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Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Bundeseinheitliche Corona Notbremse 1

Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

21. April 2021/in Niedersachsen, Politik

BERLIN (bg). Der Bundestag hat am heutigen Mittwoch nach einer hitzigen Debatte die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Der Bundesrat muss morgen noch dem Gesetz zustimmen. Somit könnte schon am Montag die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse gelten.

Durch den Beschluss kann die Bundesregierung nun Kontaktbeschränkungen und Schließungen bundesweit anordnen. Das Gesetz könnte schon am 26. April in Kraft treten. Von den 656 abgegebenen Stimmkarten im Bundestag wurde die Zustimmung mit 342 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen erteilt. Der Bundesrat muss am morgigen Donnerstag noch dem Gesetz zustimmen. Anschließend würde der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen.

In den kreisfreien Städten und Landkreisen würde dann bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten. Eine Nachbesserung wurde dadurch erreicht, dass man zwischen 22 Uhr und 24 Uhr Einzelpersonen das Joggen oder Spaziergehen im Freien erlauben würde.

Für Schulen hat man als Grenze einen Inzidenzwert von 165 festgelegt. Dieses bedeutet eine komplette Einstellung des Präsenzbetriebes bei Überschreitung.

Für Treffen im privaten Bereich gilt eine jetzt schon gültige Beschränkung auf einen Haushalt plus einer weiteren zusätzlichen Person, falls die Inzidenz an drei Tagen oberhalb der 100er Grenze liegt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren sind davon allerdings ausgenommen.

Das geänderte Infektionsschutzgesetz befristet die Corona-Notbremse bis Ende Juni. Die Bundesregierung setzt damit auf die Hoffnung, dass bis zu diesem Zeitpunkt durch die ständig steigenden Impfungen ein deutlicher Rückgang der Inzidenzwerte verzeichnet werden kann.

Begleitet wurde die Beratung im Bundestag von ca. 8.000 Demonstranten in Berlin. Anfangs ließ die Polizei die Versammlung gewähren, beendete diese aber, nachdem die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von vielen Demonstranten trotz mehrfachen Aufrufs der Polizei missachtet wurde. Hierbei kam es vereinzelt auch zu Angriffen auf die Polizeikräfte. Die Polizei und Einheiten der Bundespolizei setzten aber stark auf Deeskalation und lösten die Versammlung auf. Im Vorfeld waren mehrere angekündigte Versammlungen verboten worden.

Diese Regelungen könnten ab Montag bundesweit gelten:

  • Ausgangsbeschränkungen

Im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr darf man seine Wohnung bzw. sein Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen regeln nur Notfälle, die Berufsausübung sowie die Betreuung und Pflege von Angehörigen. Auch die Versorgung von Tieren sowie andere gewichtige Gründe stellen eine Ausnahme dar. Diese müsste aber im Falle einer Polizeikontrolle klar nachgewiesen werden. Spaziergänge und das Joggen ist bis Mitternacht erlaubt, wenn es von einer Einzelperson betrieben wird.

  • Private Kontakte

Es sind Treffen nur mit einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis 14 Jahren. Die Einschränkung gilt nicht für Zusammenkünfte von Lebens- oder Ehepartnern sowie zur Wahrnehmung des Umgangs- und Sorgerechts. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Personen zusammenkommen dürfen.

  • Läden

Für das Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandel sowie anderer Bereiche gilt: Geschäfte können ihre Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen können. Außerdem müssen sie einen Termin gebucht haben. Sollte der Inzidenzwert über der Grenze von 150 liegen, wäre nur noch das Abholen der vorbestellten Ware (Click & Collect) möglich.

  • Schulen

Sollte der 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen über einer Marke von 165 liegen, wird ab dem übernächsten Tag die Teilnahme am Präsenzunterricht verboten. Für Abschlussklassen und den Bereich der Förderschulen sind Ausnahmen möglich.

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