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Politische Nachrichten aus Hannover, der Region und Niedersachsen. Entscheidungen, Debatten und Hintergründe aus Verwaltung und Landespolitik.

Niedersachsen nimmt weitere Flüchtlingskinder aus griechischen Lagern mit ihren Familien auf

31. Juli 2020/in Politik

HANNOVER (PM). Niedersachsen beteiligt sich erneut an der Aufnahme von geflüchteten Kindern aus den Flüchtlingscamps von den griechischen Inseln. Im letzten Herbst hatte der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, das griechische Flüchtlingslager auf Lesbos besucht und in diesem Rahmen eine Initiative zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Kinder gestartet.

Nachdem bereits im April 47 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Griechenland nach Niedersachsen ausgeflogen und dann auf andere Bundesländer und niedersächsische Kommunen verteilt wurden, wird sich Niedersachsen auch heute an der Aufnahme beteiligen.

„Ich bin froh und erleichtert, dass wir heute weitere Kinder aus den unhaltbaren Zuständen der griechischen Lager nach Deutschland in Sicherheit bringen können. Besonders freue ich mich, dass sich inzwischen alle Bundesländer meiner Initiative angeschlossen haben. Mein Dank geht auch an den Bund und Herrn Seehofer, der die Aufnahme schon früh unterstützt hat“, sagte Pistorius.

Im Fokus stehen dieses Mal behandlungsbedürftige Kinder und ihre Familien. Niedersachsen wird insgesamt 64 Personen zur Durchführung ihres Asylverfahrens aufnehmen. Dies entspricht dem vom Bundesinnenministerium festgelegten Schlüssel. An der Aufnahmeaktion beteiligen sich nunmehr alle Bundesländer. An diesem Freitag (24.07.2020) werden zunächst 83 Menschen in Deutschland erwartet, von denen Niedersachsen acht Personen aufnehmen wird.

Im Juni hatte Bundesinnenminister Seehofer die Aufnahme von 243 behandlungsbedürftigen Kindern und deren Familienangehörigen – insgesamt etwa 930 Personen – angekündigt. Diese Aufnahme soll sukzessive in den nächsten Wochen erfolgen und wird derzeit in enger Absprache mit Bund, Ländern sowie den internationalen und europäischen Institutionen (IOM, UNHCR, EASO) organisiert.

 

Mehr als 64.000 Anrufe bei der zentralen Corona-Hotline des Landes – Zwischenbilanz 1

Mehr als 64.000 Anrufe bei der zentralen Corona-Hotline des Landes

24. Juli 2020/in Politik

HANNOVER (PM). Genau 64.227 Anruferinnen und Anrufer haben bei der vom Niedersächsischen Innenministerium eingerichteten Corona-Hotline der Landesregierung 0511 120 6000 seit ihrer Freischaltung am 25. März 2020 angerufen. Mehr als 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seitdem Fragen rund um das Coronavirus beantwortet, Auskunft zu den Regelungen der Corona-Verordnung gegeben, haben zugehört, Rat gegeben oder die Hilfesuchenden auf speziellere Angebote wie die Hotlines für Gesundheit, Land-/Ernährungswirtschaft und Verbraucherschutz sowie Wirtschaft und Arbeit aufmerksam gemacht.

„Die Resonanz ist überaus erfreulich und wir bedanken uns bei den vielen Kolleginnen und Kollegen, die von jetzt auf gleich ihren angestammten Arbeitsplatz verlassen haben, um die Fragen der Bürgerinnen und Bürger engagiert und kompetent zu beantworten. Sie stehen damit stellvertretend für viele Hundert weitere Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst in den Krisenstäben und Lagestäben. Sie alle waren bereit, im Schichtdienst und auch am Wochenende ihren Dienst am Telefon und in den Stäben zu verrichten. Das verdient Respekt und Anerkennung“, erklärt der Leiter des Interministeriellen Krisenstabs, Staatssekretär Heiger Scholz.

Den größten Andrang verzeichnete die Corona-Hotline Anfang Mai 2020, als die geltenden Kontaktbeschränkungen erstmals gelockert wurden. Damals wurden 8.552 Anrufe in einer Woche und bis zu 2.000 Anrufe pro Tag gezählt. Durchschnittlich telefonierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Ratsuchenden etwa fünf Minuten, teilweise dauerten die Gespräche aber auch deutlich länger. Bis heute stehen Fragen zu den Corona-Regelungen im Mittelpunkt.

Zwischenzeitlich hat der Andrang deutlich abgenommen. Zuletzt verzeichnete das Innenministerium noch 2.676 Anrufe pro Woche und damit das mit Abstand niedrigste Niveau seit Beginn der Pandemie. Vor diesem Hintergrund und der aktuellen Ferienzeit werden die Erreichbarkeiten der Hotline leicht reduziert.

Demnach ist die Hotline weiterhin von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sowie an Samstagen zwischen 10.00 und 15.00 Uhr erreichbar.

Rund um die Uhr gibt es Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen über die zentrale Website der Landesregierung unter www.niedersachsen.de/Cornavirus.

Seit dem 1.März wurden auf den Corona-Seiten im Niedersachsen-Portal bereits mehr als 23 Millionen Besuche verzeichnet.

Sofern akute Beschwerden und Symptome bestehen, verweist die Landesregierung auch auf die rund um die Uhr erreichbare zentrale Nummer des kassenärztlichen Notdienstes unter 116 117.

