BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Politische Nachrichten aus Hannover, der Region und Niedersachsen. Entscheidungen, Debatten und Hintergründe aus Verwaltung und Landespolitik.

Bundeskanzlerin Angela Merkel zur hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen – Bundeskanzlerin Angela Merkel© Bundesregierung/Bergmann

Bundeskanzlerin Angela Merkel zur hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen

18. Oktober 2020/in Politik

BERLIN (PM). Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert am Samstag (17.10.2020) in einem Video-Podcast an die Bürgerinnen und Bürger wegen der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen. Hier der vollständige Text:

Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,

spätestens seit dieser Woche wissen wir: Wir sind jetzt in einer sehr ernsten Phase der Coronapandemie. Tag für Tag steigt die Zahl der Neuinfektionen sprunghaft. Die Pandemie breitet sich wieder rapide aus, schneller noch als zu Beginn vor mehr als einem halben Jahr. Der vergleichsweise entspannte Sommer ist vorbei, jetzt stehen uns schwierige Monate bevor. Wie der Winter wird, wie unser Weihnachten wird, das entscheidet sich in diesen kommenden Tagen und Wochen. Das entscheiden wir alle durch unser Handeln.

Ich möchte Ihnen sagen, was das nach meiner Überzeugung bedeutet:

Wir müssen jetzt alles tun, damit das Virus sich nicht unkontrolliert ausbreitet. Dabei zählt jetzt jeder Tag. Dafür müssen die Kontaktpersonen jedes infizierten Menschen benachrichtigt werden, um die Ansteckungsketten zu unterbrechen. Die Gesundheitsämter leisten dabei Großartiges, aber wo die Zahl der Infizierten zu hoch wird, da kommen sie nicht mehr hinterher.

Was kann jede und jeder von uns also dazu beitragen, dass die Zahlen wieder heruntergehen? Sehr viel, das Allermeiste schon einfach dadurch, dass jede und jeder Einzelne konsequent den Mindestabstand wahrt, den Mund-Nasen-Schutz trägt, die Hygieneregeln einhält. 

Aber wir müssen jetzt noch weiter gehen: Die Wissenschaft sagt uns klar: Die Ausbreitung des Virus hängt direkt an der Zahl der Kontakte, der Begegnungen, die jeder von uns hat. Wenn jeder von uns seine Begegnungen außerhalb der eigenen Familie jetzt eine Zeitlang deutlich verringert, dann kann es gelingen, den Trend zu immer mehr Infektionen zu stoppen und umzukehren. 

Genau das ist heute mein Appell an Sie: Treffen Sie sich mit deutlich weniger Menschen, ob außerhalb oder zu Hause. 

Ich bitte Sie: Verzichten Sie auf jede Reise, die nicht wirklich zwingend notwendig ist, auf jede Feier, die nicht wirklich zwingend notwendig ist. Bitte bleiben Sie, wenn immer möglich, zu Hause, an Ihrem Wohnort. 

Ich weiß, das klingt nicht nur hart, das ist im Einzelfall auch ein schwerer Verzicht. Aber wir müssen ihn nur zeitweilig leisten und wir leisten ihn letztlich für uns selbst: Für die eigene Gesundheit und die all derer, denen wir eine Erkrankung ersparen können. Dafür, dass unser Gesundheitswesen nicht überfordert wird, dass die Schulen und Kitas unserer Kinder geöffnet bleiben. Für unsere Wirtschaft und unsere Arbeitsplätze.

Was hat uns denn so vergleichsweise gut durch das erste halbe Jahr der Pandemie gebracht? Dass wir zusammengestanden und die Regeln eingehalten haben. Aus Rücksicht und Vernunft. Das ist das wirksamste Mittel, das wir zurzeit gegen die Pandemie haben. Jetzt ist es nötiger denn je. 
Ich danke Ihnen.

Mit Vorsicht und Umsicht in die nächsten Monate – Niedersachsen Corona Krise

Mit Vorsicht und Umsicht in die nächsten Monate

7. Oktober 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM/red.) Am 7. Oktober hat der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil eine Regierungserklärung vor dem Niedersächsischen Landtag zur Corona-Krise abgegeben. Am Freitag, 9. Oktober 2020, tritt dann eine neue Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus für Niedersachsen in Kraft, die wir Ihnen zeitnah im Wortlaut bekannt geben werden. Nachfolgend die Rede von Ministerpräsident Stephan Weil:

Wir befinden uns in Niedersachsen inzwischen im achten Monat der Corona-Krise und wünschen uns alle nichts sehnlicher, als dass dieser Albtraum nun endlich einmal aufhört.

Ohne Frage hat diese Zeit Spuren bei uns allen hinterlassen. Vor allem, das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung, ist die Unbefangenheit weg. Ein gemütlicher Abend mit Freunden ist eben keine Selbstverständlichkeit mehr, ein Treffen mit einem krebskranken Freund vorsichtshalber derzeit nicht möglich und wenn das Niedersachsenderby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig sogar bei eingeschränkter Zuschauerzahl nicht ausverkauft ist, spricht das Bände.

Noch viel härter trifft die Krise aber diejenigen Menschen, die sich Sorgen um ihr Einkommen und um ihre Existenz machen. Die Arbeitslosigkeit in Niedersachsen ist zum Beispiel coronabedingt etwa ¼ höher als vor einem Jahr, hunderttausende Beschäftigte befinden sich weiterhin in Kurzarbeit und müssen mit deutlich weniger Geld auskommen. Ganz abgesehen von vielen Unternehmen in unserem Land, die nach wie vor nicht wissen, ob sie durchhalten können.

Ich möchte gerne zu Beginn meiner Ausführungen klar zum Ausdruck bringen, dass der Landesregierung alle diese Sorgen und Nöte sehr bewusst sind. In vielen Fällen kämpfen zum Beispiel Wirtschaftsminister Althusmann und ich derzeit intensiv um die Rettung von Arbeitsplätzen, das ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir kennen auch die anhaltende große Belastung, die z.B. die Menschen im Pflegewesen und den Gesundheitsämtern unverändert auf ihren Schultern tragen. Wir sind alle sehr dankbar für dieses Engagement.

Aber allen unseren Wünschen zum Trotz lautet die Wahrheit: Es ist kein Ende der Pandemie in Sicht und wir haben in den nächsten Monaten eine weitere Herausforderung zu bestehen. Wir müssen uns dieser Tatsache stellen.

Die Entwicklung der Infektionen spricht eine deutliche Sprache. In europäischen Nachbarstaaten steigen die Infektionszahlen rasant an, das gilt z.B. auch für unser Nachbarland Niederlande. Wir reagieren darauf mit den bekannten Quarantäneregeln. Ergänzend werden wir, wie auch die anderen Grenzländer, weiterhin den kleinen Grenzverkehr mit einem 24-Stunden-Aufenthalt aufrechterhalten. In Deutschland verzeichnen vor allem die Metropolen viele Neuinfektionen, und insgesamt hat sich das Infektionsniveau in Deutschland in den letzten Wochen verdoppelt.

Das gilt leider auch für Niedersachsen. Unsere Zahlen sind fast immer um einiges niedriger als der Bundesdurchschnitt, aber eben auch spürbar steigend und am vergangenen Samstag war mit mehr als 270 Neuinfektionen ein vorläufiger Höhepunkt erreicht.

