Feuerwehreinsatz auf Autobahn

Verzögerte Rettungsgasse: Feuerwehr nach Unfall auf A7 behindert

Feuerwehr appelliert zur richtigen Bildung der Rettungsgasse bei Unfällen

LEHRTE / AHLTEN (redu). Am Donnerstagabend wurden die freiwilligen Feuerwehren Ahlten und Lehrte zu einem Verkehrsunfall auf der A7 alarmiert. Obwohl zunächst von einem schwerwiegenderen Szenario mit fünf beteiligten Fahrzeugen ausgegangen wurde, stellte sich heraus, dass nur zwei Fahrzeuge involviert waren und keine Personen eingeklemmt wurden. Verzögerungen für die Rettungskräfte entstanden durch eine unzureichend gebildete Rettungsgasse.

Am 17. Oktober 2024 um 19:10 Uhr wurden die freiwilligen Feuerwehren Ahlten und Lehrte zu einem gemeldeten Verkehrsunfall auf der A7 alarmiert. Zunächst hieß es, dass fünf Fahrzeuge beteiligt seien und mindestens eine Person eingeklemmt wäre. Auf der Anfahrt zum Einsatzort, der sich zwischen dem Autobahnkreuz Lehrte Ost und Kirchhorst befand, stellten die Einsatzkräfte jedoch erste Schwierigkeiten bei der Bildung einer Rettungsgasse fest.

Als die ersten Feuerwehrfahrzeuge an der Unfallstelle eintrafen, war für die nachfolgenden Einsatzkräfte kein Durchkommen mehr möglich. Die Rettungsgasse musste manuell von den Einsatzkräften neu geordnet werden, was allerdings nur teilweise gelang. Erst durch das kontrollierte Abfließen des Verkehrs konnte der Weg zur Unfallstelle freigemacht werden, was zu einer erheblichen Verzögerung führte.

Vor Ort konnte nach der Lagemeldung jedoch Entwarnung gegeben werden: Es waren lediglich zwei Fahrzeuge in den Unfall verwickelt, und es wurde keine Person eingeklemmt. Die Feuerwehr übernahm vor allem Aufgaben wie den Brandschutz, das Batteriemanagement und das Eindämmen auslaufender Betriebsstoffe. Diese wurden später von einer spezialisierten Reinigungsfirma entfernt.

Trotz der glücklichen Umstände weist die Feuerwehr darauf hin, dass eine fehlende oder schlecht gebildete Rettungsgasse im Ernstfall lebensrettende Minuten kosten kann. Insbesondere bei Unfällen mit eingeklemmten Personen könnte dies schwerwiegende Folgen haben. Die Feuerwehr ruft daher erneut dazu auf, die Rettungsgasse korrekt und für die gesamte Einsatzdauer freizuhalten. Verstöße können empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote nach sich ziehen.

Der Einsatz dauerte etwa 45 Minuten und wurde von den Feuerwehren Ahlten und Lehrte mit insgesamt sechs Fahrzeugen sowie dem Rettungsdienst und der Polizei durchgeführt.

Wie bildet man eine Rettungsgasse richtig

  • Bei zwei Fahrstreifen: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren so weit wie möglich nach rechts.
  • Bei drei oder mehr Fahrstreifen: Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Spuren gebildet. Das bedeutet, Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, während alle anderen Fahrzeuge nach rechts fahren.

Die Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und für die gesamte Dauer des Staus freigehalten werden. Dies ist entscheidend, damit Rettungs- und Einsatzfahrzeuge schnell zur Unfallstelle gelangen können.

Welche Strafen haben das Nichtbilden einer Rettungsgasse oder die Behinderung in einer Rettungsgasse zur Folge

  • Nichtbildung der Rettungsgasse:
    Ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einmonatiges Fahrverbot.
  • Wenn zusätzlich eine Behinderung verursacht wird:
    Das Bußgeld steigt auf 240 Euro, ebenfalls mit zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot.
  • Wenn eine Gefährdung durch das Blockieren entsteht:
    Das Bußgeld erhöht sich auf 280 Euro, zwei Punkte und einmonatiges Fahrverbot.
  • Bei Sachbeschädigung aufgrund der Behinderung der Rettungsgasse:
    Die Strafe kann bis zu 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einmonatiges Fahrverbot betragen.

Diese Regelungen sind seit 2017 verschärft worden, um sicherzustellen, dass Rettungskräfte ungehindert zum Einsatzort gelangen können, da jede Verzögerung lebensbedrohlich sein kann.