Niedersachsen prüft gesetzliche Regelungen zu Einsatzkosten

Innenministerin Behrens fordert Konsequenzen nach Gerichtsurteil.

HANNOVER (redu). Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Veranstalter kommerzieller Hochrisikospiele können für zusätzliche Polizeieinsatzkosten zur Kasse gebeten werden. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens begrüßt das Urteil und fordert Konsequenzen von DFB und DFL.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Staat bei kommerziellen Veranstaltungen wie Hochrisikospielen zusätzliche Polizeieinsatzkosten auf die Veranstalter umlegen darf, wenn eine Eskalation der Gewalt zu erwarten ist. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens äußerte ihre Zustimmung zur Entscheidung und sieht darin eine klare Botschaft an Fußballverbände und Vereine.

„Dieses Urteil schafft endlich Klarheit. Es ist nun an DFB, DFL und den Vereinen, die Tragweite zu erkennen und ihre Sicherheitskonzepte zu überarbeiten“, so Behrens. Sie forderte die Fußballverbände auf, ihre bestehenden Regelungen konsequent umzusetzen und neue Maßnahmen zur Gewaltprävention in Stadien zu entwickeln.

In Niedersachsen wären Gebührenbescheide jedoch erst nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung möglich. Bei der anstehenden Novelle des Niedersächsischen Polizeigesetzes (NPoG) soll dieses Thema intensiv diskutiert werden. Behrens betonte, dass die Gebührenpflicht allein nicht die Lösung sei. Ihr Ziel bleibe, die Gewalt in Stadien durch präventive Maßnahmen und Zusammenarbeit mit Vereinen und Polizei zu verhindern.

Sollten sich die Zustände in den Stadien nicht nachhaltig verbessern, schließt Behrens die Erhebung von Gebühren nicht aus. Sie erwartet von den Fußballverbänden konkrete Vorschläge und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.

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