Zoll deckt Sozialversicherungsbetrug in Millionenhöhe auf
Ermittlungen gegen Verpackungsfirma und Zeitarbeitsfirmen wegen Sozialversicherungsbetrugs
HANNOVER (redu). Rund 200 Zöllnerinnen und Zöllner haben am Donnerstag im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stade eine groß angelegte Durchsuchungsaktion in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Ziel der Ermittlungen sind eine Verpackungsfirma aus dem Landkreis Uelzen und drei verbundene Zeitarbeitsfirmen. Insgesamt wurden 17 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.
Die Ermittlungen richten sich gegen neun Beschuldigte, die im Verdacht stehen, seit Januar 2020 über 120 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet zu haben. Der Schaden für die Sozialversicherung beläuft sich laut vorläufigen Berechnungen auf mindestens 140.000 Euro.
Im Zentrum steht die Frage, ob die betroffenen Zeitarbeitsfirmen tatsächlich unabhängig agierten oder lediglich als Scheinfirmen genutzt wurden, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an die Verpackungsfirma zu überlassen. Dies könnte ein Fall illegaler Arbeitnehmerüberlassung sein. Ein weiterer Verdachtsmoment ist, dass einige der Zeitarbeitsfirmen ohne die erforderliche Verleiherlaubnis operierten.
Umfangreiche Zahlungen und Beweissicherung
Nach Angaben von Enrico Bacher, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover, wurden an die drei Zeitarbeitsfirmen Zahlungen in Höhe von über drei Millionen Euro geleistet. „Wir gehen davon aus, dass viele der Arbeitsverhältnisse nur zum Schein existierten und die Arbeitnehmer vollständig für die Verpackungsfirma tätig waren“, so Bacher.
Bei den Razzien wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Geschäftsdokumente und digitale Daten, die nun ausgewertet werden. Ziel der Ermittler ist es, das genaue Ausmaß des Schadens sowie die Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen zu klären.
Hintergrund: Verstöße gegen Sozialversicherungsgesetze
Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet werden, entgehen den Sozialkassen wichtige Beiträge. Zudem können durch Scheinarbeitsverträge und fehlende Verleiherlaubnisse gesetzliche Regelungen umgangen werden, die den Schutz von Arbeitnehmerrechten gewährleisten sollen. Die Ermittler prüfen daher sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.