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Überprüfung Fahrtüchtigkeit

Großkontrolle Fahrtüchtigkeit: 166 Verstöße festgestellt

3. August 2026/in Polizei
Veröffentlicht: 03. August 2026, 08:42 Uhr

135 Blutentnahmen, 190 untersagte Weiterfahrten und zahlreiche weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

HANNOVER (redu) – Bei einer Großkontrolle Fahrtüchtigkeit hat die Polizeidirektion Hannover vom 31. Juli bis 2. August rund 1.150 Fahrzeuge überprüft und 166 Trunkenheitsfahrten festgestellt. Betroffen waren 88 Autofahrerinnen und Autofahrer sowie 78 Menschen auf E-Scootern.

Die Einsatzkräfte ordneten 135 Blutentnahmen an und untersagten in 190 Fällen die Weiterfahrt. Neben Alkohol- und Drogenverstößen deckten sie zahlreiche weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf.

Die Großkontrolle Fahrtüchtigkeit erstreckte sich über Hannover, mehrere Städte in der Region und die umliegenden Bundesautobahnen. Einsatzkräfte aus elf Bundesländern sowie aus Österreich und der Schweiz unterstützten die Polizeidirektion Hannover.

Ziel der zweitägigen Maßnahme war es nach Angaben der Polizei, berauschte Verkehrsteilnehmende aus dem Verkehr zu ziehen und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

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Gemeinsam kontrollieren Polizeibeamte aus Deutschland und der Schweiz Autofahrer auf Fahrtüchtigkeit. © Bernd Günther

Kontrollen beginnen auf dem Schützenplatz

Am Freitag, 31. Juli, richtete die Polizei zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr eine stationäre Kontrollstelle auf dem Schützenplatz ein. Der fließende Verkehr wurde vollständig durch die Kontrollstelle geleitet.

Kräfte der Spezialisierten Verfügungseinheit verhinderten nach Angaben der Polizei weitgehend größere Staubildungen. Gleichzeitig fanden mobile Kontrollen in Hannover, Langenhagen, Lehrte, Garbsen und Burgdorf sowie auf den Autobahnen statt.

Bereits innerhalb der ersten fünf Stunden stellte die Polizei 46 Trunkenheitsfahrten fest. In allen Fällen waren Fahrerinnen oder Fahrer von Pkw betroffen.

In der Nacht von Samstag, 1. August, auf Sonntag, 2. August, kontrollierten die Einsatzkräfte zwischen 20:00 Uhr und 04:00 Uhr ausschließlich mobil. Dabei kamen weitere 120 Trunkenheitsfahrten hinzu.

Davon entfielen 42 Fälle auf Pkw und 78 auf E-Scooter. Insgesamt registrierte die Polizei während der beiden Kontrolltage damit 88 Verstöße mit Autos und 78 mit E-Scootern.

Alkohol, Drogen und Mischkonsum

Bei 77 der insgesamt 166 festgestellten Fahrten wurde nach Polizeiangaben ausschließlich Alkoholkonsum festgestellt. In 56 Fällen standen die Betroffenen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

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Ein PKW wird durch eine Beamtin der Justiz mit ihrem Drogenspürhund durchsucht. © Bernd Günther

Bei weiteren 33 Verkehrsteilnehmenden ergaben die Kontrollen Hinweise auf einen Mischkonsum von Alkohol und Drogen.

Zur Beweissicherung ordneten die Einsatzkräfte 135 Blutentnahmen an. Zusätzlich führten sie 30 gerichtsverwertbare Atemalkoholmessungen durch.

In 190 Fällen untersagte die Polizei die Weiterfahrt. Bei weiteren 30 Personen wurde zwar Alkoholkonsum festgestellt, die Werte lagen jedoch sehr niedrig oder nach einer Wartezeit knapp unter den rechtlich relevanten Grenzen. Gegen diese Personen wurde kein Verfahren eingeleitet.

Die Polizei vollstreckte zudem zwei offene Haftbefehle. In elf Fällen wurden von ausländischen Verkehrsteilnehmenden Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 9.000 Euro erhoben.

Zahlreiche Straf- und Bußgeldverfahren

Als Ergebnis der Kontrollen leitete die Polizei 84 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Hinzu kamen sieben Verfahren wegen Verstößen gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger.

Außerdem wurden 75 Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. In zwei Fällen ermittelt die Polizei wegen des Verdachts auf verbotene Kraftfahrzeugrennen.

Weitere Verfahren betreffen 21 Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und 22 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hinzu kamen fünf mutmaßliche Urkundenfälschungen, acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, zwei Delikte im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und drei Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Über den Schwerpunkt Fahrtüchtigkeit hinaus registrierten die Einsatzkräfte 205 Geschwindigkeitsverstöße. In 29 Fällen waren die Überschreitungen nach Polizeiangaben so erheblich, dass ein Fahrverbot droht.