Fahrverbote auf Grundlage nichtiger Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung werden aufgehoben – Fahrverbote aufgehoben

Fahrverbote auf Grundlage nichtiger Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung werden aufgehoben

24. Juli 2020/in Politik

HANNOVER (PM). Nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben hat, dass Änderungen der Bußgeldkatalogverordnung wegen eines Formfehlers nichtig sind, werden in Niedersachsen Fahrverbote, die auf Grundlage der nichtigen Vorschriften angeordnet wurden, aufgehoben.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte: „Dass dem Bundesverkehrsministerium ein solcher kapitaler Fehler unterlaufen ist, ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Hierdurch sind wichtige Änderungen des Straßenverkehrsrechts nicht wirksam geworden. Darunter leidet jetzt die Verkehrssicherheit in Deutschland. Das Fahrverbot ist aber eine einschneidende Sanktion, und es wäre für die Betroffenen nicht in Ordnung, wenn sie gültig blieben, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Dies ist jedoch kein Freibrief für Verstöße. Ich bitte darum, auch künftig verantwortungsbewusst und umsichtig im Straßenverkehr zu agieren.“

Die Bußgeldkatalogverordnung war durch die StVO-Novelle vom 20. April 2020 geändert worden. Unter anderem wurden neue Bußgelder für die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse eingeführt, zahlreiche Bußgelder erhöht und neue Fahrverbote eingeführt.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Bußgeldbehörden heute gebeten, Fahrverbote, die auf diesen Vorschriften beruhen, aufzuheben. Dies gilt auch, wenn die Einspruchsfrist gegen die Bescheide bereits abgelaufen ist. Die Aufhebung der Fahrverbote erfolgt dann im Gnadenwege. Betroffene können sich an die zuständige Bußgeldbehörde wenden und die Aufhebung der Fahrverbote formlos beantragen. Die erfassten Fahrverbote sind in der Anlage aufgeführt.

Rechtskräftig verhängte Bußgelder und Verwarngelder bleiben bestehen und werden nicht zurückgezahlt. Eintragungen im Fahreignungsregister werden nicht gelöscht.

 

Bund und Länder vereinbaren Regelungen zur weiteren Eindämmung von lokalen Corona-Ausbrüchen – Bundeskanzleramt

Bund und Länder vereinbaren Regelungen zur weiteren Eindämmung von lokalen Corona-Ausbrüchen

16. Juli 2020/in Politik

BERLIN. In den vergangenen Monaten ist es gelungen, die Verbreitung des CoronaVirus in Deutschland einzudämmen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis von zielgerichteten Maßnahmen, die Bund und Länder gemeinsam vereinbart und auf ihren Ebenen ergriffen haben, aber auch des verantwortungsbewussten Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger.

Diesen gemeinsam erzielten Erfolg gilt es jetzt gemeinsam zu sichern. Dabei müssen wir unser Handeln der sich ändernden epidemiologischen Lage anpassen. Mit Blick auf die begonnene Urlaubs- und Reisezeit stehen wir vor zwei Herausforderungen:

Hinsichtlich des regionalen Ausbruchsgeschehens gilt es, die Verbreitung in die Urlaubsgebiete hinein zu vermeiden. Und bezüglich Corona-Ausbrüchen in Urlaubsgebieten müssen wir Vorkehrungen treffen, um die erneute Ausbreitung des Corona-Virus in der Fläche durch Reiserückkehrer zu verhindern. Dazu gehört ein stringentes Vorgehen, mit dem wir die aktuell auftretenden Ausbruchsgeschehen gut bewältigen und eine erneute Dynamik der Infektion ausschließen.

Bund und Länder haben am 6. Mai 2020 einen Mechanismus vereinbart, der eine sofortige und wirkungsvolle Reaktion auf eine regionale Dynamik erlaubt: Die Länder stellen sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten spätestens mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörde umgesetzt und das RKI einbezogen wird.

Dabei ist bei einem Anstieg der Infektionszahlen zu Beginn schwer einzuschätzen, ob es sich um ein begrenztes Ausbruchsgeschehen in einem Unternehmen, einer Einrichtung oder unter den Besuchern einer Veranstaltung handelt, oder ob der Ausbruch weitere Teile der Allgemeinbevölkerung erfasst hat. Dies erfordert Maßnahmen, die zielgerichtet an dem konkreten Ausbruchsgeschehen ansetzen und die gewährleisten, dass alle Infektionsketten erkannt und unterbrochen werden und gleichzeitig Beschränkungen nur in dem Umfang gelten, in dem sie zur Bekämpfung des Ausbruchs und zur Verhinderung einer Ausbreitung in die Fläche notwendig sind.

Vor diesem Hintergrund beschließen der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien:

