Zukunftsfähiges digitales Arbeiten in den Behörden
HANNOVER (PM). Die Landesregierung und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen haben nach intensiven Beratungen in einer gemeinsamen Vereinbarung die Rahmenbedingungen für mobile Arbeitsformen in der niedersächsischen Landesverwaltung ab dem 1. Juli 2021 festgelegt. Dabei wird im Bereich des so genannten Homeoffice im Wesentlichen ein Unterschied wird zwischen der so genannten Telearbeit und der mobilen Arbeit gemacht. Telearbeit einerseits ist eine seit 2004 in der Landesverwaltung bewährte Arbeitsform, deren Rahmenbedingungen – z. B. die vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten – in der Arbeitsstättenverordnung geregelt sind.
Die mobile Arbeit ist andererseits eine flexiblere Alternative mit einem geringeren zeitlichen Umfang, die mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung einen landesweit einheitlichen Rahmen unter besonderer Beachtung des Arbeitsschutzes erhalten hat. Die bisher geltende Beschränkung der Inanspruchnahme auf soziale Kriterien wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen wird mit der Vereinbarung deutlich ausgeweitet und modernisiert.
Minister Pistorius sagt: „Die Bedeutung und Nutzung mobiler Arbeitsformen hat gerade im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal deutlich zugenommen und stark an Gewicht gewonnen. Die seit heute geltende landesweite Vereinbarung regelt einheitlich und verbindlich all das, was allgemein unter Homeoffice verstanden wird. Von dieser neuen Regelung profitieren rund 230.000 Menschen in 60 verschiedenen Berufsfeldern der Landesverwaltung. Wir bieten als größter Arbeitgeber Niedersachsens damit eine Regelung an, die auf der einen Seite modern und flexibel ist und auf der anderen Seite die Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Blick hat. Wir schlagen damit heute ein neues Kapitel der Arbeitskultur hier in Niedersachsen auf! Mobiles Arbeiten ist auch immer Ausdruck der von Vertrauen und Wertschätzung getragenen Arbeitskultur in unserer Landesverwaltung.“
Die Vereinbarung wurde vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sowie den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt, Dr. Mehrdad Payandeh, des NBB – Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion, Alexander Zimbehl, und des Niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann, unterzeichnet.
„Insbesondere der Rahmen für die mobile Arbeit war uns in den Verhandlungen sehr wichtig“, erklärte Dr. Mehrdad Payandeh, „denn so kann das Spannungsfeld zwischen dem Arbeitsschutz und dem Wunsch der Beschäftigten nach möglichst selbstbestimmtem Arbeiten sichergestellt werden.“
Alexander Zimbehl erklärt, „dass die Vereinbarung eine Stärkung der Personalvertretungen in den beschriebenen Prozessen zur Umsetzung der Arbeitsformen mit sich bringt und sie ein guter Schritt hin zu gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen in der Landesverwaltung ist.“
„Die Vereinbarung fördert eine moderne Arbeitsweise und sorgt durch die notwendigen Absprachen für eine gesteigerte Kommunikation zwischen Beschäftigten und Führungskräften“, stellt Frank Bornemann fest.