206 Tempoverstöße auf der B 6 bei Laatzen festgestellt
Bei einer Kontrolle des Zentralen Verkehrsdienstes mussten 20 Fahrzeugführende mit einem Fahrverbot rechnen.
HANNOVER – Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der B 6 in Laatzen hat die Polizei am Donnerstag insgesamt 206 Verstöße festgestellt. 20 Fahrzeugführende müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Die höchste vorwerfbare Geschwindigkeit betrug 127 km/h statt erlaubter 70 km/h.
Mit der Kontrolle setzt die Polizei ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Verringerung der Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner fort.
Zahlreiche Verstöße innerhalb von fünf Stunden
Einsatzkräfte des Zentralen Verkehrsdienstes Hannover kontrollierten am Donnerstag zwischen 15:00 Uhr und 20:15 Uhr den Verkehr auf der B 6 in Fahrtrichtung Hildesheim. Die Messstelle befand sich rund 200 Meter vor dem Bundesstraßenkreuz mit der B 443. In diesem Abschnitt gilt aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.
Während der rund fünfstündigen Kontrolle registrierten die Einsatzkräfte 206 Geschwindigkeitsverstöße. Die Messungen wurden ab einer Geschwindigkeit von 95 km/h ausgewertet. In 20 Fällen überschritten Fahrzeugführende das Tempolimit so deutlich, dass sie mit einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen müssen.
Polizei kündigt weitere Kontrollen an
Den höchsten Messwert erreichte ein Pkw-Fahrer mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 127 km/h. Damit überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 57 km/h.
Nach Angaben der Polizei dient die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm. Der Streckenabschnitt gilt wegen einer langgezogenen Rechtskurve, möglicher Staubildung und des angrenzenden Baumbestands als besonders sensibel.
Der Zentrale Verkehrsdienst Hannover kündigt an, die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit auf diesem Abschnitt weiterhin regelmäßig zu überwachen. Ziel ist es, Verkehrsunfälle zu verhindern, Gefahren für Verkehrsteilnehmende zu reduzieren und die Lärmbelastung zu verringern.