  1. Mit konkreten Monitoring-, Test- und Beschränkungskonzepten der Bundesländer auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert-KochInstitutes und insbesondere der nationalen Teststrategie wird das Entstehen von größeren SARSCoV2-Ausbrüchen in Deutschland weitestgehend vermieden. Gemeinsam wurde erfolgreich umgesetzt, dass in jedem einzelnen Infektionsfall die Kontakte möglichst vollständig nachverfolgt und damit die Infektionsketten lückenlos aufgeklärt und unterbrochen werden. Die jeweiligen Konzepte sollen auf der Grundlage der bestehenden Beschlüsse und unter Berücksichtigung der im Folgenden genannten Punkte angepasst und der Gesundheitsministerkonferenz übersandt werden. Diese erstellt eine Übersicht zur Umsetzung, die allen Bundesländern und der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wird.
  2. Bei Ausbruchsgeschehen, die in einem bestimmten Cluster (z. B. Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier) auftreten, sollen die bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung in Bezug auf das Kontakt- bzw. Ausbruchscluster ergriffen werden. Insbesondere sollen Quarantäneanordnungen für das betroffene Cluster (wie ArbeitsplatzUmgebung, Freizeitgruppen etc.) rasch ergriffen werden; das Vorliegen eines positiven Testergebnisses ist dazu nicht zwingend erforderlich. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu regionalen Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel.
  3. Bei jedem einzelnen Infektionsherd werden Ausbruchsgeschehen und Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen kontinuierlich beobachtet und analysiert (Monitoring). Dabei wird sorgfältig geprüft, ob die beschränkenden Maßnahmen ausreichen und ob sich die Infektion über das Kontakt- bzw. Ausbruchscluster hinaus in die Bevölkerung ausbreitet. Dazu wird eine dem Ausbruchsgeschehen angemessene Teststrategie verfolgt. Anzeichen für einen solchen nicht begrenzten Ausbruch ist ein signifikanter Anstieg der Neuinfektionen außerhalb bereits isolierter Kontakt- bzw. Ausbruchscluster. Wenn dieses Kriterium für eine Streuung der Infektionen über das definierte Cluster hinaus erfüllt ist, die Zahl der Neuinfektionen 50 pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen übersteigt oder eine relevante Unsicherheit über die tatsächliche Ausbreitung herrscht, sind frühzeitig Eindämmungsmaßnahmen lokal auf weitere Cluster und/oder möglicherweise besonders betroffene Gebiete auszuweiten. Das bedeutet, dass – wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. Mai angelegt – auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten sind, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten. Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen, sondern sollen sich – je nach den örtlichen Gegebenheiten – auf die tatsächlich betroffenen Bereiche oder kommunalen Untergliederungen (auch in Nachbarkreisen) beschränken. In diesen Fällen unterstützen das jeweilige Land und der Bund mit zusätzlichen Kapazitäten die schnelle Kontaktnachverfolgung und Testung, auch damit der Zeitraum der Maßnahmen möglichst kurz gehalten werden kann.
  4. Wird in einem Landkreis, Stadtbezirk, einer kreisfreien Stadt oder einer kommunalen Untergliederung mit mehr als 100.000 Einwohnern die Zahl von 50 Infizierten innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern überschritten, informiert das betroffene Land tagesaktuell die GMK und das Robert-Koch-Institut über das Ausbruchsgeschehen, dessen Verbreitung und die getroffenen Beschränkungsmaßnahmen.
  5. Entsprechend des Beschlusses des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 26. Juni 2020 werden die Länder weiterhin korrespondierend zu den beschränkenden Maßnahmen in den besonders betroffenen Gebieten Vorsorge treffen, dass Reisende aus einem besonders betroffenen Gebiet nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen beziehungsweise ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind. Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund ist ein ärztliches Zeugnis. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Bei einem lokalisierten und klar regional eingrenzbaren Infektionsgeschehen können die Beschränkungen analog zur Vorgehensweise in den betroffenen Gebieten auf diesen regionalen Bereich begrenzt werden.
  6. Reiserückkehrer aus dem Inland, die sich mehrtägig in einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, gelten nicht als Ansteckungsverdächtige, soweit sie die dort geltenden Beschränkungen nach Punkt 1-3 befolgt haben.
  7. Reiserückkehrer aus dem Ausland sowie andere Einreisende, die sich innerhalb der letzten vierzehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bleiben verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (sog. Absonderung). Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete wird durch das Robert Koch-Institut unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete . Die betroffenen Reiserückkehrer bzw. Einreisenden sind außerdem verpflichtet, unverzüglich die für ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Behörde (in der Regel das lokale Gesundheitsamt) zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die lokal zuständige Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung. Von diesen Regelungen sind nur Personen ausgenommen, die einer landesrechtlichen Ausnahme unterliegen (z.B. Durchreise, triftige berufliche Gründe) oder die durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind, bzw. ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.
  8. Der Bundesgesundheitsminister wird gebeten, gemeinsam und in Abstimmung mit der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und minister der Länder, kurzfristig die nationale Teststrategie in Hinblick auf den Umgang mit Reiserückkehrern weiterzuentwickeln und Kriterien dafür zu erarbeiten, ob, wann und in welchem Umfang Tests für diese sinnvoll sind. Dies kann gegebenenfalls der Fall sein, wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt, wenngleich die Kriterien für ein Risikogebiet bzw. besonders betroffenes Gebiet noch nicht erreicht sind.

Protokollerklärung:

Bremen und Thüringen weisen darauf hin, dass die Einschätzung der Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss.

Niedersachsen beschließt Aufstockung der Corona-Prämie für die Beschäftigten in der Altenpflege – Corona Prämie Altenpflege

Niedersachsen beschließt Aufstockung der Corona-Prämie für die Beschäftigten in der Altenpflege

16. Juli 2020/in Politik

HANNOVER. Mit dem Beschluss zum zweiten Nachtragshaushalt hat Niedersachsen den Weg frei gemacht für die Zahlung des Landespflegebonus. „Im Gesundheitswesen wird bei der Bewältigung der Corona-Pandemie Großes geleistet“, betont Sozialministerin Carola Reimann.

Der Altenpflegebereich habe bei größeren Ausbruchsgeschehen und mit der Umsetzung umfangreicher Hygienemaßnahmen vor besonderen Herausforderungen gestanden. Das Land stelle 50 Millionen zur Verfügung und bringe mit der Corona-Prämie die gesellschaftliche Wertschätzung für die unverzichtbare Arbeit der rund 140.000 Beschäftigten in der Altenpflege zum Ausdruck, so Dr. Carola Reimann.

