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Einschränkungen beim Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern – Feuerwerk Verbot Neu

Einschränkungen beim Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern

27. Dezember 2023/in Polizei

Feuerwerk in Teilbereichen der Innenstadt Hannovers zum Jahreswechsel 2023/2024 verboten

HANNOVER (ots). Zum Jahreswechsel 2023/2024 wird das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt von Hannover erneut verboten. Das Verbot umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes und gilt von Sonntag, dem 31. Dezember 2023, 20 Uhr, bis Montag 1. Januar 2024, um 3 Uhr.

Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes. Die genaue Abgrenzung ist der Karte auf dem Flyer in der Anlage zu entnehmen. Vor Ort gibt es eine entsprechende Beschilderung.

Die Landeshauptstadt Hannover als Ordnungsbehörde sowie die Polizei Hannover waren 2018 übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Silvesternächten erforderlich sei, ein solches Verbot zu erlassen. Immer wieder war es im Bereich der Innenstadt im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet.

Finanz-und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe von der Landeshauptstadt Hannover: „Die Einrichtung von Böllerverbotszonen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Deshalb untersagen wir das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk auch in diesem Jahr auf den Plätzen in der City. Mein besonderer Dank gilt dabei der Polizei, die auch in diesem Jahr das Verbot mit einem erheblichen Kräfteeinsatz überwachen und umsetzen wird. Zugleich appelliere ich an alle Menschen in der Stadt: Feiern sie gerne ausgelassen, aber mit Rücksichtnahme für ihre Mitmenschen und mit Respekt gegenüber Sicherheits- und Rettungskräften.“ Nach den positiven Erfahrungen wurde beschlossen, dieses Verbot erneut auszusprechen um ein möglichst friedliches und ungefährliches Feiern für alle Besucher*innen der Innenstadt zu gewährleisten. Die Landeshauptstadt Hannover hat dazu eine Ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, diese wurde heute (27. Dezember) in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht.

Der Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover, Thorsten Massinger: „Der Jahreswechsel steht vor der Tür und die Vorfreude auf die Silvesterfeierlichkeiten ist groß. Auch in diesem Jahr wird die Polizei Hannover die Silvesternacht mit Einsatzkräften begleiten. Um uns allen ein sicheres Fest zu ermöglichen, sind die Feuerwerksverbotszonen unbedingt zu beachten. Gerade beim Umgang mit Pyrotechnik sollte jeder auf seine eigene Gesundheit und die seiner Mitmenschen achten. Deshalb wird die Polizei gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover insbesondere in den Verbotszonen auf Verstöße achten und diese konsequent ahnden.“

Am Rand der Verbotszone werden Müllcontainer zur Entsorgung entsprechender Pyrotechnik aufgestellt, die Kontrollen und die Durchsetzung des Verbotes werden von der Polizei durchgeführt.

Die Stadt Hannover wird auch in den nächsten Jahren ein hohes Augenmerk auf ein sicheres Silvester legen und sich in Übereinstimmung mit dem Deutschen Städtetag dafür einsetzen, Tier- und Naturschutz stärker in der Sprengstoffverordnung zu verankern. So müssten Tierparks, Tierheime sowie Natur- und Landschaftsschutzgebiete in den Katalog der Orte aufgenommen werden, in deren Nähe das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist. Generelle Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.Dezember 2023 und am 1.Januar 2024 erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

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