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Mehr „Szenario-B" und Start der „Testwoche" – Schule im Lockdown

Mehr „Szenario-B“ und Start der „Testwoche“

22. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Soweit es das Infektionsgeschehen vor Ort zulässt, können ab heute wieder alle Schulen Wechselunterricht (Szenario B) anbieten und damit deutlich mehr Schülerinnen und Schülern ein Präsenzangebot machen. Voraussetzung war und ist allerdings, dass der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf lag.

In einigen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten können aufgrund dieser Regelung derzeit keine weiteren Schulöffnungen stattfinden, so dass sich dort der Wechselunterricht (Szenario B) auf die Grundschulen, Abschlussklassen und die Förderschulen GE beschränkt oder das Szenario C mit reinem Distanzunterricht verhängt wurde.  Nach Rückmeldung aus den Schulen über die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung verlief das Wiederanlaufen weitestgehend routiniert und reibungslos. Im Mittelpunkt stand der soziale Aspekt des Zusammenkommens als (Teil-)Klassengemeinschaft und des Wiedersehens. Vielfach haben die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern erst einmal Raum zum Ankommen gegeben, im Allgemeinen begleiteten die Klassenlehrkräfte selbst den „Wiedereinstieg“ in den Präsenzunterricht.   

„Da war viel Freude aufeinander zu spüren, wie uns sehr eindrucksvoll berichtet wurde“, fasste Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Stimmung an den Schulen zusammen und ergänzte: „Nach dem schon lange währenden Lockdown sind die Kinder und Jugendlichen einfach froh, ihre Freundinnen und Freunde sowie ihre Lehrerinnen und Lehrer wiederzusehen. Den Lehrkräften geht es nicht anders, auch sie wollten ihre Schülerinnen und Schüler gerne einmal wieder leibhaftig sehen und mit ihnen sprechen. Trotz der damit verbundenen besonderen organisatorischen Herausforderungen verlief auch die Planung nach den vorliegenden Rückmeldungen überwiegend reibungslos. Auch dies ist ein Beleg dafür, dass die Schulen durch die bisherigen Erfahrungen und vergangenen Szenarien inzwischen sehr professionell mit dem Thema Corona umgehen. Dazu gehört auch die Umsetzung der bewährten Hygiene- und Abstandsregeln.

Den Lehrkräften, Schulleitungen und allen an Schule Beteiligten spreche ich für diesen unermüdlichen Einsatz und das herausragende Engagement meinen persönlichen Dank aus.“

Als zusätzliche weitere flankierende Sicherheitsmaßnahme können sich Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal seit heute selbst auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Nasenvorraumabstriches testen. In der „Testwoche“, in deren Rahmen der Einsatz der Selbsttests erprobt wird, sollen bis zu 1,2 Millionen Test-Kits zur Verfügung stehen, damit sich alle an Schule Beteiligten bis zum Beginn der Osterferien am kommenden Freitag einmal selbst testen können. Diese Tests finden auf freiwilliger Basis statt und nur dann, wenn entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Grundschulkinder sollen die Tests nicht in der Schule, sondern zu Hause mit den Eltern einüben. Vorbehaltlich der Marktlage und Einhaltung von Lieferfristen durch die Lieferanten sollen bis Ende der Osterferien bis zu drei Millionen Laientests direkt an die Schulen gehen. Heute fanden bereits eine ganze Reihe von Selbsttestungen statt, etliche weitere sollen bis zum Wochenende in den Schulen laufen. Dazu werden weiterhin Test-Kits ausgeliefert.  Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Die Testwoche ist das, was der Name bereits ausdrückt: Ein Zeitraum, in dem Erfahrungen gesammelt und geübt werden soll. Selbsttests sind etwas Neues und niemand erwartet, dass die Durchführung sofort perfekt läuft. Aber man muss anfangen! Neues will gelernt und trainiert sein. Kein Ort – neben dem Elternhaus – ist besser geeignet, um dies zu tun, als die Schule. Das ist der Grundgedanke, dem auch andere Länder folgen. Wir werden die Erfahrungen und die Hinweise aus den Schulen sehr gewissenhaft auswerten und hieraus gegebenenfalls Schlussfolgerungen für die Zeit nach den Osterferien ziehen. Ich bin da sehr offen für die beste Lösung. Das gilt auch für die Frage, ob in der Schule oder zu Hause zu testen der bessere Weg ist. Indem wir beide Varianten erproben, können wir uns ein rundes Bild machen und haben eine gute Grundlage für die Umsetzungsphase nach den Osterferien.“  Folgende Eckpunkte gelten für die Durchführung der Testwoche: 

  • Lehrkräfte können während der Testungen ausreichend Abstand zu den Schülerinnen und Schülern halten. Sie führen keine Testungen an anderenPersonen durch. Die Schülerinnen und Schüler testen sich ausschließlich selbst. Es bedarf damit auch keiner Schutzausrüstung.
  • Diese Testungen werden nicht im Rachen vorgenommen, sondern ausschließlich im vorderen Bereich der Nase.
  • Für die Testungen muss die MNB nur kurz abgenommen werden, die Schülerinnen und Schüler halten dabei Abstand zu allen anderen Personen im Raum. Gleiches gilt für das Naseputzen vor Testbeginn. Auch hier liegt kein erhöhtes Infektionsrisiko vor. Gründliches Lüften während der Testung trägt außerdem zu einer Minimierung des Risikos bei.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind auch während der Testungen gesetzlich unfallversichert. Wichtig ist, dass die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Schulische Bedienstete haften nicht für einen evtl. Personenschaden, das gilt auch im Kontext der Selbsttests. Etwas anderes gilt nur, wenn die Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.
  • Sollte sich Ihnen die Gebrauchsanweisung der Test-Kits nicht vollumfänglich erschließen, können die im Internet verfügbaren Video-Tutorials der einzelnen Hersteller weiterhelfen.
  • Die Entsorgung der verwendeten Test-Kits kann problemlos über den normalen Restmüll erfolgen. Sie sind selbst im positiven Testfall nicht infektiös, da in der Testflüssigkeit ein sogenannter Inaktivator enthalten ist.
  • Das Testkonzept sowie die dazugehörigen Handreichungen und Materialien wurden in enger Abstimmung mit dem NLGA erstellt und von dort fachlich geprüft. Das gewählte Verfahren ist datenschutzkonform.
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