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Politische Nachrichten aus Hannover, der Region und Niedersachsen. Entscheidungen, Debatten und Hintergründe aus Verwaltung und Landespolitik.

Sporthallen und Fitnessstudios dürfen ab 25. Mai 2020 wieder öffnen – BGPress 1409886 2

Sporthallen und Fitnessstudios dürfen ab 25. Mai 2020 wieder öffnen

20. Mai 2020/in Politik

HANNOVER. Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert; das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 25. Mai 2020, geplant.

Pistorius: „Ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Normalität beim Sport“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, äußert sich dazu wie folgt: „Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgen am Montag die Sporthallen. Natürlich mit Abstand und viel Disziplin bei den Hygienemaßnahmen. Viele Sportlerinnen und Sportler mussten bislang ausharren, weil ihre Sportart nur in der Halle stattfinden kann. Diese Zeiten sind nun erst einmal vorbei. Die Abstands- und Hygieneregeln sind auch in der Phase der Lockerungen das Gebot der Stunde, um sich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und um eine neuerliche Schließung zu verhindern. Diese Herausforderung werden auch die Fitnessstudios meistern müssen, die ebenfalls ab Montag ihre Türen für ihre Mitglieder wieder öffnen dürfen. Es war mir von Beginn an ein Anliegen, die Fitnessstudios bei den Lockerungen immer mit im Blick zu haben und auch hier die sportliche Betätigung wieder zu ermöglichen. Ein Großteil des Reha- und Gesundheitssports findet in den gewerblichen oder vereinseigenen Fitnessstudios statt.“

Im Bereich des Profisports dürfen Mannschaften, die am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga – gleich welcher Sportart – oder der 3. Fußball-Liga teilnehmen, auch mit Kontakt ihre Sportart (Training und Wettkampf) ausüben. Grundlage hierfür ist ein medizinisches, organisatorisches und hygienisches Konzept nach dem Vorbild des von DFL und DFB vorgelegten Konzeptes „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball“.

Pistorius: „Damit ermöglichen wir ab Montag nun auch das Training und den Spielbetrieb der Frauen-Bundesliga und der 3. Fußball-Liga. Die Herren der 1. und 2. Bundesliga spielen ja bereits, die Frauen des VfL Wolfsburg können ebenfalls sowohl in der Frauenbundesliga als auch im DFB-Pokal spielen. Darüber hinaus können die niedersächsischen Mannschaften der 1. Basketball-Bundesliga in München am ‚Final10‘ teilnehmen.

Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:

– Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.

– Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.

– Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müsen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.

– Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben

– Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.

– Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.

Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.

Neben dieser werden den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern auch wieder Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Neben den FAQs gibt es unter den Rufnummern der Niedersächsischen Landesregierung (0511 120 6000) und des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (0511 1268 210) jeweils eine Hotline, die für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.

Kunst und Kultur: Eckpunkte für Öffnungsstrategien – Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters

Kunst und Kultur: Eckpunkte für Öffnungsstrategien

20. Mai 2020/in Politik

BERLIN. Die Kultur-Ministerkonferenz (Kultur-MK) und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben sich auf Eckpunkte für eine planvolle Öffnung weiterer kultureller Einrichtungen und Aktivitäten verständigt und diese an die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin übermittelt. Das Papier stellt eine Vorlage für Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten dar.

Die Eckpunkte enthalten Empfehlungen und Kriterien für Öffnungskonzepte für Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten und Branchen vor dem Hintergrund der lokalen Entwicklungen der Infektionszahlen. Grundlage dieser kriterienbasierten Handlungsempfehlungen sind Konzepte, die durch einschlägige Branchen- und Berufsverbände in hervorragender Kenntnis der jeweiligen sparten- und branchenspezifischen Bedingungen entwickelt wurden. Sie gewährleisten eine bundesweit möglichst einheitliche und transparente und sichere Handhabung, ermöglichen aber auch eine mit Blick auf erst zukünftig vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse über die Pandemie und deren Bekämpfung notwendige fortlautende Anpassung.

Die Eckpunkte sehen u.a. vor, dass zum Schutz von Publikum, Beschäftigten und weiteren Akteuren „auf Basis der bundesweiten branchenspezifischen Empfehlungen Vor-Ort-Konzepte mit grundlegenden Schutzvorkehrungen zu entwickeln sind, die individuell an die jeweilige Spielstätte, Einrichtung oder Veranstaltung angepasst sind und mit den in den Rechtsgrundlagen der Ländern vorgesehenen Verfahren übereinstimmen.“ Als Bestandteile werden beispielsweise Ticketing-Systeme, Besucherstrom-Management und obligatorische Platzreservierungen genannt. Die künstlerischen Programme müssten, so die Empfehlungen, den sich verändernden Bedingungen angepasst werden. Denkbar seien zum Beispiel „kleinformartige Darbietungen sowohl in geschlossenen Räumlichkeiten als auch im Freien, Freiluftaufführungen, Formate in kleinerer Besetzung als Alternativen und Mehrfachaufführungen kürzerer Programme“.

