Corona-Testzentren werden für Urlaubsrückkehrer neu eröffnet
HANNOVER (PM). Nach der Entscheidung der Bundesregierung, Urlaubsrückkehrern aus dem Ausland kostenlose freiwillige Corona-Tests zu ermöglichen, wird die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) an folgenden 11 Standorten in Niedersachsen Corona-Testzentren einrichten oder wiedereröffnen:
- Hannover Empelde
- Hildesheim
- Göttingen
- Braunschweig
- Rosche
- Nienburg
- Osnabrück
- Oldenburg
- Georgsheil
- Wilhelmshaven
- Zeven
Das Testzentrum Empelde ist seit Montag wieder in Betrieb, die übrigen folgten im Laufe der Woche. In Hildesheim wird noch ein Standort gesucht. So lange werden Testwillige aus Hildesheim in Empelde mitbetreut.
Die Testzentren haben die Aufgabe, symptomlose Patienten, die von einer Auslandsreise zurückkehren, auf deren Wunsch auf eine mögliche Corona-Infektion zu testen. Reiserückkehrer haben innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr Anspruch auf einen kostenlosen Test.
Derzeit müssen sich Personen, die sich testen lassen möchten, mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. Der Arzt entscheidet dann, ob er die Testung selbst durchführt oder einen Testtermin in einem der Testzentren organisiert. Da mit einer erheblichen Nachfrage nach Test zu rechnen ist, will die KVN demnächst bei den Zentren ein Direktbuchungssystem einrichten, um die Praxen vor einem Ansturm Testwilliger zu bewahren. Auch die Testergebnisse sollen später im Falle eines negativen Ergebnisses online übermittelt werden.
„Unsere Praxen haben die Aufgabe, sich um die Regelversorgung der Patienten mit den üblichen Gesundheitsproblemen zu kümmern“, so KVN-Vorstandsvorsitzender Mark Barjenbruch. „Müssten sie jetzt auch noch massenhaft Corona-Tests organisieren, kämen irgendwann die übrigen Patienten ins Hintertreffen.“
Barjenbruch wiederholte seine Kritik an dem komplexen System von Fallunterscheidungen und bürokratischen Vorgaben bei den Corona-Testungen, dem sich die Ärzte mittlerweile gegenübersehen. „Sie müssen zwischen einem ganzen Fächer unterschiedlicher Testvoraussetzungen unterscheiden, um Patienten einem korrekten Abrechnungsweg zuzuordnen.“ Nur wenn Patienten konkrete Sympome aufweisen, sind sie ein Behandlungsfall. Wenn ein Patient vom Gesundheitsamt zum Test geschickt wurde, müsste der Test dem Gesundheitsamt in Rechnung gestellt werden – aber allgemeingültige Abrechnungswege bestehen dafür noch nicht. Anders, wenn Patienten einen Test benötigen, weil etwa der Arbeitgeber einen negativen Nachweis verlangt – das muss aus eigener Tasche bezahlt werden. Geht wiederum ein Patient für eine Operation ins Krankenhaus, muss dieses den Test als prästationäre Leistung übernehmen. Eine Begleitperson müsste den Test selbst bezahlen.
Auch die Finanzierung der Testzentren ist unklar. „Wir sind als KVN praktisch über Nacht in diese Situation gestoßen worden“, moniert Barjenbruch. „Die Krankenkassen haben uns jetzt signalisiert, dass sie sich an den Kosten der Testungen nicht beteiligen werden. Wir müssen also mit eigenen Mitteln die erforderliche Infrastruktur aufbauen und können nur hoffen, dass später ein Weg der Refinanzierung gefunden wird.“