Grafschaft Bentheim verhängt Ausgangsbeschränkungen

GRAFSCHAFT BENTHEIM (red.) Ab Mittwoch, den 23. Dezember 2020, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim wegen der 7-Tage-Inzidenzwerte von heute 210,7 als erster Landkreis in Niedersachsen eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr angeordnet. Zusätzlich wurden weitere Maßnahmen verschärft.

Das sind die neuen Regeln, die per Allgemeinverfügung des Landkreises definiert wurden und ab Mittwoch, den 23. Dezember vorerst bis zum 12. Januar 2021 gelten:

Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr

Die Ausgangsbeschränkung gilt für das gesamte Gebiet des Landkreises in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Ausgenommen ist Heiligabend (24. Dezember). Hier setzt die Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr ein. Die eigene Wohnung bzw. das eigene Grundstück darf in diesem Zeitraum nicht verlassen werden. Ausgenommen sind natürlich Wege, die aus beruflichen oder ärztlich notwendigen Gründen unvermeidbar sind. Auch notwendige Gänge von Einzelpersonen mit dem Hund sind weiterhin möglich.

Landrat Fietzek appelliert gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen eindringlich, gerade über die Weihnachtstage nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen: „Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger: Schenken wir uns zu Weihnachten Achtsamkeit und Vorsicht. Es wäre traurig, wenn sich Weihnachten im Nachhinein als infektionstreibendes Fest herausstellen sollte.“

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