Für die Kinos wird empfohlen, „möglichst nahe beieinanderliegende Wiedereröffnungstermine anzustreben“ – unter Beachtung der allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen und der Selbstverpflichtungen der Branche.
Die Eckpunkte sind abrufbar unter www.kulturstaatsministerin.de.

Staatsministerin Monika Grütters: „Künstlerinnen, Künstler und Kreative sind durch die massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens besonders stark betroffen und zum Teil mit existenziellen Nöten konfrontiert. Um sie zu unterstützen und weitreichende Schäden an der einzigartigen kulturellen Infrastruktur unseres Landes abzuwenden, habe ich seit Beginn der Covid19-Krise nicht nur dafür gesorgt, dass die spezifischen Belange der Kultur in den Hilfsmaßnahmen des Bundes berücksichtigt werden, sondern auch Fördermöglichkeiten meines Hauses entsprechend angepasst. Darüber hinaus brauchen wir jetzt eine Perspektive für eine verantwortbare Wiederöffnung der Kultureinrichtungen verschiedener Sparten. Das vorliegende Bund-Länder-Papier bietet dafür eine praxisorientierte Grundlage. Wir wollen, dass Kreative bald wieder ihren Beruf ausüben und wir – das Publikum – ihre Kunst genießen können.“

Der Vorsitzende der Kultur-Ministerkonferenz und bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler: „Die Corona-Krise bedeutet für Kunst- und Kulturschaffende einen tiefen Einschnitt in ihre künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten, zahlreiche Künstlerinnen und Künstler, Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter sind durch die pandemiebedingten Beschränkungen in ihrer Existenz gefährdet. Eine dauerhafte Schädigung unserer reichhaltigen Kulturlandschaft in Deutschland müssen wir verhindern und die vorhandenen Strukturen möglichst erhalten. Die kulturpolitisch verantwortlichen Ministerinnen und Minister der Länder und des Bundes unterstützen daher nachdrücklich das Ziel, das Kunst- und Kulturleben schrittweise, unter strikter Einhaltung des Gesundheitsschutzes, wieder zu ermöglichen. Es ist Zeit für einen Neustart für Kunst und Kultur unter den veränderten Bedingungen.“

Der Koordinator der A-Länder und Senator für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Carsten Brosda: „Diese gemeinsam vereinbarten Kriterien ermöglichen einen vernünftigen Paradigmenwechsel: Weg von pauschalen Schließungen hin zu präzisen Vorgaben und Betrachtungen der jeweiligen Gegebenheiten. Sie sind getragen von der Überzeugung, dass wir künstlerische Produktion und kulturelles Erleben überall dort ermöglichen sollten, wo es infektionsmedizinisch verantwortbar ist. Wir brauchen die kulturellen Räume der Inspiration und Irritation – jetzt mehr denn je. Der von Vernunft und Verantwortung getragene Fahrplan für die schrittweise Öffnung von Kunst und Kultur liegt jetzt auf dem Tisch.“

Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und Koordinatorin der B-Länder in der Kultur-Ministerkonferenz sagt: „Die vergangenen Wochen haben auf schmerzliche Weise deutlich gemacht, wie sehr die Kultur in unserem Alltag gefehlt hat. Umso mehr freut mich, dass jetzt eine behutsame und verantwortungsvolle Öffnung des kulturellen Lebens realisiert werden kann. Dafür haben wir als Länderminister mit dem Bund ein gemeinsames Handlungskonzept erarbeitet, mit dem das persönliche Erleben von Kunst und Kultur nun schrittweise wieder möglich wird.“

OVG-Beschlüsse zu Fitness- und Tattoo-Studios – OVG tattoo© Bernd Günther

OVG-Beschlüsse zu Fitness- und Tattoo-Studios

15. Mai 2020/in Politik

LÜNEBURG. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit einer Entscheidung vom 14. Mai bestätigt, dass die im Rahmen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai vorgeschriebene Schließung von Fitness-Studios rechtmäßig ist. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dass die in Fitnessstudios typischen Ansammlungen körperlich trainierender Personen in geschlossenen Räumen ein hohes Infektionsrisiko darstellen. Damit bleiben Fitnessstudios in Niedersachsen bis auf Weiteres geschlossen.

Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Stufenplan ist eine Öffnung aller Indoor-Sportanlagen in Stufe 4 vorgesehen. Deren Umsetzung ist noch nicht terminiert. Grundlage für die Entscheidung über weitere Lockerungen der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Epidemie ist immer das Infektionsgeschehen.

Aufgrund einer weiteren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom Donnerstag dürfen Tattoo-Studios in Niedersachsen hingegen ab sofort wieder öffnen. Das Gericht hält die in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai vorgenommene Differenzierung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen für nicht zulässig. Die entsprechende Regelung wurde daher außer Vollzug gesetzt.

Beide Beschlüsse sind nicht anfechtbar.

 

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