Das ist kein Grund für Panik, aber allemal zur Vorsicht. Natürlich sind wir wesentlich besser aufgestellt, als vor acht Monaten. Wenn die Infektionszahlen nicht sprunghaft, sondern nach und nach steigen, ist das der Erfolg von vielen Vorbeugemaßnahmen und vor allem auch der ausgezeichneten Arbeit in den Gesundheitsämtern.

Ausdrücklich richtig ist auch der Hinweis, dass die Situation in den Krankenhäusern weiterhin unauffällig ist. Das hängt zusammen mit dem wesentlich niedrigeren Durchschnittsalter von infizierten Menschen gegenüber der Situation von vor einem halben Jahr.

Aber Vorsicht an der Bahnsteigkante: Je mehr Menschen in unserer Gesellschaft infiziert sind, desto größer ist auch das Risiko, dass die besonders gefährdeten Gruppen erfasst werden. Der große Ausbruch in einem Pflegeheim in Vechta mit zwei Todesfällen ist dafür ein warnendes Beispiel. Und ein überschaubares Infektionsrisiko ist auch die Grundlage dafür, dass Kinder in die Kita und Schülerinnen und Schüler in die Schulen gehen können. Gestern hatten 84 unserer 3.000 Schulen teilweise den Präsenzunterricht eingestellt. Das ist weiterhin eine überschaubare Zahl, zu der bis morgen noch die insgesamt geschlossenen Schulen im Landkreis Friesland hinzu zu rechnen sind, ab morgen nicht mehr. Aber die Risiken für die Gesamtentwicklung sind dennoch unübersehbar.

Wir müssen deswegen alle Menschen in Niedersachsen herzlich bitten: Bleiben Sie vorsichtig! Helfen Sie mit, dass es keine neuen Infektionen gibt! Diese Bitte richtet sich insbesondere auch an die jüngeren Menschen, denen naturgemäß manche Einschränkungen womöglich schwerfallen. Aber es hilft nichts: Nur, wenn wir alle vernünftig sind, können wir frei und sicher leben. Wenn zu viele von uns unvernünftig sind, riskieren wir die Gesundheit von vielen anderen Menschen und auch Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit. Wir haben es selbst in der Hand!

Ein solcher Appell ersetzt natürlich keine politische Strategie für die jetzt folgende kältere Jahreszeit. Das war auch der durchgängige Tenor einer weiteren Konferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder in der vergangenen Woche: Die Infektionsrate steigt spürbar und wir müssen uns noch mehr auf die Vorsorge konzentrieren.

Die Ergebnisse dieser Runde sind auch mit eingeflossen in die Neuordnung der Corona-Verordnung, die übermorgen in Kraft treten wird. Sie wissen, dass wir diesen Schritt einige Male hinausgeschoben hatten, um zunächst einmal mehr Gewissheit über die weitere Entwicklung zu erlangen. Diese Gewissheit haben wir nun – und es ist derzeit leider keine gute Gewissheit, denn das Infektionsgeschehen spricht eine deutliche Sprache.

Handelt es sich dabei um eine Verschärfung oder um eine weitere Lockerung? Meine Antwort lautet: Weder noch.

Wir ziehen Lehren aus den bisherigen Erfahrungen und wir halten fest an einem anhaltend hohen Schutzniveau für die Menschen in Niedersachsen.

Grundlage ist eine noch stärkere Betonung der AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – das ist und bleibt das Fundament des Infektionsschutzes. Ergänzend ist in dieser Jahreszeit noch das Stichwort „Lüften“ in geschlossenen Räumen hinzuzufügen.

Wir bemühen uns in der Verordnung darum, auf dieser Grundlage klare Regeln festzulegen, die für Bürgerinnen und Bürger gut verständlich sind.

Kurz gesagt: Draußen ist keine Maske nötig, es sei denn, der Mindestabstand ist nicht sichergestellt. In geschlossenen Räumen dagegen ist eine Maske nötig, es sei denn, der Mindestabstand ist sichergestellt. Und für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen ist hinzuzufügen: Die sorgfältige Aufstellung von Hygienekonzepten und deren konsequente Beachtung sind unverzichtbar.

Auf Basis dieser relativ einfachen Aussagen haben wir unsere Verordnung deutlich kürzer fassen und in weiten Bereichen zugleich die bisherigen Regelungen beibehalten können. Ganz ohne besondere Regeln für besondere Bereiche geht es aber auch in Zukunft nicht.

Ein besonders Wort ist in diesem Zusammenhang aber nötig zu den Zusammenkünften, sei es im privaten Rahmen, sei es in öffentlichen Räumen. In dieser Hinsicht sind unsere bisherigen Erfahrungen durchaus unterschiedlich:

Positiv sind die Erfahrungen in vielen Gaststätten, Theatern, Kinos und anderen Angeboten. Nach unserem Eindruck wird dort die Vorsorge sehr ernst genommen, auch wenn sich alle genannten Bereiche in einer erheblichen wirtschaftlichen Not befinden.

Umgekehrt gibt es negative Erfahrungen mit größeren Zusammenkünften im privaten Sektor. Es gibt nicht wenige Beispiele dafür, dass bei solchen Zusammenkünften und auch in größerer Zahl kein Abstand, keine Maske, keine Hygieneregeln beachtet werden. Das gilt etwa bei Scheunenpartys und Zusammenkünften von Großfamilien, von denen aus manchen Regionen berichtet wird. Die Sorgen in diesem Bereich beschränkt sich übrigens nicht auf Niedersachsen, wie aus dem Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern in den letzten Wochen deutlich geworden ist. Auch in der Wissenschaft gelten solche Zusammenkünfte als einer der wichtigsten Infektionsherde.

Bislang haben wir in Niedersachsen auf zahlenmäßige Begrenzungen im privaten Bereich, verzichtet. Unter dem Eindruck dieser Erfahrung glauben wir allerdings nunmehr, dass eine Begrenzung notwendig ist. Dabei wollen wir selbstverständlich die privaten Aktivitäten in einem engeren Rahmen unberührt lassen. Wenn allerdings viele Menschen zusammenkommen, ist auch das Risiko größer. Deswegen soll künftig eine Grenze von 25 Personen bei privaten Zusammenkünften in privaten Räumen gelten. Normale Geburtstags- oder Familienfeiern sollten damit auch weiterhin möglich sein. Draußen gilt eine Grenze von 50 Personen.

Wir wollen damit natürlich den Menschen in Niedersachsen nicht die Geselligkeit vermiesen. Deswegen ist vorgesehen, den Rahmen für Gaststätten und andere öffentlich zugängliche Räume auf der Grundlage eines Hygienekonzepts zu erweitern. In dieser Hinsicht soll eine Besucherzahl von 100 Menschen als Obergrenze dienen und die bisherige Beschränkung auf besondere Anlässe entfallen.

Wir verbinden damit die Hoffnung, dass Feiern da stattfinden, wo sie unter professionellen Bedingungen stattfinden und damit sicherer sind. Die Gastwirte in Niedersachsen haben selbst das größte Interesse daran, dass es in ihren Betrieben zu keinen Infektionen kommt und darauf setzen wir.

