Himmelfahrt: Auflagen zur Nutzung des Maschparks
HANNOVER. Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Allgemeinverfügung für die Nutzung des Maschparks am 21. Mai 2020 (Himmelfahrt) erlassen. Demnach sind das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern im Maschpark in der Zeit von 10 bis 24 Uhr untersagt.
Die Allgemeinverfügung erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Vorjahren, in denen es wiederholt zu missbräuchlicher Nutzung und zu erheblichen Verschmutzungen gekommen ist.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark hingewiesen sowie daran erinnert, dass sich auch an diesem Tag jeder so zu verhalten hat, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden.
Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle derzeitig gültigen Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus einzuhalten sind.
Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.