Einkaufsstress vor dem 1. Mai in den Lebensmittelläden
HANNOVER (red/PM). Lange Schlangen bildeten sich heute im Laufe des Tages vor den Lebensmittelmärkten. Mit dem 1. Mai (Tag der Arbeit) fällt an diesem Wochenende ein kompletter Tag für Einkaufsmöglichkeiten aus. Grund für die Schlangenbildung ist die bundesweite Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Dort gilt ab einer Inzidenz von 100 eine deutliche Reduzierung der Anzahl von Kunden, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten dürfen. Die Region Hannover lag heute bei einer Inzidenz von 145,6.
Der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) übt deutliche Kritik an der Verschärfung der Zugangsbeschränkung für Lebensmittelgeschäfte im Bundesinfektionsschutzgesetz. „Vor vielen Lebensmittelgeschäften ist es am Wochenende zu teils erheblichen Warteschlangen gekommen. Damit ist genau das eingetreten, wovor wir gewarnt haben. Anstatt Menschenansammlungen zu vermeiden, bewirkt die bundeseinheitliche Notbremse vor Supermärkten und Discountern genau das Gegenteil. Das ist kein Beitrag zum Infektionsschutz“, stellt BVLH-Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch fest.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage im Mai appelliert Rausch an die Kunden, nach Möglichkeit alle Verkaufstage der Woche für Lebensmitteleinkäufe zu nutzen, also auch den Wochenanfang oder die Wochenmitte. Darüber hinaus empfiehlt der Handelsverband Lebensmittel, dass die Kunden auf die etwas weniger stark frequentierten Einkaufzeiten wie der späte Vormittag, der frühe Nachmittag sowie die Randzeiten morgens und abends ausweichen. Wenn möglich sollte man auch allein einkaufen gehen.
Die vom Bundestag am vergangenen Freitag im Infektionsschutzgesetz beschlossene bundeseinheitliche Notbremse beinhaltet zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen die gelten, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. Dazu gehört die weitere Reduzierung der Zahl der Kunden, die sich gleichzeitig in einem Lebensmittelgeschäft aufhalten dürfen. Dabei gilt für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche eine Begrenzung von einem Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und oberhalb einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern eine Begrenzung von einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.