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Impfen

Zusätzliche Impfsprechstunden in 180 Praxen

14. Dezember 2021/in Gesundheit
Veröffentlicht: 14. Dezember 2021, 16:47 Uhr

HANNOVER (PM). Um mehr Menschen in Niedersachsen mit einer COVID-Schutzimpfung zu erreichen und die Impflücke zu schließen sowie angesichts eines wachsenden Bedarfs an Auffrischungsimpfungen weiten 180 niedersächsische Arztpraxen ihre Impfangebote ab sofort aus. Sie bieten pro Woche acht zusätzliche Impfsprechstunden an.

Je Landkreis oder kreisfreie Stadt ist jeweils eine Praxis pro 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) ausgewählt worden. An diese Praxen können sich Patientinnen und Patienten wenden, die keinen eigenen Hausarzt haben oder deren angestammte Praxis keine COVID-Schutzimpfungen anbietet. Eine Terminvereinbarung für die speziellen Impfsprechstunden ist verbindlich. Die Liste der Praxen finden Bürgerinnen und Bürger im Internet der KVN unter
www.kvn.de/Patienten/Coronavirus.html

Die KVN registriert, dass die Nachfrage vor allem nach Drittimpfungen steigt. Allein in der vergangenen Woche sind fast eine halbe Million Impfungen in niedersächsischen Arztpraxen durchgeführt worden – davon über 442.000 Auffrischungsimpfungen.

Die ausgewählten Praxen erhalten eine Strukturförderung des Landes in Höhe von 130 Euro pro Stunde. Innerhalb einer Kalenderwoche werden hierbei pro Praxis acht Stunden gefördert. Pro Kalenderwoche wird somit je ausgewählter Praxis eine Förderung in Höhe von 1.040 Euro gewährt.

Für die Förderung des Landes als Impfpraxis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Praxis muss bereit sein, auch praxisfremde Bürgerinnen und Bürger zu impfen.
  • Die Praxis muss pro Kalenderwoche mindestens acht Stunden ein zusätzliches COVID-19-Impfangebot bereitstellen.
  • Die Praxis muss damit einverstanden sein, dass das zusätzliche Impfangebot mit den jeweiligen Impftagen und den Kontaktdaten der Praxis für eine Terminvereinbarung veröffentlicht wird.
  • Die Praxis muss Räumlichkeiten für die Durchführung von COVID-19-Impfungen zur Verfügung stellen, die eine Impfung von mindestens zehn Personen pro Stunde ermöglicht.
  • Die Praxis muss bereits in der Vergangenheit in signifikantem Umfang als COVID-19-Impfpraxis tätig gewesen sein.
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