Wir haben uns diese Umstellung nicht leichtgemacht und sehr sorgfältig diskutiert. Im Ergebnis sind wir allerdings überzeugt davon, dass wir aus unseren Erfahrungen nun einmal Schlüsse ziehen müssen und das tun wir in der gebotenen Form.

Mehr Möglichkeiten sollen demgegenüber Kinos, Theater und andere Kulturstätten erhalten. Mit einer Schachbrett-Belegung, guten Belüftungsanlagen und sorgfältigen Hygienemaßnahmen vor und nach den Veranstaltungen kann die Platzkapazität besser ausgenutzt werden. Parallel dazu gibt es das Programm des MWK „Niedersachsen dreht auf“, mit dem verstärkt Kulturveranstaltungen gefördert werden. Kurz gesagt: Wir wollen, dass Künstlerinnen, Künstler und Kreative wieder mehr Arbeit haben, denn das nutzt ihnen am meisten!

Die Corona-Verordnung ist das rechtliche Gerüst des Infektionsschutzes in Niedersachsen. Ich weiß aber sehr wohl, dass Corona nicht durch Rechtsetzung allein beherrschbar ist. Grundlage ist und bleibt vielmehr das persönliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Aus eigener Einsicht heraus nicht nur aus Rechtstreue, müssen wir alle unseren Beitrag leisten.

Parallel dazu hat aber selbstverständlich auch das behördliche Vorgehen eine große Bedeutung. Zwischen dem Land und den Kommunen gibt es hierzu eine enge Abstimmung. Die dabei entwickelten Regeln sind jetzt in einem Handlungskonzept zur Bekämpfung möglicher Steigerungen von Infektionszahlen zusammengefasst worden.

In vier Stufen wird das Vorgehen adäquat zu der jeweiligen Lage bestimmt. Dabei möchte ich noch einmal unseren dezentralen Ansatz hervorheben: Regionalität und lokaler Bezug haben sich in unserem Flächenland gerade bei einem erhöhten Infektionsaufkommen sehr bewährt. Landkreise und kreisfreie Städte handeln angemessen und konsequent, so dass vorübergehende Hotspots eingedämmt werden konnten. Das bleibt auch die weitere Grundlage unseres Vorgehens.

Unser Ziel ist es gerade, landesweite Maßnahmen so gut wie irgend möglich zu vermeiden. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Weg richtig ist und verbinde diese Feststellung mit einem herzlichen Dank an die niedersächsischen Kommunen für ihre erfolgreiche Arbeit, gerade auch in schwierigen Situationen!

Das alles klingt in Ihren Ohren wahrscheinlich besorgt und wir sind als Landesregierung in der Tat „gewahr“, wie es auf gut niedersächsisch heißt. Gibt es also keine Hoffnungsschimmer? Doch, die gibt es und ich will sie hier nicht unterschlagen:

Nach Ankündigung des Bundes sollen sehr schnell Schnelltests zur Verfügung stehen, und das wäre ein echter Fortschritt. Für Pflegeheime und Krankenhäuser soll auch die Finanzierung sichergestellt werden, dort ist der Einsatz als erstes vorgesehen. Ich hoffe sehr, dass wir auf diese Weise besondere Risikoherde noch wesentlich schneller und besser unter Kontrolle zu bekommen. Bestenfalls gelingt es auf dieser Grundlage, gleichzeitig mehr Sicherheit und mehr Freiheit z.B. bei Besuchsregelungen zu ermöglichen.

Nach dieser ersten Stufe ist sicher eine Ausdehnung zu erwarten, über deren Grundsätze zwischen Bund und Ländern zu sprechen ist. Von anlasslosen Tests zunächst abzusehen und sich auf Risiken und besondere Anlässe zu konzentrieren, erscheint mir dabei der richtige Weg.

Fortschritte sind ebenfalls aus dem Bereich der Impfstoffforschung zu berichten. Weltweit befinden sich inzwischen neun Impfstoffkandidaten in einer klinischen Erprobung und erste Teillieferungen von zugelassenen Impfstoffen sind womöglich am Jahresanfang möglich, das ist jedenfalls die Hoffnung. Auch in Niedersachsen sind wir mit dem HZI, der MHH sowie Einrichtungen wie TWINCORE und dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) in der Impfstoffforschung dabei.

Als Land bereiten wir uns auch in dieser Hinsicht vor: Impfbesteck wird beschafft, die Logistik und die Kühlung des Impfstoffs werden sichergestellt und gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden Impfzentren vorbereitet.

Allerdings muss ich auch Wasser in den Wein gießen: Wir wissen eben nicht, wann ein Impfstoff tatsächlich zur Verfügung steht. Außerdem werden voraussichtlich zwei Impfungen im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig sein. Und schließlich müssen wir in Anbetracht des weltweiten riesigen Bedarfs auch ansonsten mit Verzögerungen rechnen.

Aber immerhin: Wie lange es nun auch genau dauern wird, bis durch Impfungen eine Herdenimmunität erreicht werden kann – alleine die Fortschritte der Forschung werden viele von uns und auch ich ganz persönlich als ausgesprochen ermutigend empfinden.

Das ist also das Bild, das sich uns derzeit darstellt: Wir sind am Beginn der kälteren Jahreszeit und wir starten von einem höheren Infektionsniveau aus, als wir es uns gewünscht hätten. Deswegen sind Risiken unübersehbar, deswegen müssen wir den Infektionsschutz auch weiter in den Mittelpunkt unseres Vorgehens stellen.

Und zugleich wissen wir, was wir können: Deutschland und auch Niedersachsen sind heute wesentlich besser vorbereitet als vor acht Monaten. Der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger macht mit und hilft durch eigene Vorsicht, das Virus in Schach zu halten. Und die Forschung macht uns noch nicht ganz schnell, aber immerhin doch absehbar Hoffnung, Corona zurückzudrängen.

Bis dahin muss es bei unseren Zielen bleiben: Wir wollen Leben retten! Wir wollen die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern schützen!

Wir wollen unser Gesundheitswesen handlungsfähig erhalten! Und wir wollen unserer Wirtschaft die dringend notwendige Möglichkeit zur Erholung geben!

Die nächsten Monate versprechen durchaus anstrengend zu werden, da müssen wir nicht darum herumreden. Aber die Bundesrepublik ist doch insgesamt mit dieser Herausforderung bisher um einiges besser klargekommen als manche andere Gesellschaft. In Niedersachsen gilt das sogar noch einmal stärker. Das können wir auch in der nächsten Etappe wieder schaffen, wenn wir uns anstrengen!

Vielleicht geht es Ihnen so wie mir: Den Satz „Noch nie habe ich so gern in Deutschland gelebt“ habe ich noch niemals zuvor so oft gehört wie in den letzten Monaten. Da ist doch auch etwas dran. Ein Staat, der besonnen und gleichzeitig auch konsequent vorgeht. Eine Gesellschaft, in der sich viele Menschen um den Zusammenhalt kümmern und sich ihrer ganz persönlichen Verantwortung bewusst sind.

Lassen Sie uns mit Vorsicht und mit Umsicht in die nächsten Monate gehen. Das ist die beste Grundlage dafür, diese Krise auch weiter erfolgreich zu meistern.