Außerdem ahndeten die Kräfte 31 Handyverstöße, 46 Verstöße gegen die Gurtpflicht und sieben Rotlichtverstöße. Dazu kamen sechs Verstöße aus dem Bereich der Tuning- und Poserszene sowie 14 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht.

Hohe Alkoholwerte und gefälschter Führerschein

Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei und Zoll auf der Vahrenwalder Straße stoppten Einsatzkräfte einen alkoholisierten Autofahrer mit Exportkennzeichen. Der vorgelegte Führerschein erwies sich laut Polizei als Totalfälschung.

Da der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besaß, wurde ein Verfahren eingeleitet. Der Zoll entdeckte im Fahrzeug außerdem 27.000 Euro Bargeld, das aufgrund verschiedener Vergehen beschlagnahmt wurde.

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Zoll und Staatliches Gewerbeaufsichtsamt kontrollieren einen Transporterfahrer. © Bernd Günther

Darüber hinaus leitete der Zoll mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit ein.

Bei einem 32 Jahre alten E-Scooter-Fahrer reagierten die Vortests nach Polizeiangaben auf THC, Kokain, Methamphetamin, Amphetamin, Opiate und Alkohol.

Den höchsten Alkoholwert der Kontrollaktion hatte ein 27-jähriger E-Scooter-Fahrer mit 2,84 Promille. Bei einem weiteren 24 Jahre alten E-Scooter-Fahrer wurden 2,01 Promille gemessen.

Auch eine 66-jährige Autofahrerin wurde kontrolliert. Ihr Vortest reagierte positiv auf Kokain und THC. Die Polizei untersagte ihr die Weiterfahrt und ordnete eine Blutentnahme an.

Ein weiterer Mann fiel an beiden Kontrolltagen auf. Am Freitag wurde er auf dem Schützenplatz unter THC-Einfluss gestoppt. Einen Tag später traf ihn die Polizei erneut auf einem E-Scooter an. Dabei ergaben sich erneut Hinweise auf THC sowie eine Atemalkoholkonzentration von 1,42 Promille.

Sturz, Flucht und mutmaßliches Autorennen

Am Samstag gegen 20:25 Uhr stürzte eine 31 Jahre alte E-Scooter-Fahrerin an der Kreuzung Celler Straße und Herschelstraße vor den Augen einer Streifenwagenbesatzung. Sie erlitt eine Kopfplatzwunde und wurde in einem Rettungswagen behandelt.

Bei der Frau wurden nach Polizeiangaben 1,19 Promille gemessen. Noch während der Unfallaufnahme stoppte dieselbe Besatzung einen weiteren E-Scooter-Fahrer, dessen Vortest auf THC reagierte.

An derselben Kreuzung fuhren vier Männer mit E-Scootern gemeinsam bei Rot über die Fahrbahn. Bei ihnen wurden Alkoholwerte zwischen 1,2 und 1,6 Promille festgestellt. Die Tests reagierten zudem auf THC.

Auf dem Westschnellweg im Bereich Stöcken sollen sich zwei Pkw mit Geschwindigkeiten nahe 200 Kilometern pro Stunde ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen geliefert haben. Ein Fahrzeug wurde gestoppt. Die Ermittlungen zum zweiten Wagen dauerten zum Zeitpunkt der Mitteilung noch an.

In Langenhagen flüchteten alkoholisierte Personen zu Fuß vor einer Kontrolle. Sie waren zuvor auf einem nicht versicherten S-Pedelec unterwegs. Eine Person wurde im Rahmen der Fahndung gestellt.

Bereits am ersten Kontrolltag missachtete ein Autofahrer nach Polizeiangaben sämtliche Anhaltesignale und fuhr davon. Dabei soll es zu mehreren Beinaheunfällen gekommen sein. Mutmaßliche Tatverdächtige wurden später ermittelt.

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Streifenwagen der Östereichischen Polizei an der Kontrollstelle.

An der gesamten Kontrollaktion beteiligten sich neben Kräften aus allen niedersächsischen Polizeidirektionen auch Beamtinnen und Beamte aus Hamburg, Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein und dem Saarland. Unterstützung kam zudem aus Österreich und der Schweiz.

Eingebunden waren unter anderem der Zoll, das Bundesamt für Logistik und Mobilität Hannover, das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt, die Führerscheinstellen von Stadt und Region, das Tiefbauamt und die Justiz Hannover.

Polizeihauptkommissar Pierre Fourmont kündigte weitere intensive Kontrollen, Präventionsmaßnahmen und Aufklärungsarbeit an. Nach Einschätzung der Polizeidirektion würden E-Scooter von vielen Nutzerinnen und Nutzern weiterhin nicht als vollwertige Kraftfahrzeuge wahrgenommen.

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