Die rund 3.600 zugelassenen Pflegeeinrichtungen und für Pflegeeinrichtungen tätigen Personaldienstleistungsunternehmen mit Sitz in Niedersachsen sind nach § 150a SGB XI verpflichtet, allen Beschäftigten einen nach Beschäftigungsumfang und Umfang der Tätigkeit in der direkten Pflege gestaffelten Bonus zu zahlen.

Die Auszahlung erfolgt über das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Ab dem 1. August 2020 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dort den Bescheid der Pflegekassen über die Auszahlung des Bundesanteils der Corona-Prämie einreichen und für ihre Beschäftigten die Aufstockung um den Landesanteil beantragen. Dr. Carola Reimann hierzu: „Ich fordere die Unternehmen auf, rasch die Mittel beim Landessozialamt zu beantragen.“

Die Pflegekassen haben den Arbeitgebern hierfür bis zu 1.000 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgezahlt. Niedersachsen nutzt die im Bundesgesetz vorgesehene Möglichkeit, diese Corona-Prämie auf bis zu 1.500 Euro aufzustocken. Hierfür stehen mit dem Beschluss des Landtags 50 Mio. Euro zur Verfügung.

Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder möglich - bis zu 500 Zuschauer erlaubt – sport2

Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder möglich – bis zu 500 Zuschauer erlaubt

3. Juli 2020/in Politik

HANNOVER. Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 6. Juli 2020, geplant. Die neue Verordnung sieht unter anderem weitere Lockerungen der Auflagen insbesondere für die Sportausübung vor.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „In den vergangenen Wochen haben wir Schritt für Schritt den Sportbetrieb wieder aufgenommen und die Beschränkungen gelockert. Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgte die Öffnung der Sporthallen – immer mit Abstand und viel Disziplin bei den notwendigen Hygienemaßnahmen. Die Sportlerinnen und Sportler haben sich vernünftig und entsprechend der jeweiligen Neuregelungen verhalten, so dass wir nun den nächsten und großen Schritt Richtung Normalität gehen können. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern für ihren Teamgeist, ihre Geduld und ihre Rücksichtnahme.“

Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung mit einem Abstand von zwei Metern. Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsgebote insbesondere auch beim Zutritt zur Sportanlage gelten weiterhin. Abweichend davon soll zukünftig aber auch die Sportausübung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig sein.

Pistorius: „Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainingsgruppe klar benannt werden und nachverfolgt werden können, können wir die Sportausübung in diesem Rahmen auch mit Kontakt wieder zulassen. So wichtig und richtig das kontaktlose Training auch war: Fußball, Handball, Boxen, Beachvolleyball und viele andere Sportarten machen doch erst mit einem Zweikampfverhalten und einem „echten Gegenüber“ so richtig Spaß und Sinn. Auch die Wassersportler können sich freuen, dass in Gruppengröße wieder gerudert werden darf. Ich setze darauf, dass sich die Sportlerinnen und Sportler weiterhin genauso vernünftig und rücksichtsvoll verhalten wie bisher, um Neuinfektionen zu vermeiden.“

Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen.

Hintergrund:

Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn

1.         diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2.         ein Abstand von mindestens zwei Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,

3.         Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,

4.         beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.

Künftig ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.

Näheres kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.

 

Landesregierung bringt 2. Nachtragshaushalt auf den Weg – Landesregierung2

Landesregierung bringt 2. Nachtragshaushalt auf den Weg

23. Juni 2020/in Politik

HANNOVER. Die Landesregierung hat am  Dienstag (23.06.) einen 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 8,4 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus und zur Kompensation der Steuerausfälle auf den Weg gebracht.

Finanzminister Reinhold Hilbers erläuterte, dass alleine für das Jahr 2020 Steuerausfälle in Höhe von 3,4 Milliarden Euro mit der letzten Steuerschätzung prognostiziert worden seien, das entspräche rund zehn Prozent des Landeshaushaltes. „Die Corona-Steuerhilfen aus dem Konjunkturpaket des Bundes werden zu einer zusätzlichen Belastung des Landeshaushaltes von 1,1 Milliarden Euro führen,“ so Hilbers.

Das eigene Konjunktur- und Krisenpaket des Landes Niedersachsen weist eine stolze Summe von noch einmal 3,9 Milliarden Euro auf, die die 1,4 Milliarden Euro aus dem 1. Nachtragshaushalt ergänzen. „Neben der Kompensation von Steuerausfällen wollen wir in vier Säulen die Wirtschaft, das Gesundheitssystem, die Kommunen und diverse Einrichtungen in Niedersachsen unterstützen und das Land auf einen erfolgreichen Neustart nach der Corona-Krise vorbereiten,“ unterstrich Ministerpräsident Stephan Weil. „Nur eine rasche wirtschaftliche Erholung in ganz Niedersachsen führt zu einer Normalisierung der Steuereinnahmen, sichert Arbeitsplätze und verhindert Notlagen, in denen staatliche Unterstützungen notwendig werden. Es ist nach meinem Eindruck ausgesprochen sinnvoll, dass das Land sich mit nennenswerten Beträgen an einem dynamischen wirtschaftlichen Aufschwung beteiligt.“ Der Staat müsse jetzt, so Weil, mutig und entschlossen handeln und mit nennenswerten finanziellen Mitteln den Unternehmen Investitionen in die Zukunft ermöglichen.