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder – Bundeskanzleramt

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

29. September 2020/in Politik

BERLIN (PM). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Bislang hat Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund gut bewältigt. Der strategische Dreiklang aus allgemein geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen, einem konsequenten Test- und Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion auf besondere Ausbruchsgeschehen hat sich bewährt. Insbesondere haben gemeinsame Leitlinien für die Bewältigung regional unterschiedlicher Infektionsgeschehen und Hotspots ein bundesweit vergleichbares, aber regional angepasstes Vorgehen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus ermöglicht. So konnte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange Zeit auf sehr niedrigem Niveau gehalten werden. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich dabei äußerst vernünftig und rücksichtsvoll. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite Unterstützung. Leider zeigen die Erfahrungen in jüngster Zeit aber auch, dass das Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen Infektionsgeschehens beitragen kann. Insgesamt steigt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli in Deutschland leider wieder an. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung in anderen benachbarten europäischen Ländern, wo die Zahlen teilweise schon jetzt über dem Stand von Ende März 2020 liegen. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein. Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben. In diesem Zusammenhang appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben sowie das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im Frühjahr und Sommer nicht zu gefährden.

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die bisher gefassten Beschlüsse und die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Ausbruchsgeschehens muss das Ziel weiterhin sein, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit durchgängig gewährleistet werden kann

Daher beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

A. Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten

1. Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen vorerst keine weiteren größeren Öffnungsschritte zu rechtfertigen sind. Vielmehr appellieren sie an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder konsequent zu beachten und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten Datenerfassung zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit – es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Umsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr vom 23. September 2020 und die Bereitschaft aller Beteiligten für eine konsequente Durchsetzung werden begrüßt.

2. Zu der allgemein gültigen Formel „AHA“ für 1,5m Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken ist gerade in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein „C“ für Corona-Warn-App nutzen und ein „L“ für Lüften hinzuzufügen. Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern. Wo freies Lüften durch Fenster und Türen nicht uneingeschränkt möglich ist, können raumlufttechnische Anlagen helfen, dass die Frischluftzufuhr erhöht und der Aerosolgehalt der Luft reduziert wird. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen daher die Empfehlung des Bundeskabinetts vom 9. September 2020 zum infektionsschutzgerechten Lüften. Das in diesem Beschluss verkündete Förderprogramm zur Umrüstung raumlufttechnischer Anlagen mit einem Volumen von 500 Mio. € für die Jahre 2020 und 2021 ist ein weiterer Baustein in der Pandemiebekämpfung. Bund und Länder werden gemeinsam darauf hinwirken, dass die Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften breit bekanntgemacht werden und notwendige Anpassungsmaßnahmen an raumlufttechnischen Anlagen zügig erfolgen.
Der Schul- und Betreuungsbetrieb, der für die Zukunft der jungen Generation und auch für die Eltern und für die gesamte Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, ist nun bundesweit angelaufen und trotz örtlicher Herausforderungen durch das Infektionsgeschehen sind die Erfahrungen bislang positiv. Der Schulfamilie und allen Beteiligten der Kinderbetreuung gilt hier ein besonderer Dank. Wo das regionale Pandemiegeschehen es erfordert, kann im Einzelfall eine Maskenpflicht im Unterricht helfen, diesen Präsenzbetrieb zu sichern. Besondere Bedeutung hat in der kalten Jahreszeit das regelmäßige Lüften, das eine Verringerung der Virus-Konzentration bewirkt und damit das Infektionsrisiko in Räumen senkt. Regelmäßiges Lüften kann durch eine CO2-Messung in den Räumen unterstützt werden. Um den Präsenzbetrieb zu sichern, müssen Hygieneregeln und die für den Schulbetrieb von der Kultusministerkonferenz aufgestellten Regeln weiter beachtet und gegebenenfalls entsprechend lagebedingt angepasst werden. Im Falle einer Infektion genügt es so, ein Cluster zu isolieren und den sonstigen Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Für symptomatische Schulkinder in der Herbst- und Winterzeit ist eine integrierte Teststrategie erforderlich, die genau definiert, wann eine Testung sinnvoll ist und die dies mit einem schnellen Zugang zu einer regionalen Testmöglichkeit so verbindet, dass daraus möglichst keine Fehlzeiten entstehen.

B. Test- und Nachverfolgungsregime

3. Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Muster-Quarantäneverordnung auf der Grundlage des Beschlusses vom 27. August 2020 gelten die derzeitigen Regelungen fort. Die neue Teststrategie wird auch Regelungen zu neuen Schnelltest-Verfahren enthalten. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt.

4. Vor dem Hintergrund der auch in anderen Ländern steigenden Zahlen soll die im Beschluss vom 27. August 2020 verabschiedete Neuregelung der Einreisequarantäne schnellstmöglich erfolgen, sobald eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht insbesondere mittels einer effektiven Übermittlung der Einreiseanmeldung an die örtlichen Gesundheitsämter gewährleistet ist. Bund und Länder begrüßen vor diesem Hintergrund die seit gestern begonnene Kontrolle der Aussteige-Karten durch die Bundespolizei und die schnelle Bearbeitung in Kooperation mit der Deutschen Post. Angesichts der beginnenden Herbstferien appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder erneut an alle Bürgerinnen und Bürger Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Durch Sonderregelungen für notwendigen Reisebetrieb, insbesondere notwendige Geschäftsreisen, Grenzpendler, Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen, die Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen und unaufschiebbare medizinische Reisen, muss zwingend erforderliche Mobilität in diesen Bereichen allerdings möglich bleiben.

5. Ein Zusammentreffen weiter steigender Corona-Infektionszahlen mit der zu erwartenden Grippewelle bringt in der Herbst- und Winterzeit eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Dies gilt für die Krankenhäuser ebenso wie für die allgemeinen Hausarztpraxen. Um eine Überlastung der allgemeinen Strukturen zu verhindern, werden die Möglichkeiten des Einsatzes von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen genutzt. Dabei sollen die Behandlungswege so organisiert werden, dass die Infektionsrisiken minimiert werden. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um Hospitalisierungen und eine möglicherweise besonders gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut die saisonale Influenzaimpfung für Senioren ab einem Alter von 60 Jahren, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere, Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und beruflich besonders Exponierte.

6. Die Nachverfolgung von Infektionsketten und die darauf basierende Eindämmung des Pandemiegeschehens genießen weiter oberste Priorität. Grunderfordernis hierfür ist ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst. Dieser hat in Deutschland bislang große Leistungen erbracht. Um ihn weiter zu stärken, beschließen Bund und Länder den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (vgl. Anlage). Kernpunkte dieser Vereinbarung ist eine Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro durch den Bund bis 2026. Mit diesem Betrag sollen bei den Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen geschaffen werden, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl gesteigert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz in enger Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz gegebenenfalls offene Fragen zu klären mit dem Ziel, die Inhalte des Paktes zügig umzusetzen.

7. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstreichen ferner die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentralem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden Vereinbarung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kontaktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umgehend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügliche und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unterstützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.

C. Fortentwicklung der Hotspot-Strategie

8. Ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb stellen die Länder auf Basis des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen.

Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden.

Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Daher müssen bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder -um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren- zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden die Länder Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen durch ein Land oder eine Kommune bleibt unbenommen.

Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut.

9. Angesichts der für den Herbst und Winter typischen Steigerung von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung ist daraus folgend auch eine Steigerung des intensivmedizinischen Behandlungsbedarfs zu erwarten. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30. April 2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder.

Protokollerklärung:
Thüringen fordert eine bundesgesetzliche Regelung, dass angeordnete Gästelisten in Restaurants ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen.

Neue Rechte für Menschen mit Behinderungen – Behinderung

Neue Rechte für Menschen mit Behinderungen

22. September 2020/in Politik

HANNOVER (PM). Die Gesellschaft wird immer digitaler. Die zunehmende Digitalisierung stellt viele Menschen vor teils unlösbare Herausforderungen, wenn die Angebote nicht barrierefrei sind. Das bedeutet, dass sie oft nur schwer oder gar nicht zu bedienen sind. Durch digitale Barrieren werden viele Menschen ausgeschlossen: Beispielsweise können Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Texte nur beschwerlich lesen, wenn sie den Kontrast oder die Textgröße nicht einstellen können.

Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können Inhalte von Videos ohne Untertitel kaum verstehen. An genau diesen Beispielen lässt sich erklären, warum die digitale Barrierefreiheit jedem Menschen zugutekommen kann: Die Variierung von Kontrasten und Textgrößen kann auch bei hellem Sonnenschein die Lesbarkeit fördern. Untertitel können auch helfen, in einer lauten Umgebung oder wenn der Ton andere Personen stören würde, Videos besser zu verstehen.

Spätestens ab morgen, den 23.09.2020, sind alle öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen rechtlich verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Seiten. Darin wird erläutert, welche Teile der Internetpräsenz (noch) nicht barrierefrei sind und wann diese Barrieren beseitigt werden. Die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016) ist die Grundlage der landesrechtlichen Regelungen im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Mobile Anwendungen öffentlicher Stellen müssen ab dem 23. Juni 2021 ebenfalls barrierefrei sein.

Im NBGG sind nicht nur die Verpflichtungen der öffentlichen Stellen verankert, sondern auch die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer: Wenn sie auf digitale Barrieren stoßen, können die Nutzerinnen und Nutzer mit der jeweiligen öffentlichen Stelle Kontakt aufnehmen und sich gegebenenfalls beschweren. Eine Kontaktmöglichkeit ist immer von der öffentlichen Stelle in der Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen. Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, haben Nutzerinnen und Nutzer das Recht, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle zu stellen.

Diese Schlichtungsstelle für Niedersachsen ist bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Schlichtung bedeutet in diesem Sinne, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen. Ein solches Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos.

„Ich begrüße die Umsetzung dieser Richtlinie sehr! Webbarrieren behindern Teilhabe. Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen unterschiedlichster Art das Internet genauso handhaben können, wie alle anderen Menschen auch. Alle Menschen müssen sich selbstbestimmt und gleichberechtigt in der digitalen Welt bewegen können“, appelliert Petra Wontorra, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Sie motiviert diejenigen, die noch von den rechtlichen Anforderungen ausgenommen sind, digitale Barrierefreiheit bereits jetzt auf freiwilliger Basis umzusetzen.

Stephan Weil äußert sich zu Zuschauerinnen und Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen – Ministerpräsident Stephan Weil

Stephan Weil äußert sich zu Zuschauerinnen und Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen

16. September 2020/in Politik

HANNOVER (PM). „Gleich zu Beginn möchte ich unterstreichen, dass ich davon ausgehe, dass die heute getroffene Einigung zum Umgang mit Zuschauerinnen und Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen auch eine Blaupause sein sollte für alle anderen Großveranstaltungen – auch im Kulturbereich!

Bund und Länder haben sich zur Vorbereitung des heute gefassten Beschlusses intensiv  mit den Hygienekonzepten der Deutschen Fußball Liga und anderer Sportfachverbände auseinandergesetzt. Diese Hygienekonzepte sind nun die Grundlage für einen zunächst sechswöchigen Probebetrieb, der von den Verbänden wissenschaftlich begleitet werden soll.

Dabei gelten die folgenden Leitlinien:

• Das regionale Pandemiegeschehen muss eine Großveranstaltung mit Besucherinnen und Besucher vertretbar erscheinen lassen. Die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauer ist nicht möglich, wenn die 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort größer/gleich 35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist.  Wenn in einer Region dieser Wert  erreicht ist, sollten dort keine zusätzlichen Risiken ermöglicht  werden.

• Die Nachverfolgung von Infektionsketten muss ermöglicht werden durch die Personalisierung von Tickets vorzugsweise über vollständige digitale Lösungen.

• Sichergestellt werden muss auch die Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 m entsprechend der jeweiligen Landesregelungen.

• Unbedingt notwendig ist auch eine Entzerrung der Besucherströme beim Hinein- und beim Herausgehen.

• Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke sollen verboten werden, alkoholisierten Personen wird der Zutritt verweigert.

• Je nach Veranstaltungsort sind Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung vorgesehen. In Niedersachsen planen wir – wie gestern angekündigt – ab dem 1. Oktober , dass in Innenräumen grundsätzlich eine Alltagsmaske zu tragen ist , außer wenn  der Mindestabstand  gewahrt werden kann.

• In jedem Fall muss für eine ausreichende Lüftung und oder Luftdesinfektion beziehungsweise Luft Filterung in Hallen gesorgt werden. So soll eine Konzentration von Aerosolen verhindert werden.

• Die Zuschauerkapazitäten bestimmen sich nach der Anzahl der Personen, die mit dem vorhandenen Platz und der vorhandene Infrastruktur (ÖPNV, Sanitäranlagen etc.) in der verfügbaren Zeit unter Einhaltung des Mindestabstands bewältigt werden können. Berücksichtigt werden müssen dabei auch die Kapazitäten der örtlich zuständigen Gesundheitsämter im Hinblick auf eine später etwa notwendige Nachverfolgung von Kontaktpersonen.

• Auch in Niedersachsen wollen wir als zulässige Höchstkapazität während des Probebetriebes nur dann mehr als 1.000 Zuschauer zulassen, wenn damit ein Anteil von 20 % der jeweiligen Stadien- oder Hallenkapazität nicht überschritten wird. 20 % ist also der Richtwert, der innerhalb dieses ersten sechswöchigen Probebetriebs nicht überschritten werden darf.

Wir werden schnellstmöglich für Niedersachsen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung dieser Einigung schaffen.  Der genaue Zeitpunkt wird nachgereicht.

Abschließend noch einmal  der Hinweis, dass es insgesamt nicht nur um Fußball geht, sondern auch um andere Sportarten und diese Grundsätze nach Erprobung auch für Kulturveranstaltungen gelten sollen.

Ich freue mich über die heute getroffene Einigung. Es wäre gut, wenn wir zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen bei Großveranstaltungen kämen, die Sportlerinnen und Sportler, auch die Künstlerinnen und Künstler und alle sport- und kulturbegeisterten Menschen hätten es verdient.

