Handlungsempfehlung des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik
HANNOVER. Vor allem die Tanz- und Ballettschulen haben es in Niedersachsen nach wie vor schwer. Eine Wiederöffnung mit regelmäßigem Trainingsbetrieb, auch unter Auflagen, ist zumindest in Niedersachsen immer noch nicht in Sicht. Gerade an den Ballettschulen und den Schulen für künstlerischen Tanz werden aber auch Vorbereitungen auf zukünftige berufliche Tätigkeiten oder die Vorbereitung auf Studiengänge in Hochschulen vorbereitet. Das ist im Moment nicht möglich und unter den fehlenden Proben haben die Schülerinnen und Schüler zu leiden. Aus diesem Grund hat der Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik (DBfT) eine Handlungsempfehlung herausgegeben und appelliert damit auch an die Politik.
Leider sind die Lockerungen zur Wiederaufnahme von Trainingsmöglichkeiten von Bundesland zu Bundesland im Moment unterschiedlich. Was in Nordrhein-Westfalen schon erlaubt ist, bleibt in Niedersachsen noch verboten. Da fehlt häufig das Verständnis der betroffenen Tanzschüler*innen und der Ballett- und Tanzschulen, denen es an einheitlichen Regelungen fehlt.
Handlungsempfehlung des Deutschen Berufsverbands für Tanzpädagogik zur schrittweisen Öffnung von Tanz- und Ballettschulen zum 11.05.2020
Das öffentliche Leben wird langsam wieder hochgefahren. Wann folgt das behutsame Hochfahren des kulturellen Lebens und in welchen Schritten werden Einschränkungen und Verbote, die im Zuge der Corona-Krise angeordnet worden sind, wieder gelockert? Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik vereint etwa 700 Mitglieder und ist damit einer der größten Verbände in der Tanzszene Deutschlands. Unsere Mitglieder haben die erlassenen Einschränkungen nicht nur umgesetzt, sondern in vollem Umfang mitgetragen und anerkannt. Was insofern bewundernswert ist, da ein Großteil von ihnen freischaffende Pädagogen sind, keine Betriebsausgaben vorweisen können und dadurch von den „Corona-Soforthilfe-Maßnahmen“ bislang weitgehend ausgeschlossen sind. Die dadurch entstandene Situation stellt eine existenzielle Bedrohung für diese Berufsgruppe dar.
Auch wenn diese Anomalie noch nicht abschließend geklärt ist, möchten der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik und ta.med – Tanzmedizin Deutschland der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen ihre aktive Mithilfe anbieten. Mindestens der gleiche Mut, wie er beim „Shutdown“ zu spüren war, ist jetzt bei der zentral und klug gesteuerten Rückführung erforderlich. Dabei geht es um übergeordnete Richtlinien, die eine schnellere Rückkehr in ein normales gesellschaftliches Leben ermöglichen sollen, um somit sukzessiv die bestehenden Kontaktsperren in bestimmten Bereichen aufheben zu können. Schutz für Gefährdete kann und muss damit einhergehen, andere Bevölkerungsgruppen zurück in die Eigenverantwortung zu entlassen.
Der folgende „Exit-Fahrplan“ wurde von den ExpertInnen des DBfT, unterstützt von ta.med e.V., erstellt und beinhaltet verantwortungsvolle und somit der Situation angepasste Regeln, die weiterhin eine angemessene soziale Distanz ermöglichen, eine erneute Verbreitung des Corona Virus’ nicht begünstigen und somit unserer gemeinsamen Verantwortung weiter gerecht werden. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV- 2 muss in jedem Fall auf einem für unser Gesundheitssystem beherrschbaren Niveau gehalten werden. Trotzdem sind wir der Überzeugung, dass wir der Gesellschaft schrittweise den Zugang zu Aktivitäten ermöglichen sollten, die ein physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden mit sich bringen, denn die Vereinsamung, die aus den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen resultiert, ist eine nicht zu unterschätzende Gefährdung.
Für den Übergangszeitraum bis zur vollständigen Aufhebung des Kontaktverbots, empfehlen der DBfT und ta.med folgende Vorgehensweisen bzw. Unterlassungen:
Distanzregeln
• mindestens 2m Abstand bzw. 5m 2 pro SchülerIn (ggf. Markierungen an der Stange bzw. Boden)
• bei bewegungsorientierten Übungen sind 10 m 2 pro SchülerIn vorzusehen
• Verzicht auf taktile Korrekturen
• Umkleiden und Duschen sollen nicht in der Tanzschule, sondern zu Hause genutzt werden
• die Unterrichtseinheiten werden so verkürzt, dass keine Begegnungen beim Klassenwechsel stattfinden Aktualisierte Fassung vom 08.05.2020
Hygieneregeln
• beim Eintreffen sowie Verlassen der Schulräumlichkeiten sind die Hände zu desinfizieren (Desinfektionsspender am Eingang)
• die Ballettstangen sind nach jeder Unterrichtsstunde zu reinigen
• Türklinken sind in angemessenen Abständen zu reinigen
• nach jeder Unterrichtsstunde sind die Räumlichkeiten zu lüften
• es sind ausschließlich eigene Trainingsutensilien zu nutzen (Matten, Thera-Band usw.)
• verstärkte Hygienepflege der Toilettenbereiche
• das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes richtet sich nach der jeweils gültigen Verordnung des Bundeslandes bzw. der Kommune
Besondere Empfehlungen
• Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollen in diesem Übergangszeitraum nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können
• Altersbeschränkung: GrundschülerInnen unter 10 Jahren erst sobald die öffentlichen Grundschulen wieder öffnen und für Kinder von 3-5 Jahren erst sobald die Kitas wieder öffnen
• Aufenthaltsbereich wird für alle gesperrt
Diesen Übergangsregeln ist gemein, dass das soziale Miteinander mittelfristig auch weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird. Insbesondere vor dem Hintergrund einer noch länger andauernden Übergangszeit in die Normalität, ist es aber von großer Bedeutung, Einrichtungen wie Ballett- und Tanzschulen dazu zu nutzen, den Menschen durch den künstlerischen Tanz die Möglichkeit zur Bewegung – die u.a. einen positiven Einfluss auf unser Immunsystem hat – zu bieten sowie einen psychischen Ausgleich zu schaffen und soziale Bindungen, trotz Distanzvorgaben, zu wahren.
Der DBfT und ta.med möchten die Bundesregierung und die Landesregierungen ermutigen, bei der schrittweisen Aufhebung der bestehenden Einschränkungen auch die Ballett- und Tanzschulen mit im Blick zu haben, da diese besonders in dieser Zeit einen wichtigen und wertvollen Beitrag für die physische und psychische Gesundheit der Gesellschaft und das gesellschaftliche Leben in unserem Land leisten können.
www.dbft.de, www.tamed.eu
DBfT – Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik – ist die Vereinigung der TanzpädagogInnen in Deutschland zur Förderung der Pädagogik im Bereich des künstlerischen Tanzes. Das Hauptengagement richtet sich auf die Sicherung der beruflichen Qualifikation des Berufstandes sowie die Sicherstellung von pädagogisch hochwertigem Unterricht, v.a. für Kinder- und Jugendliche.
ta.med – Gemeinnütziger Verein für Tanzmedizin – engagiert sich in allen Tanzsparten mit dem Ziel, die Gesundheit und Lebensqualität von Tanzenden im gesamten deutschsprachigen Raum zu fördern – vom Laien bis zum Profi. Gemeinsam mit allen Berufsgruppen rund um Tanz und Gesundheit schaffen sie dafür die optimalen Rahmenbedingungen.