„Wir ergreifen Maßnahmen, die vor wenigen Monaten noch undenkbar waren,“ erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers. „Die Größe der Herausforderung und die Höhe der Steuerausfälle sind ohne eine Neuverschuldung nicht zu bewältigen. Dabei verlieren wir aber die fiskalischen Aspekte nicht aus den Augen.“

Schon im März 2020 hatte der Niedersächsische Landtag mit einem Nachtragshaushalt in einem Gesamtumfang von 4,4 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsmittel und einen erhöhten Bürgschaftsrahmen bereitgestellt. Zugleich wurden bereits in großem Umfang Mittel des Überschusses aus dem Haushaltsjahr 2019 verwendet.

Die Finanzplanung für das Jahr 2020 wird jetzt ein weiteres Mal nachträglich korrigiert. Insgesamt kann eine Milliarde Euro der Corona-bedingten Maßnahmen und Steuerausfälle dieses Jahres durch Einsparungen und Überschüsse finanziert werden. Dies ist nur möglich Dank der vorausschauenden Haushaltsplanungen der vergangenen Jahre. Neben der Verwendung von insgesamt 880 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2019 wird eine neue Einsparverpflichtung in Höhe von 120 Millionen im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts veranschlagt.

Die Kreditermächtigung soll im 2. Nachtrag bis zu 7,8 Milliarden Euro betragen, davon rund 1,4 Milliarden Euro im Rahmen der üblichen Konjunkturbereinigung nach den Regeln der Schuldenbremse. Für den darüberhinausgehenden Betrag eröffnet die Schuldenbremse angesichts der derzeitigen Notsituation Ausnahmemöglichkeiten vom grundsätzlichen Verbot der Neuverschuldung.

Erste Säule: 1,9 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung des Landes

Um die spezifischen Belange der niedersächsischen Wirtschaft zu fördern und die Maßnahmen des Bundes gezielt zu ergänzen, hat die Landesregierung ein Paket zur Stärkung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung des Landes in Höhe von 1,9 Milliarden Euro vorgeschlagen. „Ohne staatliche Impulse wird die Wirtschaft in Niedersachsen nicht so schwungvoll wieder in Gang kommen, wie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunen sich das wünschen,“ sagte Ministerpräsident Stephan Weil. „Und wir dürfen jetzt in der Krise auch die politisch wichtigen Ziele des Klimaschutzes und der Digitalisierung nicht aus den Augen verlieren. Nur dann werden unsere Unternehmen wieder wirklich Tritt fassen und für die Zukunft gut aufgestellt sein. Und nur so ermöglichen wir ein gesundes und nachhaltiges Leben in Niedersachsen.“

„Die niedersächsischen Unternehmen sollen“, so Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, „maximal von dem Konjunkturpaket des Bundes profitieren!“ Allein für Investitions- und Innovationshilfen für die kleinen und mittleren Unternehmen seien 410 Millionen Euro vorgesehen, wovon insbesondere Automobilzulieferer profitieren werden. Althusmann ergänzt: „Besonders am Herzen liegt mir das in dem Paket enthaltene Sonderprogramm für Tourismus und Gastronomie in Höhe von 120 Millionen Euro und eine Förderung von Startups mit 100 Millionen Euro.“ Der öffentliche Nahverkehr soll Finanzhilfen von 190 Millionen Euro erhalten. Der Notfallfonds wird mit 100 Millionen Euro aufgelegt, um Branchen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Überwindung der Corona-folgen zu unterstützen.

Althusmann: „Wir haben ein gut austariertes Konjunktur-Paket auf den Weg gebracht, das die nötige Durchschlagskraft besitzt, um unserem Land einen Konjunkturimpuls zu geben. Es berücksichtigt die gegenwärtige Notsituation, setzt aber gleichzeitig Impulse für die Zukunft und stärkt die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft.“

Ein besonderes Anliegen war es dem Wirtschaftsminister, dass die Digitalisierung in Niedersachsen einen zusätzlichen Schub erhält: Für den Breitbandausbau seien zusätzliche 150 Millionen Euro vorgesehen. Wichtige Maßnahmen könnten so vorgezogen werden.

Für die Justiz werden 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Digitalisierung der Gerichte zu beschleunigen. Von dem Geld sollen insbesondere Videokonferenzanlagen und Notebooks beschafft werden. Diese technische Ausstattung dient dazu, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch in Pandemie-Zeiten die Verfahren flexibel und zügig bearbeiten und erledigen können. Justizministerin Havliza: „Die Digitalisierung der Justiz erhält im Jahr 2020 einen neuen Schub, verbesserte Möglichkeiten der Heimarbeit sollen zudem den Infektionsschutz stärken.“

Für eine ökologische Erneuerung des Landesfuhrparks und der in der Wasserwirtschaft eingesetzten Schiffe sind 50 Millionen Euro vorgesehen.

