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Innenminister Pistorius stellt außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite fest – BGP 2783 2© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Innenminister Pistorius stellt außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite fest

1. April 2022/in Niedersachsen
Veröffentlicht: 01. April 2022, 16:45 Uhr |Aktualisiert: 01. April 2022, 16:46 Uhr

HANNOVER (PM). Pistorius: „Dieser Schritt entlastet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sorgt gleichzeitig dafür, dass sowohl die Kommunen als auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer Rechtssicherheit haben“

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche kurzfristig eine Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz beschlossen. Mit dieser wurde die Möglichkeit der Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite im Falle einer besonderen Flüchtlingssituation erweitert. Von dieser Möglichkeit hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute Gebrauch gemacht und gemäß §§ 20 Satz 1 Nr. 2, 27 a NKatSG das außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite festgestellt.

Die Bewältigung der Auswirkungen durch Putins Angriffskrieg auf die Ukraine fordert insbesondere die Kommunen in Niedersachsen außerordentlich. Es ist klar absehbar, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden nach dem Aufnahmegesetz kurzfristige Herausforderungen ohne zusätzliche Unterstützung kaum bewältigen werden können. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere das Flüchtlingsmanagement und die Unterbringung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine.

Die erforderlichen Maßnahmen zum Transport sowie zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Kriegsvertriebenen und Flüchtlinge ist nur möglich, wenn die Kommunen durch die zuständigen Behörden, Einsatzkräfte und -mittel des Katastrophenschutzes unterstützt werden.

Um dies zu ermöglichen, hat Minister Pistorius das außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite heute festgestellt: „Die Kommunen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bekommen dadurch ab sofort Rechtssicherheit hinsichtlich der Lohnfortzahlungen bei Abstellung von Ehrenamtlichen. Die Löhne werden dann durch die Katastrophenschutzbehörden erstattet.

Die Kommunen brauchen aktuell dringend zusätzliches Personal für die Aufgaben, die durch Betreuung, Unterbringung und Versorgung der Menschen aus der Ukraine anfallen. Viele Kommunen können das mit dem eigenen Personal nicht mehr bewerkstelligen. Darum jetzt dieser Schritt: Er entlastet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sorgt gleichzeitig dafür, dass sowohl die Kommunen als auch die helfenden Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Rechtssicherheit haben. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und Katastrophenschutzorganisationen – aber auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die in diesen Zeiten eng zusammenstehen, um den Menschen aus der Ukraine zu helfen. Ich freue mich über die gelungene und zügige Umsetzung der Maßnahme und die Initiative der kommunalen Spitzenverbände, dieses Verfahren zu initiieren.“

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Herausgeber: DE-NI-H-SE110
Quelle/Übertragungsweg: BBK/MoWaS über warnung.bund.de
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