Unsere Pläne  stehen unter dem Vorbehalt, dass die Infektionszahlen in Deutschland auch weiterhin moderat bleiben. Dafür können wir alle tagtäglich etwas tun, indem wir die bekannten Regeln einhalten: Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung und Hygiene!“

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs – Bundeskanleramt

Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs

27. August 2020/in Politik

BERLIN (PM). In einer Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde heute folgender Beschluss:

Deutschland hat die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie dank engagierten Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen Akteure und vor allem der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Monaten gut bewältigt. Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems konnte durch zielgerichtete Maßnahmen verhindert werden.

Trotz der dadurch möglich gewordenen Öffnungen in den vergangenen Wochen und Monaten ist das Infektionsgeschehen derzeit noch deutlich niedriger als zur Hochphase im März und April. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder gestiegen. Als besonders begünstigend für die Ausbreitung des Virus stehen weiterhin Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die urlaubsbedingte Mobilität im Mittelpunkt. Dieser Anstieg in den Sommermonaten ist deshalb besonders ernst zu nehmen, weil die im Sommer verstärkten Aktivitäten im Freien eine Eindämmung des Virus eigentlich eher begünstigen, während damit zu rechnen ist, dass mit dem Beginn der kalten Jahreszeit die Infektionsrisiken eher steigen.

Niedrige Infektionszahlen sind aber die Voraussetzung dafür, dass die Infektionsausbreitung kontrollierbar bleibt, das Gesundheitswesen nicht überlastet wird und durch eine solche stabile Situation sich die Wirtschaft und damit auch die soziale Lage in Deutschland positiv entwickeln kann.

Deshalb verfolgen Bund und Länder das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken. Jetzt gilt es, eine erneute exponentielle Verbreitung durch gegenseitige Rücksichtnahme, Umsicht und Vorsicht zu verhindern, um zur Pandemiebekämpfung erforderliche Einschränkungen auf Dauer möglichst gering halten zu können. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass es regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen gibt. Hohe Infektionszahlen erfordern und legitimieren andere Maßnahmen als niedrige Infektionszahlen. Deshalb bedeutet ein abgestimmtes Handeln, dass nach gleichen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen gehandelt wird.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder folgende Eckpunkte für das weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Pandemie:

A. Rücksicht, Umsicht, Vorsicht

1. In dem Bestreben, einschränkende Maßnahmen abzumildern, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt, konnten auf Basis der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verantwortungsvoll und schrittweise Öffnungen in zahlreichen Lebensbereichen ermöglicht werden. Bund und Länder sind sich aber einig, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen weitere größere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen sind. Regionale Anpassungen bleiben weiter möglich.

2. Vielmehr haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, an denen der Abstand nicht durchgängig gewahrt werden kann, durch konsequente Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen. Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und muss entsprechend von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden. Die Länder werden das Mindestregelbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 € festlegen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein -wie ein Bußgeld wirkendes- erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.

B. Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime; Reiserückkehrer

3. Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-Infektionsketten und damit die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen.

Die Vielzahl an positiven Testungen bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten zeigt, dass ein zielgerichtetes Testen erforderlich ist. Bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen dagegen außerordentlich gering. Deshalb endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.

4. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weisen darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten in jedem Fall verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort zu isolieren (Quarantäne). Durch geeignete Informationsmaßnahmen an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten wird der Bund hierüber verstärkt aufklären. Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete verzichten. Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolle Quarantänepflichten vor Ort intensiv wahrgenommen wird und bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder verhängt werden.

5. Bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten ist zudem eine unverzügliche Übermittlung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter innerhalb eines Tages zur Überwachung der Einreisequarantänepflicht zu gewährleisten. Die Länder stellen die darauf aufbauenden Kontrollen sicher. Der Bund erarbeitet unter Hochdruck eine „elektronische Einreiseanmeldung“ die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren wird.

6. Die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten hat zur frühzeitigen Identifikation vieler Infizierter unter den Rückkehrern geführt. Dieses Instrument wird für die Risikogebiete vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht nach 4. und 5. gewährleistet ist. Daneben streben Bund und Länder weitere Vereinbarungen mit den Risikoreiseländern  über die bereits bestehende Vereinbarung mit der Türkei an, wonach Rückreisende im Reiseland vor der Rückreise verbindlich getestet werden, sodass bereits eine Rückreise von akut Infizierten möglichst vermieden wird.

7. Die bisherige Möglichkeit in zahlreichen Bundesländern, durch einen Test kurz vor oder nach der Einreise nach Deutschland die Selbstisolation frühzeitig beenden zu können, beinhaltet das Problem, dass Infektionen am Ende des Aufenthalts im Risikogebietes oder während der Rückreise nicht erfasst werden. Deshalb wird möglichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für Reisende aus Risikogebieten eingeführt. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich. Der Bundesminister der Gesundheit wird in Absprache mit der Gesundheitsministerkonferenz beauftragt, die Teststrategie entsprechend anzupassen und dabei auch die Frage der Kostentragung der Tests noch einmal zu prüfen. Das Bundesministerium des Innern wird gebeten, eine entsprechende Änderung der Musterquarantäneverordnung vorzulegen.

8. Die Sicherung ausreichender Testkapazitäten mit zugehöriger Logistik und Infrastruktur ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung einer gemeinsamen Teststrategie. Dabei sind ausreichende Testkapazitätsreserven sicherzustellen, etwa für systematische Reihentestungen bei Ausbrüchen. Die Länder bitten den Bund, einen Bericht über die vorhandenen Kapazitäten und neue diagnostische Optionen vorzulegen. Auf Basis dieser Analysen werden Bund und Länder die Testkapazitäten soweit möglich ausbauen.

9. Im Rahmen der Teststrategie werden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen wie bisher prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete Testungen, vor allem bei den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor. Die Jugend- und Familienkonferenz sowie die Kultusministerkonferenz der Länder werden beauftragt, unter Berücksichtigung der verfügbaren Testkapazitäten mit der Gesundheitsministerkonferenz ein Konzept für die gezielte Testung in Bildungsund Betreuungseinrichtungen abzustimmen. Bestandteil der Teststrategie sollten auch örtliche Testzentren sein, an denen schnell, unbürokratisch und zuverlässig sowohl Einzelpersonen als auch größere Gruppen getestet werden können. Der Bund wird die Kostentragungsregelungen wo notwendig entsprechend anpassen.

10. Das Bundesministerium für Gesundheit wird mit dem Robert-Koch-Institut, die vorliegenden Studien und Erkenntnisse zur Dauer der Quarantäne auswerten, den Austausch und die Abstimmung mit den europäischen Partnern und dem ECDC in dieser Frage suchen und sodann den Ländern dazu einen Bericht und ggf. Schlussfolgerungen vorlegen. In diese Überlegungen fließt auch die Frage ein, ob der Nachweis von Nicht-Infektiösität trotz positiver PCR mittels eines positiven Antikörpertests (lgM / lgG) oder eines bestimmten Ct-Werts die Quarantäne-Zeit verkürzen kann.

11. Der weiterhin massive Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesundheitsdienst, eine technisch bessere Ausstattung, ein durchgängig medienbruchfreier Datenaustausch und zukunftsfähige Strukturen sind zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unabdingbar. Hierzu haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz mit der Vorlage des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)“ beauftragt, der in Kürze vorgestellt und umgesetzt wird. Der Auftakt zur Umsetzung des Paktes soll bei einer Konferenz auf Einladung der Bundeskanzlerin zu den Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst am 8. September 2020 erfolgen.