Auch in die Weiterentwicklung der Effizienz und Verlässlichkeit der Polizei investiert die Landesregierung. Der Fuhrpark der niedersächsischen Polizei wird für 37,5 Millionen Euro modernisiert. Innenminister Boris Pistorius: „Mit den zugewiesenen Mitteln aus dem zweiten Nachtragshaushalt kann nicht nur die nötige, sondern auch eine nachhaltige Stärkung des Fuhrparks der Polizei realisiert werden. Die Fahrzeuge der Polizei sind im ganzen Land tagtäglich sichtbar, damit geht aber auch eine große Verantwortung für die Landesregierung einher. Diese nehmen wir an und zeigen, dass und wie wichtig es uns ist, auch im polizeilichen Einsatzgeschehen ohne Einschränkungen auf moderne und zukunftsgerechte Mobilität zu setzen.“

220 Millionen Euro sind für die energetische Sanierung von Gebäuden eingeplant. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an drei Hochschulen erhält das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur 120 Millionen Euro. „Aufgrund ihrer Größe und vielfältigen Aktivitäten gleichen unsere Hochschulen Stadteilen und erzeugen auch einen entsprechenden ökologischen Fußabdruck – vor allem durch den Energieverbrauch des zunehmend veralteten Gebäudebestandes. Durch die Sanierungen können wir mit öffentlichen Investitionen die Konjunktur wiederbeleben und parallel den Klimawandel bekämpfen.“ Die Sanierungsmaßnahmen sollen an den Universitäten Hannover, Braunschweig und Göttingen erfolgen, da diese drei den größten Flächenbestand aller Niedersächsischen Universitäten haben.

Jeweils 75 Millionen Euro gehen in die Innovationsförderung für eine Wasserstoffwirtschaft und in eine niedersächsische Offensive im Bereich erneuerbare Energien. Dazu Umwelt- und Energieminister Olaf Lies: „Die Millionen im Nachtragshaushalt für das Umweltministerium sind ein klares Signal: Wenn wir aus der Krise kommen wollen, müssen wir in die Zukunft investieren – in die Energiewende, in Klima- und Naturschutz. Dazu gehören auch EffizienzManagement-Projekte, mit denen in Betrieben die Energie- und Ressourcenwende erfolgreich vorangebracht werden sollen. Im Schwerpunkt Wasserstoff wollen wir die Technologie ebenso voranbringen wie die Anwendung. Von großer Bedeutung für die Energiewende ist auch die Stärkung der Photovoltaik und die energetische Sanierung von Gebäuden. Auch Erneuerung des Öffentlichen Fuhrparks führt zu mehr Umweltfreundlichkeit.

„Niedersachsen wird mit hohen Investitionen seine eigene Ökobilanz weiter verbessern,“ zeigte sich Stephan Weil zufrieden.

Niedersachsen hat eine sehr gute Projektträgerstruktur. Damit das so bleiben kann und EUgeförderte Projekte auch zukünftig erfolgreich durchgeführt werden können, hat die Landesregierung 20 Millionen Euro eingeplant. Die Mittel werden dem für die EU-Förderung zuständigen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zugewiesen, profitieren werden jedoch EU-Fördermaßnahmen vieler Ressorts, beispielsweise Projekte zur Frauenförderung oder Projekte zum Themenbereich Qualifizierung und Arbeit. Birgit Honé: „Mit den Mitteln soll den Projektträgern eine größtmögliche Sicherheit gewährt werden. Denn viele Projekte haben trotz Stillstand in der Krise laufende Kosten, aber keine Einnahmen oder Eigenmittel.“

Für die niedersächsische Film- und Medienbranche sind 1 Million Euro an Soforthilfen vorgesehen.

Zweite Säule: Rettungsschirm mit 1,1 Milliarden Euro für Niedersachsens Kommunen

In der Krise sind Niedersachsens Kommunen in besonderer Weise systemrelevant. Ihre Haushalte müssen gestützt werden, um gerade jetzt volkswirtschaftlich notwendige Investitionen tätigen zu können. Dafür hat sich die Landesregierung mit Nachdruck eingesetzt. Über 3,4 Milliarden Euro können die Städte, Gemeinden und Kreise nun aus Bundes- und Landesmitteln erwarten.

Den Anfang macht das Konjunkturpaket des Bundes. Allein davon profitieren die Kommunen durch Bundes- und Landesanteile voraussichtlich in Höhe von netto 2,3 Milliarden Euro, insbesondere für die Bereiche ÖPNV und Krankenhäuser.

Zusätzlich spannt das Land einen eigenen kommunalen Rettungsschirm auf. Im Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt sind dafür 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Sie sollen noch in 2020 fließen, um die Kommunalhaushalte 2020 und 2021 stabil zu halten. Darauf haben sich Finanzminister Reinhold Hilbers und Innenminister Boris Pistorius mit den Kommunalen Spitzenverbänden verständigt. Aus dem Programm fließen gut 400 Millionen Euro zusammen mit einem Bundesanteil von weiteren 400 Millionen Euro (insgesamt also 800 Millionen Euro) in den Ausgleich der Gewerbesteuerverluste 2020. Weitere knapp 600 Millionen Euro dienen der Absicherung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und damit der allgemeinen Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen auch in 2021. Schließlich erhalten die niedersächsischen Kommunen einen Zuschuss zu krisenbedingten Mehraufwendungen in Höhe von weiteren 100 Millionen Euro, unter anderem für Digitalisierungsaufwendungen im Schulbereich.

Einen Anteil von 350 Millionen Euro werden die Kommunen in den nächsten Jahren über den Kommunalen Finanzausgleich zurückführen, jedoch erst, sobald und soweit das KFAVolumen über dem des Jahres 2020 liegt. Zugleich hat das Land zugesagt, den Landeszuschuss zum SGB II 2020 und 2021 zu gewähren und ihn auch in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen. Mit dem kommunalen Rettungsschirm sind für den Kitabereich eine Investitionsförderung des Landes, der sogenannte Härtefallfonds und die Coronabedingten Ausfälle von Elternbeiträgen abgegolten, ebenso die Finanzierung der Systemadministratoren an Schulen und ein kommunales Investitionsprogramm.

