheitliches Handeln so angesagt wie bei der Schließung von Teilen des Einzelhandels. Andernfalls riskieren wir länderübergreifende Wanderungsbewegungen zum Einkaufen.“

Ministerpräsident Stephan Weil abschließend: “Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die anstehenden Verschärfungen und um eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wir bekommen das Virus nur gemeinsam in den Griff. Das wird uns im Laufe des Jahres 2021 sicher gelingen, wenn auch leider nicht in den ersten Monaten. Es liegt noch eine harte Zeit vor uns, aber im nächsten Jahr gibt es nach und nach immer bessere Perspektiven. Dafür müssen wir jetzt die Voraussetzungen schaffen

 

Freiwilliges Homeschooling vom 14. bis 18.12.2020 möglich – digitale Schule

Freiwilliges Homeschooling vom 14. bis 18.12.2020 möglich

10. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Eine Woche freiwilliges Homeschooling vor Weihnachten in Niedersachsen: Das Land weitet die Möglichkeit für das Lernen zu Hause in der letzten Schulwoche aus, so dass sich auch für Montag, 14. Dezember 2020, Dienstag, 15. Dezember 2020 und Mittwoch, 16.Dezember 2020, Schülerinnen und Schüler durch ihre Erziehungsberechtigten vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht ist damit im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 möglich.

Der Bildungsbereich leiste so einen relevanten Beitrag bei dem Ziel, Kontakte zu reduzieren, sagte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Mit der Ausweitung unserer bestehenden Regelung von zwei auf fünf Tage freiwilliges Homeschooling kommen eingedenk der Weihnachtsferien rund vier Wochen zusammen, in denen sich die Kontakte auch der Kinder und Jugendlichen deutlich reduzieren werden. Der Schulbereich beteiligt sich so an der umfassenden Gesamtstrategie der konsequenten Kontaktreduktion in Niedersachsen, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Wir leisten unseren Beitrag bei der allgemeinen Pandemiebekämpfung, ohne selbst Treiber der Pandemie zu sein. Mit der Ausdehnung der bestehenden Regelung führen wir unseren Weg eines situationsangepassten Krisenmanagements fort. Wir setzen dabei nach wie vor auf niedrigschwellige und pragmatische Wege und haben daher entschieden, dass es ausreicht, wenn die Eltern per Telefon, Mail oder auf Papier der Schule Bescheid sagen, ab wann ihr Kind nicht mehr erscheint und stattdessen ins Distanzlernen geht. Eine besondere Begründung muss nicht genannt werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Diese letzten Tage in der Schule bieten auch Raum und Zeit für die Schulgemeinschaft, das vergangene Jahr weiter gemeinsam aufzuarbeiten und zu reflektieren. Es ist ganz wichtig, dieses außergewöhnliche und belastende Jahr nicht einfach so auslaufen zu lassen“, erläutert Niedersachsens Schulminister.

Es ist davon auszugehen, dass insbesondere höhere Jahrgänge die Homeschooling-Woche nutzen werden; die Befreiungsmöglichkeit gilt aber ausdrücklich für alle Schülerinnen und Schüler, vom Primarbereich, über die weiterführenden bis zu den berufsbildenden Schulen. Allerdings müssen Abschluss- und versetzungsrelevante Klausuren zu den festgelegten Terminen geschrieben werden, so dass betreffende Schülerinnen und Schüler zu diesen Zeitpunkten in der Schule sein müssen – aber auch nur zu diesen Anlässen und nicht für den gesamten Tag. Nach dem Klausurschreiben kann ins Lernen zu Hause gewechselt werden.

Von Weihnachtsbäumen, Festtagsbraten und guten Geschenken – Tannenbaum auf Auto

Von Weihnachtsbäumen, Festtagsbraten und guten Geschenken

4. Dezember 2020/in Niedersachsen

NIEDERSACHSEN (PM).  Die Försterinnen und Förster der Landesforsten haben in der Vorweihnachtszeit alle Hände voll zu tun: Neben der in der kalten Jahreszeit anstehenden Ernte von Laubhölzern, der Pflanzung mehrerer Millionen kleiner Bäumchen vor allem auf den von Sturm, Dürre und Borkenkäfer geschädigten Flächen und der Jagd, mehren sich auch die Anfragen nach Weihnachtsbäumen und Wildbraten.

Wegen der aktuellen Schäden im Wald müsse man kein schlechtes Gewissen haben, einen Weihnachtsbaum anzuschaffen, denn „die meisten Bäume kommen aus Weihnachtsbaumkulturen, die in Niedersachsen nicht zum Wald gehören. Aber auch die Bäume, die wir für diesen Zweck aus dem Wald holen, gefährden weder den Wald noch die Nachhaltigkeit“ beruhigt Dr. Klaus Merker, Präsident der Niedersächsischen Landesforsten und rät vor allem zu regional erzeugten Weihnachtsbäumen.

Die Försterinnen und Förster empfehlen, die Bäume bis zum Aufstellen schattig und frostfrei in einen Eimer Wasser gestellt zu lagern. Kurz vor dem Aufstellen sollte der Stammfuß nochmals nachgeschnitten werden. Wird dann als Standort im Haus eine nicht zu warme Stelle gewählt, aus Sicherheitsgründen entfernt von Heizquellen und dem Kamin, hat man bis in den Januar Freude am satten Grün. Auch zur Entfernung von Harzflecken an den Händen kennen die Försterinnen und Förster von Berufswegen einen Tipp: mit Speise- oder Körperpflegeölen lassen sich diese leicht beseitigen.

Zahlreiche Nachfragen erreichen die Försterinnen und Förster auch, weil Festtagsbraten vom Wild gesucht werden. „Die Nachfrage nach dem gesunden und natürlichen Wildfleisch ist zu Weihnachten besonders hoch. Wir vermarkten das Wild allerdings fast ausschließlich im Ganzen und nicht zerlegt“ informiert Dr. Merker. Da selbst ein Reh mehr Wildfleisch liefert, als eine durchschnittlich große Familie an Weihnachten verzehren kann, können sich Interessenten zusammenschließen – oder das Wildbret einfrieren, bis die Grillsaison beginnt. Es lohnt allerdings auch, sich zu informieren. Immer mehr regionale Schlachter vermarkten auch regionales Wild in Einzelteilen.

Auch denjenigen, denen noch Geschenkideen fehlen, kann geholfen werden: „Mit unserer Klima-Aktion Wald können Sie einen Beitrag zur Wiederaufforstung der von den Klimaextremen geschädigten Wälder leisten oder verschenken. Die Erlöse aus der „Klima-Aktie“ werden vollständig zur Wiederaufforstung und damit für den Klimaschutz eingesetzt. Eine Rendite erwartet die „Aktionäre“ allerdings nur mittelbar in Form eines vielfältigen Mischwaldes, der das Klima schützt, Lebensraum zahlreicher Arten ist und den wertvollen Rohstoff Holz bereitstellt“ so Dr. Klaus Merker.

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