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Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden – Erlass Reichsflagge

Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden

1. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Neuer Erlass des Innenministeriums: Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden

Pistorius: „Die Symbolik, die von diesen Flaggen ausgeht, steht für die Ablehnung unserer Verfassung und unserer gemeinsamen Werte“

Das Schwenken von Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen am Rande der Corona-Demo in Berlin am 30.08.2020 vor dem Reichstagsgebäude hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Auf anderen Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen, an denen auch Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und Rechtsextreme teilnahmen, waren die Flaggen immer wieder zu sehen. Damit die Ordnungsbehörden und die Polizei in Niedersachsen gegen das Zeigen dieser Flaggen entschieden vorgehen können, wurde jetzt (01.10.2020) ein Erlass an die Verwaltungsbehörden und die Polizei herausgegeben, in dem Hinweise zum Umgang mit der öffentlichen Verwendung der Reichskriegsflagge gegeben werden.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung. Diese Flaggen sind Symbole für rechtsextremistische Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit. Sie stehen für eine offene Ablehnung der Grundsätze, auf denen unsere Demokratie und unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Mit diesem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor, schaffen Rechtssicherheit und machen den Weg frei für ein leichteres Verbot dieser Flaggen.“

Das Verwenden der Flaggen erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 118 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz, sodass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten ist. Ist dies der Fall, stellt die Verwendung dieser Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sodass auch nach den Regelungen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes im Rahmen der Ermessensausübung das Verwenden der Flagge unterbunden und die Flagge sichergestellt werden kann.

Der Erlass ist ab sofort gültig.

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