Niedersachsen verschärft teilweise die Regeln in der neuen Corona-Verordnung
HANNOVER. Seit heute ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung gültig. Neben einem Beherbergungsverbot, welches ab Samstag gilt, werden auch in anderen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen im Land Niedersachsen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst.
In der neuen Verordnung wird zum ersten Mal seit Beginn des Corona-Ausbruchs auch der private Bereich beschränkt. Im Bereich der eigenen Wohnung dürfen sich maximal 25 Personen treffen. In einem Garten auf dem eigenen Grundstück maximal 50 Personen. Die derzeitige Obergrenze kann allerdings kurzfristig herabgesetzt werden. Wenn die Zahl von Ansteckungen zu stark steigt, kann die Einschränkung im privaten Bereich auf 10 Personen herabgesetzt werden. Im Bereich der Gaststätten sind allerdings auch Lockerungen vorgesehen.
Auch bei der Pflicht des Tragens eines Mund-/Nasenbedeckung hat es einige Änderungen gegeben. Die Verordnung selber ist vorerst gültig bis zum 15. November 2020.
Den Wortlaut der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung in einer Lesefassung vom 09.10.2020 können Sie hier sich ansehen. Die jeweils verbindlichen gültigen Dokumente finden sie auf den Seiten der Landesregierung unter www.niedersachsen.de mit weiteren Hinweisen.