Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht in Hannover beginnt
Hunde müssen in Wäldern und freier Landschaft angeleint werden.
HANNOVER (redu) – Mit Beginn der Brut- und Setzzeit gilt ab dem 1. April in Wäldern und freier Landschaft die Anleinpflicht für Hunde. Ziel ist der Schutz von Wildtieren während der sensiblen Aufzuchtphase, in der viele Arten besonders störanfällig sind.
Die Regelung soll verhindern, dass freilaufende Hunde brütende Vögel oder Jungtiere stören. Bereits kurze Störungen können den Fortbestand einzelner Gelege gefährden.
Mit der Brut- und Setzzeit beginnt jährlich eine besonders sensible Phase für zahlreiche Tierarten. In dieser Zeit sind viele Vögel und Wildtiere auf ungestörte Rückzugsräume angewiesen, um ihre Jungen erfolgreich aufzuziehen.
Freilaufende Hunde können durch ihr Verhalten Nester aufscheuchen oder Jungtiere gefährden. Oft bleiben solche Störungen unbemerkt, haben jedoch direkte Folgen für den Nachwuchs, etwa durch auskühlende Gelege oder unterbrochene Versorgung.
Die Anleinpflicht gilt bis zum 15. Juli im gesamten Stadtgebiet in Wäldern sowie in der freien Landschaft. Ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufflächen und -wege, wobei es in einzelnen Bereichen zeitweise Einschränkungen geben kann.
Aufgrund der hohen Hundedichte kommt der Einhaltung der Regelung besondere Bedeutung zu. Sie trägt dazu bei, die Artenvielfalt in den Naherholungsgebieten langfristig zu sichern.



