Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer gilt ab heute

BERLIN (red). Ab heute (9. November 2021) gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog und damit eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Geldstrafen, Punkte oder eines Fahrverbots für Verkehrsteilnehmer bei Verstößen.

Temposünder und Falschparker werden nun mit höheren Geldstrafen zur Kasse gebeten. Teilweise verdoppeln sich die Geldbußen. Die Fahrverbotsgrenzen bei Überschreitung der Geschwindigkeit bleiben aber unverändert. Mit der neuen Regelung verfolgt man das Ziel, Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr besser zu schützen.

Was ändert sich nun für die Verkehrsteilnehmer

Das Parken auf Geh- oder Radwegen

Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen.

Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 35 Euro vor. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

Was passiert beim Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem zukünftigen Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Parken auf Plätzen, die ausschließlich für E-Fahrzeuge oder Carsharing-PKW´s gedacht sind

Neu aufgenommen in den Bußgeldkatalog wurde das unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge.

Das Parken oder Zustellen von gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird das Bußgeld auf bis zu 100 Euro erhöht.

Nichtbildung oder Nutzung einer Rettungsgasse wird richtig teuer

Für das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse werden künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Geh- oder Radwegen

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Auch Radfahrer werden bei Verstößen, die im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, mit Geldstrafen bis 100 Euro zur Kasse gebeten.

Autoposing und belästigendes Hin- und Herfahren wird teuer

Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

Geldstrafe für zu schnelle Fahren inner- oder außerorts für PKW´s bis 3,5t wird deutlich angehoben

Im Schnitt werden die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts doppelt so teuer. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Bußgeldreform bestehen. Für normale Pkw bis 3,5 Tonnen gelten fortan folgende Bußgelder:

Innerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro plus 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro plus 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro plus 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Außerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro plus 2 Punkte und 2 Monat Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro plus 2 Punkte und 3 Monat Fahrverbot

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t sowie Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen noch höhere Geldbußen und  nach dem neuen Bußgeldkatalog.

Hinzu kommen noch weitere Regelungen ab dem 9. November

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Daneben sieht der Bußgeldkatalog auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.


Eine gute verständliche Übersicht über den neuen Bußgeldkatalog ab 9. November 2021 gibt es auf www.bussgeldkatalog.org als PDF-Datei

 

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