C. Schulbetrieb

12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen die Bedeutung des Schulbetriebs für den Bildungserfolg der jungen Generation. Deshalb werden große Anstrengungen unternommen, um einen Präsenzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten zu ermöglichen und dort, wo dies nicht möglich ist, verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu machen. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die Hygienekonzepte auf der Grundlage der Cluster-Strategie so gestaltet werden, dass Schulschließungen und weitgreifende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden können. Für die breite Akzeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese nach bundesweit, in der Kultusministerkonferenz vereinbarten, vergleichbaren Maßstäben erfolgen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für 5 weitere Tage pro Elternteil (10 Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.

13. Bund und Länder werden in jedem Fall ihre Anstrengungen für den Ausbau digitaler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer intensivieren. Handlungsfelder sind insbesondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur, mehr digitale Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer, verlässliche Kommunikationslösungen und die Stärkung der digitalen Kompetenzen. Hierzu wird der Bund u. a. mit einem Sofortausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen. Bund und Länder werden den Ausbau der Breitbandanbindung weiter forcieren, um schnellstmöglich auch Lücken bei der Breitbandanbindung von Schulen zu schließen.

D. Umgang mit Veranstaltungen

14. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

15. Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m zu gewährleisten. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. In Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen sind für private Feiern Beschränkungen zu erlassen, zum Beispiel durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl.

E. Wirtschaftliche und soziale Hilfsmaßnahmen

16. Zur Stützung und Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland haben Bund und Länder schnell Hilfen auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden. Das kraftvolle Konjunktur- und Zukunftspaket des Bundes und die Pakete der Länder soll Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad führen. Das Bundesministerium für Wirtschaft erstellt wöchentlich einen Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zur Inanspruchnahme der Hilfsprogramme. Darüber hinaus hat die Wirtschaftsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe auf Fachebene eingerichtet, um die wirtschaftliche Lage und die Hilfsinstrumente laufend zu analysieren und damit Bund und Ländern eine bessere Steuerungsfähigkeit bei Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung Deutschlands ermöglichen.

17. Da die Pandemie andauert, sind immer wieder Anpassungen der unterstützten den Maßnahmen erforderlich. Die vom Koalitionsausschuss angekündigten Maßnahmen, wie etwa die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung und des Programms für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sind wichtige Schritte. Das 500 Mio.-Euro-Bundesprogramm zur Nachrüstung von umluftbetriebenen raumlufttechnische Anlagen muss schnell umgesetzt werden, damit diese bereits in diesem Herbst mit entsprechenden Virusfiltern betrieben werden. Die Länder werden darüber hinaus die Kommunen und Betriebe über die Problematik der Verbreitung des SARS-CoV2-Virus über umluftbetriebene raumlufttechnische Anlagen informieren und auch eigene Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Umrüstungen zügig umzusetzen.

Protokollerklärungen:
Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht einführen.

Keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 15. September in Niedersachsen – Corona Lockerungen

Keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 15. September in Niedersachsen

17. August 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Angesichts der in den letzten Tagen und Wochen gestiegenen Infektionszahlen und den derzeit nicht vollständig absehbaren Folgen des Endes der Urlaubszeit und des Schulbeginns auf das Infektionsgeschehen in Niedersachsen hat die Landesregierung beschlossen, die derzeit geltenden Regelungen der Corona-Verordnung mindestens bis Mitte September aufrecht zu erhalten.

„Wir sind vorsichtig und wir bleiben vorsichtig“, erklärt dazu Ministerpräsident Stephan Weil.

Die Verschiebung der siebten Stufe des niedersächsischen Stufenplans sei vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage der richtige Weg.

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten erst wieder in den Blick genommen werden, wenn die Folgen des Schulstarts und der Rückkehr vieler Reisenden auf das Infektionsgeschehen absehbar seien, sagt auch Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. Es sei auch nicht auszuschließen, dass es in der Zwischenzeit punktuelle Verschärfungen der geltenden Regeln geben müsse, so Reimann. „Bisher ist die Lage in Niedersachsen stabil und gut unter Kontrolle, aber ich sorge mich vor allem über die Folgen privater Feiern und der Rückkehr der vielen Reisenden auf das Infektionsgeschehen. Deshalb appelliere ich noch einmal sehr eindringlich an die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, die Pandemie weiter ernst zu nehmen und sich an die Abstands-, und Hygieneregeln zu halten und Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Wir haben es alle gemeinsam in der Hand, in welche Richtung es bei den Corona-Maßnahmen geht.“

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb – schule

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb

14. August 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Die Schulen in Niedersachsen können nach derzeitigem Stand wie geplant nach den Sommerferien im eingeschränkten Regelbetrieb starten. Das hat ein Fachaustausch zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt am gestrigen Donnerstagnachmittag ergeben.

Gegenstand war die Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens von Sars-CoV-2 in Niedersachsen mit Blick auf die Aufnahme des Schulbetriebes zum neuen Schuljahr 2020/2021 am 27. August. Die gemeinsame Lagebeurteilung der Schul- und Gesundheitsseite der Landesregierung schlussfolgert, dass dem eingeschränkten Regelbetrieb nichts entgegensteht. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erreicht heute die Schulleitungen in Niedersachsen. Weiterhin werden das Kultusministerium, das Gesundheitsministerium und das Landesgesundheitsamt die Lage beobachten und gemeinsam beurteilen.

„Diese aktuelle Lageeinschätzung war wichtig und richtig, um den Schulleitungen und Lehrkräften weiterhin die nötige Planungssicherheit zu geben, so wie auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern“, sagt Gaby Willamowius, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium. Und weiter: „Wir alle möchten den Kindern und Jugendlichen ein Maximum an Bildung im Präsenzunterricht anbieten. Hierfür ist die Beurteilung der Lage aus der Perspektive des Infektions- und Gesundheitsschutzes zwingend geboten. Ich bedanke mich beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die gute Zusammenarbeit.“

Staatssekretärin Willamowius appelliert: „Wir alle müssen mithelfen, dass die Lage auch günstig bleibt. In der letzten Zeit werden zwar wieder vermehrt Neuinfektionen gemeldet, allerdings auf einem landesweit immer noch niedrigen Niveau. Wir dürfen die positive Ausgangslage aber nicht verspielen. Die Regeln zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus müssen konsequent angewandt werden:  Abstand halten, Mund-Nase-Schutz tragen, wo es vorgeschrieben ist, Hygieneregeln beachten. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich unbedingt auf Sars-CoV-2 testen lassen. Steigende Infektionszahlen gefährden den eingeschränkten Regelbetrieb in Schule. Wir alle müssen durch unser Verhalten einen Beitrag leisten, damit unsere Schülerinnen und Schüler wieder jeden Tag zur Schule gehen können.“

Vor den Sommerferien hatte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt, das kommende Schuljahr 2020/2021 auf der Basis größtmöglicher Normalität planen zu wollen. Hierfür wurde das „Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“ entwickelt und den Schulen kommuniziert. Die wichtigsten Eckpfeiler:

  • Unterricht in voller Klassenstärke
  • Verzicht auf Mindestabstand, dafür Einführung fester Lern- und Bezugsgruppen („Kohortenprinzip“)
  • Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kohorten nicht eingehalten werden kann
  • Pflichtunterricht hat Priorität
  • Ganztagsangebote sind möglich
  • Schutz von Risikogruppen kann zu Einschränkungen führen
  • Geltung des Rahmenhygieneplans Corona Schule

Da eine Negativdynamik bei der Verbreitung von Sars-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Kultusministerium die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“; Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) und C („Quarantäne und Shutdown“; Lernen zu Hause für einzelne Personen oder Personengruppen) entwickelt.

