Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund mehrerer Versammlungen in der hannoverschen Innenstadt
HANNOVER (ots). Der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover sind für Samstag, 18.12.2021, mehrere Versammlungen in der hannoverschen Innenstadt angezeigt worden. In der Folge kann es nach Einschätzung der Polizei in der Zeit vor, während und nach den Versammlungen örtlich zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen.
In der hannoverschen Nordstadt wird von 11:45 Uhr bis 13:00 Uhr eine Versammlung mit dem Thema „Für eine solidarische Nachbarschaft“ stattfinden. Auf der Kreuzung zwischen der Asternstraße und der Straße Im Moore wird eine Teilnehmerzahl im mittleren zweistelligen Bereich erwartet.
Von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr findet ein Aufzug zum Thema „Nein zur Warnstufe 3 – Freiheit für unsere Bürger! Spaziergang für die Freiheit.“ statt. Die Versammlung beginnt am Platz der Göttinger Sieben mit einer Auftaktkundgebung und bewegt sich dann in Richtung Maschpark. Enden wird sie dann wieder am Platz der Göttinger Sieben. Erwartet werden Teilnehmende im mittleren dreistelligen Bereich.
Weiterhin wurde eine Versammlung mit dem Thema „Geimpft oder nicht geimpft, gemeinsam gegen die Ausgrenzung“ angezeigt. Es wird in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem Opernplatz eine Teilnehmerzahl im unteren dreistelligen Bereich erwartet.
Außerdem wurde eine weitere sich fortbewegende Versammlung angezeigt. Unter dem Motto „Flüchtlingslager“ werden Teilnehmende im unteren dreistelligen Bereich erwartet. In der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr wollen diese vom Ernst-August-Platz mit einer Auftaktkundgebung starten und sich zum Steintorplatz bewegen.
Aufgrund der Versammlungen ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen besonders im Bereich des inneren Cityrings zu rechnen. Ebenfalls wird auf der Kreuzung der Asternstraße und der Straße Im Moore in der Nordstadt ein erhöhtes Personenaufkommen sein. Die Polizei bittet die Bevölkerung und die Versammlungsteilnehmer um die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Für die Versammlungen am Opernplatz und am Platz der Göttinger Sieben gelten die ausdrücklichen Auflagen des Abstandsgebotes und der OP- oder FFP-2-Maskenpflicht. Diese gelten auch für die Phase der Fortbewegung.