Baden in Seen zu Corona-Zeiten ist seit dem 25. Mai wieder erlaubt

LANGENHAGEN. Niedersächsische Verordnung ermöglicht Baden und Schwimmen im Freien. Seit Montag, 25. Mai 2020 darf in Niedersachsen auch in Badeseen wieder gebadet und geplanscht werden. Möglich macht dies die jüngste Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Danach sind der Betrieb und die Nutzung von Bädern im Freien seit Montag wieder erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Abstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, beim Betreten, Verlassen und beim Aufenthalt eingehalten wird.

Nicht geändert haben sich die Hygiene- und Abstandsregeln: „Wir befinden uns immer noch in einer Pandemie, die es einzudämmen gilt“, sagt Boris Ehrhardt, Leiter des städtischen Ordnungsamtes. Ehrhardt führt weiter aus: „Das heißt Abstand halten ist weiterhin zwingend, das gilt auch an unseren Badegewässern und im Wasser.“ So dürfen sich nur Mitglieder zweier Hausstände gleichzeitig treffen. Die aktuellen Vorschriften und Kontaktbeschränkungen beziehen sich sowohl auf Ufer- als auch auf die Wasserbereiche. Außerdem gelten für die Toiletten, Kioske und Spielplätze die gleichen Regeln wie für vergleichbare Einrichtungen an anderen Orten. Die Einhaltung der Regeln wird von Mitarbeitenden des städtischen Ordnungsamtes kontrolliert.

Bis zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung waren Schwimm- und Spaßbäder, sowie öffentliche Freibäder vollständig geschlossen und das Schwimmen in Badeseen nur erlaubt wenn es schwerpunktmäßig als sportliche Betätigung angesehen werden konnte.

Die Wasserwelt sowie deren Außenbereich bleiben vorerst geschlossen. Die dortige Situation und die Vorbereitungen für eine Wiedereröffnung sind Bestandteil der Sitzung des Betriebsausschusses Bad am Donnerstag, 28. Mai 2020.

 

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