Die Entscheidung über mögliche lokale oder regionale Maßnahmen aufgrund des sich entwickelnden Infektionsgeschehens (und damit über einen Wechsel in das Szenario B – Schule im Wechselmodell oder C) trifft das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort. Weder die Schulleitungen noch die Schulbehörden haben hier die entsprechende Befugnis.

Die Bundesregierung hat mit der türkischen Regierung Absprachen zum sicheren Reiseverkehr getroffen – Türkei

Die Bundesregierung hat mit der türkischen Regierung Absprachen zum sicheren Reiseverkehr getroffen

5. August 2020/in Politik, Reisen

BERLIN (PM). Die Bundesregierung hat mit der türkischen Regierung Absprachen zum sicheren Reiseverkehr getroffen. Die aktuelle Warnung des Auswärtigen Amtes vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird für vier türkische Provinzen in den Küstenregionen Antalya und Izmir (Antalya, Izmir, Aydin und Mugla), in denen ein niedriges Infektionsgeschehen herrscht (ca. 5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen), zum 04.08.2020 aufgehoben. Die Türkei hat für diese vier Regionen ein spezielles Tourismus- und Hygienekonzept entwickelt, um sicheren Tourismus unter den Bedingungen der Pandemie zu realisieren.

Die Türkei wird von sämtlichen Personen, die aus der Türkei nach Deutschland zurückreisen, bei der Ausreise die Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises verlangen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Türkei wird die Testzertifikate kontrollieren. Dies gilt unabhängig davon, in welcher türkischen Provinz sich die Ausreisenden aufgehalten haben und auf welchem Weg sie die Türkei verlassen wollen. Auf diese Weise soll den Infektionsschutzbelangen im Zusammenhang mit dem Rückreiseverkehr aus der Türkei nach Deutschland verstärkt Rechnung getragen werden, und zwar auch über die Personengruppe hinausgehend, die künftig touristische Reisen in die vier türkischen Provinzen unternimmt. Die Tests sind von den Rückreisenden auf eigene Kosten zu veranlassen (zwischen 15€ und 30€).

Die Bundesregierung wird die Lage in der Türkei fortlaufend prüfen. Die Absprachen mit der türkischen Regierung stehen unter dem Vorbehalt von Anpassungen im Falle einer Änderung pandemischer Rahmendaten. Bei einer Verschlechterung der pandemischen Lage kann die Reisewarnung auch für die genannten vier Provinzen wieder eingeführt werden.

Mit den Absprachen ist es gelungen, Tourismus in die Türkei dort zu ermöglichen, wo er in Einklang mit den erforderlichen Vorgaben des Infektionsschutzes gebracht werden kann. Zugleich ist es gelungen, insgesamt den Rückreiseverkehr aus der Türkei nach Deutschland so zu gestalten, dass sich die Gefahr des Eintrags neuer Infektionen in unser Land verringert.

GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 7© Carl-Marcus Müller

GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover

1. August 2020/in Politik, Hannover

HANNOVER. Zurzeit ist der Chef der GRÜNEN, Robert Habeck, auf Sommertour und nutze diese zusammen mit dem Oberbürgermeister Belit Onay (GRÜNE), um sich bei der Feuerwehr Hannover vor Ort über die Arbeit in der Corona-Krise zu informieren.

Vorher war Habeck gemeinsam mit Onay in der medizinischen Hochschule Hannover gewesen. Dort informierten sie sich über den derzeitigen Stand der Virenforschung.

Im Anschluss ging es dann zur Feuer- und Rettungswache 5, wo Habeck sich unter anderem von Stadtbrandmeister Michael Wilke über die Probleme bei der Arbeit der freiwilligen Feuerwehr, bei den Ausbildungsdiensten und im Bereich der Jugendfeuerwehren informierte. Der Grünen-Politiker, selbst bis zu seinem 17. Lebensjahr Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr, zeigte sich interessiert und hatte viele Nachfragen zu dem Dienstbetrieb in Corona-Zeiten. Der Rundgang dauerte ca. zwei Stunden.

Während der heißen Phase zu Beginn der Corona-Pandemie mussten die Feuerwehren, wie alle anderen Hilfsorganisationen, ihren Übungs- und Ausbildungsdienst vollständig einstellen. Inzwischen haben die Feuerwehren langsam den vorgegebenen Corona-Vorschriften angepasst. Der Dienst- und Ausbildungsbetrieb im Brand- und Katastrophenschutz ist in der niedersächsischen Corona-Verordnung hierzu zusätzlich geregelt worden, um diesem Bereich mehr Sicherheit bei der Durchführung zu geben.

  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 2
    GRÜNEN-Chef Robert Habeck und Oberbürgermeister Belit Onay besuchen die Feuer- und Rettungswache 5 © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 3
    GRÜNEN-Chef Robert Habeck und Oberbürgermeister Belit Onay besuchen die Feuer- und Rettungswache 5 © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 4
    GRÜNEN-Chef Robert Habeck und Oberbürgermeister Belit Onay besuchen die Feuer- und Rettungswache 5 © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 5
    GRÜNEN-Chef Robert Habeck bei seiner Sommertour auf Besuch in der Feuer- und Rettungswache 5 in Hannover © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 6
    Oberbürgermeister Belit Onay auf Besuch in der Feuer- und Rettungswache 5 in Hannover © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 7 1
    GRÜNEN-Chef Robert Habeck und Oberbürgermeister Belit Onay besuchen die Feuer- und Rettungswache 5 © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 8
    GRÜNEN-Chef Robert Habeck und Oberbürgermeister Belit Onay besuchen die Feuer- und Rettungswache 5 © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 9
    Oberbürgermeister Belit Onay auf Besuch in der Feuer- und Rettungswache 5 in Hannover © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1 10
    GRÜNEN-Chef Robert Habeck bei seiner Sommertour auf Besuch in der Feuer- und Rettungswache 5 in Hannover © Carl-Marcus Müller
  • GRÜNEN-Chef Habeck auf Sommertour bei der Feuerwehr Hannover – BGPress 1
    Die Feuer- und Rettungswache 5 der Berufsfeuerwehr Hannover © Carl-Marcus Müller
Seite 6 von 9«‹45678›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Internet gehört für viele Ältere inzwischen zum Alltag 31. Januar 2026
  • Einbruch in Tankstelle: Drei Verdächtige festgenommen 31. Januar 2026
  • Halbe Million Schritte beim 2. enercity Indoor Marathon 31. Januar 2026
  • Mehrtägige Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Dienst 30. Januar 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Februar 2026
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728  
« Jan.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN