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Waffen verboten

Waffenverbot in Niedersachsen: Neue Regeln im ÖPNV

31. März 2026/in Niedersachsen
Veröffentlicht: 31. März 2026, 10:38 Uhr

Kontrollen und Bußgelder im öffentlichen Verkehr ab morgen möglich.

HANNOVER (redu) – Das neue Waffenverbot Niedersachsen gilt ab dem 1. April im gesamten öffentlichen Nahverkehr. Fahrgästen ist das zugriffsbereite Mitführen von Messern und Waffen untersagt. Die Verordnung betrifft Bahnen, Busse sowie Haltestellen und ermöglicht umfassende Kontrollen durch Behörden.

Die neue Regelung soll die Zahl von Messerangriffen reduzieren und schafft gleichzeitig eine klare rechtliche Grundlage für verstärkte Kontrollen im Alltag.

Mit dem Waffenverbot Niedersachsen tritt zum 1. April eine landesweite Regelung in Kraft, die das zugriffsbereite Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr untersagt. Betroffen sind sämtliche Verkehrsmittel des Nahverkehrs, darunter Regionalzüge, S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Busse und weitere Angebote im Linienverkehr.

Zusätzlich gilt das Verbot auch für alle zugehörigen Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Bahnhofsgebäude, Bahnsteige, Unterführungen sowie andere seitlich umschlossene Bereiche des öffentlichen Verkehrs. Damit erstreckt sich die Regelung deutlich über die eigentlichen Fahrzeuge hinaus.

Klare Regeln für Ausnahmen

Trotz der Verschärfung bleiben bestimmte Formen der Mitnahme weiterhin erlaubt. Voraussetzung ist, dass Messer oder andere Gegenstände nicht zugriffsbereit transportiert werden. Das bedeutet, sie müssen sicher verstaut sein und dürfen nicht unmittelbar griffbereit mitgeführt werden.

Auch alltägliche Nutzungen sind weiterhin zulässig. So dürfen kleinere Messer beispielsweise für einfache Tätigkeiten wie das Schälen von Obst im Zug verwendet werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung weitere Ausnahmen vor, die im Einzelfall greifen können.

Mehr Befugnisse für Behörden

Mit Inkrafttreten der Verordnung erhalten Polizei und Ordnungsbehörden erweiterte Handlungsmöglichkeiten. Künftig sind auch anlasslose Kontrollen von Personen und mitgeführten Gegenständen im öffentlichen Verkehr zulässig.

Werden verbotene Gegenstände festgestellt, können diese sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden. Verstöße gegen das Waffenverbot Niedersachsen können zudem mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Landesregierung verfolgt mit der Maßnahme das Ziel, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Insbesondere die Zahl von Messerangriffen soll durch das Verbot und die verstärkten Kontrollen gesenkt werden.

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