Anpassung der Corona-Verordnung zum 1. August 2020 in Niedersachsen

HANNOVER. Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung mit Wirkung zum 1. August 2020 erneut angepasst. Verstöße gegen diese Verordnung werden wie bisher als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro belegt.

Die wichtigsten Abänderungen sind:

  • Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
  • Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
  • Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst.
  • Die Sportausübung ist in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.

Alle weitere Änderungen und Hinweise finden Sie entweder auf den Seiten des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de in der verbindlichen Fassung bzw. in der am 31. Juli veröffentlichten Lesefassung des Landes (Änderungen in Gelb markiert) im Anschluß an diesen Artikel.

 

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