Grippeimpfungen gehören in die Hände von Ärztinnen und Ärzten
HANNOVER (PM). Scharfe Kritik an Grippeschutzimpfungen in Apotheken und an dem dafür zwischen Krankenkassen und Apotheken ausgehandelte Honorar von elf Euro hat heute in Hannover der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Dr. Jörg Berling, geäußert.
„Die Einbeziehung von Apothekerinnen und Apotheker bei Grippeschutzimpfungen lehnt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen entschieden ab: Das ist ein Schritt in die falsche Richtung. Ein Honorar von elf Euro ist mehr als die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bekommen, die in der vergangenen Grippesaison mehr als zwei Millionen Niedersachsen geimpft haben – inklusive Impfberatung und Hilfe bei Impfreaktionen“, sagte Berling.
Impfen sei aus gutem Grund ureigene ärztliche Tätigkeit, sei fest in der ärztlichen Grundversorgung verankert und müsse auch weiterhin bewährt in den Händen von Ärztinnen und Ärzten bleiben. Zudem gebe es genügend Ärztinnen und Ärzte, die impfen. Eine Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu etablieren sei daher nicht nötig.
„Auch sind zur Erhöhung der Durchimpfungsrate keine zusätzlichen Impfangebote notwendig. Benötigt werden vielmehr gut verständliche und auf die verschiedenen Zielgruppen angepasste Informationen über das Impfen, die im Internet, auf sozialen Netzwerken, in Arztpraxen und gerne auch in Apotheken zur Verfügung gestellt werden sollten. Das ist aber Aufgabe der Krankenkassen, die ihre Versicherten informieren müssen“, so Berling.
Der KVN-Vize weiter: „Im Sinne des Patientenschutzes muss die Impfung selbst jedoch unbedingt den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben. Zu den ärztlichen Impfleistungen gehören unter anderem die Impfanamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung. Mögliche Komplikationen wie akute allergische Reaktionen, Kreislaufprobleme sowie Angstreaktionen müssen beherrscht werden. Auch die Kenntnisse über Impfungen zum Beispiel bei den unterschiedlichen Formen von Autoimmunerkrankungen, bei Einsatz immunsupprimierender Therapien, bei Schwangeren und bei chronisch Erkrankten setzen entsprechende ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung voraus.“