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Ab Samstag gilt eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Deutschland – Testpflicht

Ab Samstag gilt eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Deutschland

6. August 2020/in Region Hannover, Reisen

BERLIN. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass für Reiserückkehrer aus ausgewiesenen Risikogebieten am Samstag (8. August) in Deutschland bei Einreise eine Testpflicht besteht.

Somit setzte Spahn seine Ankündigung zu einem verpflichtenden Test heute um. Die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne, wenn man aus Riskiogebieten einreist, galt ja schon länger.

Laut Spahn werden zurzeit in Deutschland bei Corona-Tests ca. 1% der Test positiv bestätigt. Seit letzten Samstag werden an Flughäfen freiwillige Tests bei Reiserückkehrern angeboten. Dort ist der Prozentsatz an Positivergebnissen jetzt schon teilweise über 2%.

Zusätzlich zu den Testzentren an deutschen Flughäfen, die in Hannover von den Johannitern betrieben wird, sind nun auch unterschiedliche Testzentren für Rückreisende auf dem Landweg eingerichtet worden. Dieses ist im Bereich der Region Hannover im Moment das Corona-Testzentrum des DRK-Region Hannover in Empelde. Vor allem aus dem Bereich der Türkei kommen viele Reiserückkehrer mit ihren eigenen Fahrzeugen aus dem Urlaub zurück. Nur einige Provinzen in der Türkei sind als Riskiogebiete ausgenommen worden.

Corona-Tests, die Urlauber im Urlaubsland vor Einreise durchführen lassen haben, dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

Spahn räumte ein, dass es zurzeit noch etwas holprig mit der Durchführung der Tests anläuft. Er danke aber ausdrücklich allen Beteiligten für die schnelle und unkomplizierte Umsetzung beim Aufbau der Teststrukturen.

Das Robert Koch-Institut hat heute erstmals seit Mai mitgeteilt, dass sie mehr als 1.000 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden verzeichnet haben. Der R-Faktor ist in den letzten Tagen leicht gesunken.

Ein Verstoß gegen die angeordnete Testpflicht ist bußgeldbewehrt. Unabhängig von einer Weigerung zum Test nach Rückreise aus einem Risikogebiet ist dann die 14-tägige häusliche Quarantäne zwingend einzuhalten. In diesem Zeitraum ist ein Verlassen der häuslichen Wohnung oder der Empfang von Besuchen untersagt.

Zu der vom Bund beschlossenen Testpflicht für Einreisende aus internationalen Risikogebieten sagt Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann:

„Das Virus reist mit. Das zeigen die ersten freiwilligen Tests der vergangenen Tagen. Deswegen ist es wichtig, dass auf die freiwillige Regelung jetzt die Pflicht zum Testen folgt. Wer in ein Risikogebiet reist, trägt eine besonders große Verantwortung – nicht nur für sich und seine eigene Gesundheit, sondern auch für alle anderen Menschen in seinem Umfeld! Es sind nur zwei Anrufe erforderlich: einer bei der Hausarztpraxis, um einen Testtermin zu vereinbaren, und ein Anruf beim Gesundheitsamt, um seine Ankunft zu Hause zu melden.“

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