Medizinische Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
HANNOVER (PM). Für die Fahrgäste in den Bussen und Bahnen der hannoverschen Verkehrsunternehmen ÜSTRA und regiobus gilt gemäß der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 1. Oktober 2022 weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske im ÖPNV.
In sämtlichen Bussen und Bahnen gilt eine generelle Tragepflicht von medizinischen Masken für alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
Ausgenommen von der o. g. Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.
Auch für das GVH-Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 gilt die generelle Tragepflicht von medizinischen Masken für alle Personen ab 6 Jahren.
An Haltestellen und in unterirdischen Stationen entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. Über Ansagen und Infodisplays wird über die angepassten Regelungen informiert.