Umtausch von alten Führerscheinen jetzt online möglich
Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover bietet weiteren Online-Service an
HANNOVER (PM). Die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover bietet ab heute (1. September) einen weiteren Online Service an. Einwohner*innen mit Erstwohnsitz im Gebiet der Landeshauptstadt haben die Möglichkeit, den Umtausch Ihres alten grauen oder rosafarbenen Führerscheines gegen den EU-Kartenführerschein online zu beantragen.
Über die Website http://www.fahrerlaubnisbehörde-hannover.de (Teil des Angebotes von Hannover.de) oder über das Serviceportal der Landeshauptstadt Hannover, https://www.serviceportal.hannover-stadt.de/Fahrerlaubnis gelangen Einwohner*innen zum Online Antragsverfahren. Daran angeschlossen ist auch ein E-Payment-System zum Begleichen der Antragsgebühr in Höhe von 25,30 Euro.
Zur Begleichung der Antragsgebühr stehen die Zahlungsarten giropay, PayPal und Kreditkartensysteme zur Auswahl. Für die Beantragung des EU-Kartenführerschein online ist wie bei der persönlichen Beantragung im Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich.
Beim Hochladen des biometrischen Lichtbildes sind folgende Vorgaben zu beachten: Höhe mindestens 466px, Breite mindestens 361px, im Hochformat, mit einer maximalen Dateigröße 5 MB im Format JPEG (JPG).
Außerdem ist das Abfotografieren oder Scannen der Unterschrift für den neuen EU-Kartenführerschein erforderlich. Hier sind ebenfalls Vorgaben (Höhe mindestens 152px, Breite mindestens 628px, im Querformat, mit einer maximalen Dateigröße 5 MB im Format JPEG (JPG)) zu beachten.
Sofern der bisherige graue oder rosafarbene Führerschein von einer anderen Behörde außerhalb der Landeshauptstadt Hannover ausgestellt worden ist, wird zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins benötigt. Informationen dazu finden sich ebenfalls im Serviceportal der Landeshauptstadt Hannover unter Fahrerlaubnis-Karteikartenabschrift.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Eingaben sowie erfolgter Zahlung wird eine Bestätigung an die Antragsteller*in per Mail übersandt.
Sobald der EU-Kartenführerschein zur Abholung bereit ist, werden die Antragsteller*innen per Mail oder SMS benachrichtigt. Die Abholung des EU-Kartenführerscheins erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover während der Öffnungszeiten. Dafür ist kein Termin erforderlich. Bei Abholung des EU-Kartenführerscheins ist der bisherige Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.
Dieser Service steht ausschließlich Einwohner*innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung.
Der Umtausch des grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gibt es Fristen bis wann ein Umtausch auf den EU-Kartenführerschein erfolgt sein muss. Die Fristen richten sich nach dem Geburtsjahr der*s Führerscheininhaber*in und sind gestaffelt. Geburtsjahrgänge vor 1953 müssen bis 19. Januar 2033 den Umtausch beantragen. Die Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten bereits bis 19. Juli 2022, die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023 auf den EU-Kartenführerschein umstellen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis 19. Januar 2024 und die Jahrgänge von 1971 sowie später sind bis 19. Januar 2025 aufgefordert, die Umstellung ihres grauen oder rosafarbenen Führerscheins zu beantragen.
Im ersten Halbjahr 2023 haben in der Landeshauptstadt Hannover 5276 Einwohner*innen ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein umgetauscht.
Neben dem Umtausch des grauen und rosafarbenen Führerscheins müssen auch ab 1999 ausgestellte EU-Kartenführerscheine getauscht werden. Auch hierfür gibt es Fristen für die Umstellung. Hier ist das Ausstellungsjahr des EU-Kartenführerscheins entscheidend bis wann ein Umtausch in einen neuen aktuellen EU-Kartenführerschein erfolgt sein muss. 1999 bis einschließlich 2001 ausgestellte EU-Kartenführerscheine sind bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen. 2002 bis 2004 ausgestellte Exemplare sind spätestens zum 19. Januar 2027, 2005 bis 2007 ausgestellte sind spätestens zum 19. Januar 2028 zu tauschen. 2008 ausgestellte bis zum 19. Januar 2029, 2009 ausgestellte bis zum 19. Januar 2030, 2010 ausgestellte bis zum 19. Januar 2031, 2011 ausgestellte bis zum 19. Januar 2032 sowie 2012 ausgestellte bis 19. Januar 2033 umzutauschen. Dieser Umtausch kann auch über den neuen Online Service beantragt werden.