Kurzinfo Absonderung

Kurzinfo zur Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung – Kompakt –

HANNOVER (red). Die Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung) ist am 21. September 2021 in Kraft getreten.

Die Infektionszahlen steigen zurzeit weiter an und damit auch – insbesondere für ungeimpfte Personen – die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren. In solchen Fällen, aber auch bei einem bloßen Verdacht oder bei Kontakt mit infizierten Personen, greift die sogenannte Absonderungsverordnung. Zum besseren Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen hat ein Mitarbeiter der Staatskanzlei in Oldenburg in Zusammenarbeit mit den Fachleuten im Sozialministerium die Konstellationen grafisch aufbereitet.

 

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