STIKO-Mitteilung sorgt für zusätzliche Belastung in den Arztpraxen

HANNOVER (PM). Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut über eine neue Corona-Impfempfehlung scharf kritisiert. Die STIKO wird empfehlen, generell nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTtech oder Moderna durchzuführen. Gleichzeitig verkürzt die STIKO den Impfabstand zum Teil erheblich. So werden aus 12 Wochen zwischen einer Erst- und Zweitimpfung bei AstraZeneca  nur noch mögliche vier Wochen bei einer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

„Mit dieser Mitteilung hat die STIKO große Unsicherheit in die niedersächsischen Arztpraxen getragen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch, heute in Hannover. „Damit werden neue und unnötige Hürden für das praktische Impfmanagement in den Praxen aufgebaut.“

Barjenbruch weiter: „Bereits heute haben sich zahlreiche Praxen darüber beschwert, dass die STIKO-Mitteilung die Impfplanungen in den Praxen auf den Kopf stellt. Viele Patienten, die erst in ein oder zwei Monaten für die Zweitimpfung in die Praxen einbestellt waren, wollen jetzt unbedingt noch vor den Sommerferien in Niedersachsen vollständig geimpft werden. Dabei ist die Liefermenge zum Beispiel von 220.000 Dosen Biontech in der kommenden Woche begrenzt und bereits verplant. Eine Nachbestellung von Impfstoff ist nicht möglich.“

„Mit der Ankündigung einer neuen Impfempfehlung verunsichert die STIKO auch bereits geimpfte Patientinnen und Patienten. Viele Menschen die bereits zweimal mit AstraZeneca geimpft worden sind, haben jetzt das Gefühl, dass sie einen nicht so optimalen Impfschutz erhalten haben. Natürlich ändert die STIKO ihre Empfehlungen auf wissenschaftlichen Grundlagen. Aber dies muss doch mit den Ärztinnen und Ärzten abgestimmt werden, die die Impfungen durchführen. So ist momentan der Schaden größer als der Nutzen“, so der stellvertretende KVN-Vorsitzende, Dr. Jörg Berling.

„Nun müssen die Praxen wieder viele Fragen von verunsicherten Impfwilligen beantworten – neben dem Impfmanagement und der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Dieser neue organisatorische Aufwand wird auf dem Rücken des Praxispersonals ausgetragen“, ärgerte sich der KVN-Vize.

Barjenbruch richtete sich auch an die Impfwilligen: „Bitte beachten Sie, dass die Bestellungen für COVID-19-Impfungen von den Arztpraxen immer schon am Dienstag der Vorwoche eingereicht werden müssen. Nachbestellungen sind auch unter besonderen Umständen nicht möglich. Die Mitteilung der STIKO vom Donnerstag, 1. Juli 2021, dass mit dem AstraZeneca-Impfstoff erstgeimpfte Personen als Zweitimpfung einen mRNA-Impfstoff erhalten können, kann deshalb allein aufgrund der für die kommende Woche schon vorher feststehenden Liefermengen in den Praxen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Abgesehen davon handelt es sich derzeit nur um eine Mitteilung der STIKO, die Veröffentlichung der endgültigen Empfehlung steht derzeit noch aus.“

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