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Illegales Feuerwerk

Zoll Hannover stoppt 4,4 Tonnen illegales Feuerwerk

24. Dezember 2024/in Polizei

Gefährliche Feuerwerkskörper aus Polen gestoppt – Ermittlungen laufen

HANNOVER (redu). Der Zoll in Hannover hat über 460 Pakete mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern sichergestellt. Die beschlagnahmten Waren wiegen insgesamt 4,4 Tonnen. Die Empfänger in Deutschland hatten die gefährliche Pyrotechnik aus Polen bestellt.

Bei einem Großeinsatz hat der Zoll Hannover seit Donnerstag über 460 Pakete mit illegaler Pyrotechnik beschlagnahmt. Die Maßnahmen begannen, als ein Paketdienst ein verdächtiges Paket meldete. In diesem fanden die Beamten Feuerwerkskörper, darunter Artikel der besonders strengen Kategorien F3 und F4, die ohne spezielle Genehmigung weder eingeführt noch verwendet werden dürfen.

Gefährliche Funde in großem Umfang
Im Anschluss an den ersten Fund kontrollierten die Zollbeamten zahlreiche weitere Pakete. Die Bilanz: Über 460 verdächtige Sendungen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 4,4 Tonnen wurden bis Sonntag sichergestellt. „Wir gehen davon aus, dass noch weitere Pakete eintreffen werden“, erklärte Zollsprecher Bacher. Die Absender der Pyrotechnik stammen aus Polen, die Empfänger sind Einzelpersonen aus ganz Deutschland.

Neben der fehlenden Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bergen diese Feuerwerkskörper erhebliche Gesundheitsrisiken. Nicht geprüfte Artikel können unsachgemäß verarbeitet sein und bei der Verwendung schwere Verletzungen verursachen.

Warnung vor illegalem Feuerwerk
Der Zoll warnt eindringlich davor, Feuerwerkskörper bei unseriösen Händlern zu bestellen. „Neben der Gefahr für die Gesundheit stellt die Bestellung und Einfuhr solcher Waren eine Straftat dar“, betonte Bacher. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz führen regelmäßig zu Strafverfahren. Auch gefälschte Zulassungskennzeichen auf Feuerwerkskörpern seien keine Seltenheit.

Strenge Vorschriften bei der Einfuhr
In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper nur mit gültiger Zulassung und Kennzeichnung eingeführt werden. Dabei gelten je nach Kategorie unterschiedliche Vorschriften:

  • Artikel der Kategorie F1, wie Wunderkerzen, dürfen ab 12 Jahren ganzjährig eingeführt werden.
  • Für Kategorie-F2-Feuerwerkskörper, wie Silvesterraketen, gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
  • Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 erfordert stets eine behördliche Sondergenehmigung.

Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist grundsätzlich verboten und strafbar. Beschlagnahmte Waren werden nicht zurückgegeben, und selbst geringe Mengen fallen nicht unter Reisefreimengen.

Ermittlungen laufen
Da es sich bei einigen Paketen um größere Mengen Pyrotechnik handelt, vermutet der Zoll auch Verbindungen zum illegalen Handel. Die Ermittlungen dauern an, weitere Informationen können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Hinweis für Verbraucher
Wer Feuerwerkskörper verwenden möchte, sollte ausschließlich zugelassene Produkte mit CE-Kennzeichnung kaufen. Diese sind auf ihre Sicherheit geprüft und erfüllen die deutschen Standards. Der Zoll und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung überwachen gemeinsam die Einhaltung der Vorschriften.

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