„Unsere Kommunen sind systemrelevant. Mit dem 1,1 Milliarden Euro schweren

Rettungsschirm schützen wir sie in der Krise, stabilisieren ihre Haushalte und schaffen Luft für Investitionen. Das sichert notwendige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und stärkt die Wirtschaft. Damit setzt die Landesregierung ein starkes Zeichen für die kommunale Selbstverwaltung und gibt Sicherheit in schwierigen Zeiten“, erklärte Innenminister Boris Pistorius.

Dritte Säule: Über 600 Millionen Euro für ein stabiles Gesundheitssystem und die direkte Krisenbewältigung

Schließlich sollen mit dem 2. Nachtragshaushalt mehr als 600 Millionen Euro zur weiteren Stabilisierung des Gesundheitssystems mobilisiert werden. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser des Bundes wird kofinanziert, so dass die niedersächsischen Krankenhäuser in der Summe mit 428 Millionen Euro zusätzlicher Unterstützung rechnen können. Weiter vorgesehen sind ergänzende Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für die Beschaffung von Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen in Einrichtungen.

Auch die Gegenfinanzierung des Corona-Pflegebonus für die Altenpflege finde sich, so Gesundheits- und Sozialministerin Carola Reimann, im Haushaltsentwurf mit rund 50 Millionen Euro wieder. So werde die Bonuszahlung des Bundes für die Beschäftigten in der Altenpflege auf insgesamt 1.500 Euro aufgestockt: „Damit wollen wir uns bei all denjenigen bedanken, die sich in extrem schwierigen Zeiten um besonders gefährdete alte Menschen gekümmert haben.“

Für Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind zusätzlich rund 250 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen.

Vierte Säule: Unterstützung wichtiger gesellschaftlicher Bereiche und Vorsorgemittel in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro

Mit einer weiteren großen Anstrengung soll ein Schutzschirm für Sport und Kultureinrichtungen, für gemeinnützige Organisationen und viele andere Bereiche gespannt werden. Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler und Soloselbstständige im Kulturbereich sollen Fördergelder in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt werden. Weitere 10 Millionen Euro sind zur Kofinanzierung von Bundes- und Europaprogrammen in der Kulturförderung vorgesehen. Die Staatstheater und die Landesmuseen sollen insgesamt fast 2,6 Millionen Euro Kompensationszahlungen für ihre Corona-bedingten Ausfälle erhalten. „Ich freue ich mich, dass wir auch Künstlerinnen und Künstlern in Niedersachsen mit weiteren rund 22,5 Millionen Euro unter die Arme greifen“, so Wissenschaftsminister Björn Thümler.

47 Millionen Euro werden vorgeschlagen für Zuschüsse für Einnahmeausfälle der Unikliniken in Folge der Reservierung von Kapazitäten für Corona-Fälle und für Investitionen. In Forschungsprojekte wie beispielsweise für Impfstoffe sollen 11 Millionen Euro fließen.

7 Millionen Euro Soforthilfen für gemeinnützige Sportvereine sind geplant. Auch hier hat es erhebliche Belastungen gegeben in der Zeit des Shutdown. Die Staatsbäder sollen Zuschüsse in Höhe von 6 Millionen Euro bekommen.

Bedingt durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist von einer deutlichen Zurückhaltung beim Abschluss von neuen Ausbildungsverträgen auszugehen, gleichzeitig sind Ausbildungsverhältnisse in ihrer Existenz gefährdet. Mit einem „Aktionsplan Ausbildung“ will die Landesregierung die duale Ausbildung auch in diesem Jahr als sichere Möglichkeit der beruflichen Entwicklung stützen und Kontinuität wahren. Für den 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 schlägt die Landesregierung nun vor, 18 Millionen Euro für den „Aktionsplan Ausbildung“ bereitzustellen. Ziel des Konzeptes ist es, krisenbedingte Ausfälle in der Berufsausbildung zu verhindern. Der „Aktionsplan Ausbildung“ bündelt daher die folgenden drei Elemente: Zusammenarbeit mit Bündnispartnern, Einbindung der Bundesförderung sowie Maßnahmen für eine landesseitige Förderung.

„Jetzt ist es wichtig, auch an die Zeit nach der Corona-Pandemie zu denken und jungen Menschen eine Zukunftschance zu geben“, so Kultusminister Tonne. Der Plan setze deshalb darauf, bestehende Ausbildungsverhältnisse zum Abschluss zu führen, Anreize und Angebote zum Abschluss von neuen Ausbildungsverträgen zu schaffen, sowie mit einer Beratungs- und Vermittlungsoffensive Perspektiven zu erarbeiten. Das Land ergänze die Förderung des Bundes, so dass sich ein abgerundetes und schlüssiges Konzept ergebe.

Stornierungskosten für Schulfahrten, die aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 abgesagt werden mussten, sollen vom Land Niedersachsen übernommen werden. Die Stornokostenübernahme ist für Schulfahrten vorgesehen, die für das zweite Schulhalbjahr 2019/2020 angesetzt waren, sowie für Fahrten, die für das kommende erste Schulhalbjahr 2020/21 geplant waren, aufgrund der nach wie vor unsicheren Infektionslage in vielen Ländern abgesagt werden müssen.

Dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir erstatten alle Stornokosten, die sich unvermeidbar ergeben haben. Das ist ein gutes Signal an Schulen und Eltern.“ Hierfür werden über den zweiten Nachtragshaushalt 14,4 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Mittel gelten als auskömmlich, da die am 17. März 2020 vom Auswärtigen Amt ausgesprochene weltweite Reisewarnung für EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien erst zum 15. Juni 2020 aufgehoben wurde und für viele weitere Länder weiter fortbesteht. Für Zeiträume offizieller Reisewarnungen können von Reiseveranstaltern keine Stornierungskosten geltend gemacht werden.

28 Millionen Euro sollen in ein Förderprogramm für Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Familienbildungsstätten und in die Bildungsarbeit gehen. Für Hygienemaßnahmen in Einrichtungen wie Jugendherbergen, Familienbildung und Schwangerschaftsberatung sollen 1,8 Millionen Euro bereitgestellt werden.

67 Millionen Euro sind vorgesehen für die Kofinanzierung der zusätzlichen Bundesförderungen Wald im Rahmen der GAK-Mittel. Hinzukommen sollen 10 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Landesforsten. Dazu Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Stürme, Hitze und Dürre haben landesweit massive Waldschäden hinterlassen. Diese eh schon angespannte Situation wird aufgrund der Corona-bedingt wegbrechenden Exportmärkte für Holz noch einmal verschärft. Gemeinsam wollen wir erreichen, dass die geschädigten Flächen in Niedersachsen aufgeforstet und die Wälder zu robusten, klimastabilen Mischwäldern weiterentwickelt werden.“ Als Betriebskosten für den ‚Krisenstab Corona‘ sind 3 Millionen Euro vorgesehen, weitere 7 Millionen Euro für die Einrichtung und den Betrieb von Ersatz-, Behelfs- und Sondereinrichtungen.

500 Millionen Euro werden vorsorglich eingestellt für die weitere Pandemieentwicklung und etwaige weitere Kofinanzierungen.

Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt

Ziel der Landesregierung ist es, so zügig wie möglich wieder zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. „Das erfordert Konsolidierungsanstrengungen. Dazu gehört, dass alle bisherigen Prioritäten hinterfragt und neu bestimmt werden. Unerwartete Mehreinnahmen sollen der Konsolidierung dienen“, unterstreicht Finanzminister Hilbers.

Die im 2. Nachtragshaushalt vorgesehenen Mittel sollen dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zugeführt werden. So werden sie in einem haushalterisch klar abgegrenzten Bereich transparent dargestellt und überjährig gesichert. Wenn die Corona-Krise abgeschlossen ist, wird das Sondervermögen wieder aufgelöst. Durch diese klare Trennung zum eigentlichen Haushalt untermauert die Landesregierung ihren Anspruch an eine solide Haushaltspolitik: Keine Vermischung der Mittel mit dem eigentlichen Haushalt, sondern eine klare Trennung sorgen für mehr Transparenz.

Die zur Finanzierung notwendigen Kredite werden mit einem klaren Tilgungsplan versehen: Beginnend mit einer ersten Rate 2024 werden sie über 25 Jahre abgebaut. Eine klare Vereinbarung zur Tilgung gehört zu einer nachhaltigen Finanzpolitik und ist genau aus diesen Gründen in den Regelungen zur Schuldenbremse verankert worden. Hilbers hob hervor, dass dies eine schwere Hypothek für die kommenden Haushalte darstellt. Wie nach der Finanzkrise solle aber auch diesmal eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik dem Land dabei helfen, die Schulden mittel- bis langfristig wieder abzubauen.

Der Entwurf des Nachtrages soll nach den Vorstellungen der Landesregierung unter Verzicht auf die 1. Lesung in einer Sondersitzung des Landtages am 15. Juli 2020, und damit vor der parlamentarischen Sommerpause, beschlossen werden.

Bekämpfung von Corona bleibt gesamtgesellschaftliche Aufgabe – Corona Lockerungen

Bekämpfung von Corona bleibt gesamtgesellschaftliche Aufgabe

19. Juni 2020/in Politik

NIEDERSACHSEN. Neue Normalität, aber: Bekämpfung von Corona bleibt gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung. Land gibt eine Übersicht über die Lockerungen ab dem 22. Juni.

Niedersachsen ist weiterhin auf dem Weg in eine neue Normalität mit Corona: Der Stufenplan des Landes wird mit der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die am Montag, den 22. Juni in Kraft tritt, weiter umgesetzt.

Die neuen Vorschriften ermöglichen in vielen Bereichen eine Rückkehr des gesellschaftlichen Lebens mit dem Bewusstsein, dass das Virus noch nicht besiegt ist. Notwendig bleibt die gesellschaftliche Übereinkunft, dass jede und jeder Einzelne für sich und seine Mitmenschen Verantwortung übernimmt. So appelliert die Verordnung zwar weiterhin daran, persönliche Kontakte auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken. Zugleich weitet sie aber die Möglichkeiten aus, sich in der Öffentlichkeit zu treffen. Dies ist zukünftig mit zwei Haushalten oder in einer Gruppe mit bis zu 10 Personen zulässig. Somit werden auch Treffen mit mehreren Freunden wieder möglich.

Es ist nach wie vor eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, dem Corona-Virus weiterhin keinen Raum zu geben und Infektionsketten möglichst schnell zu kappen. Daher bleibt es für alle Menschen in Niedersachsen Pflicht und Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten und beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine MundNasen-Bedeckung zu tragen. Am gesellschaftlichen Leben in Restaurants und Kneipen, in Kinos und bei Veranstaltungen kann nur teilnehmen, wer seine Kontaktdaten dokumentieren lässt.

Zu der Nachverfolgung beitragen kann auch die Corona-App der Bundesregierung, die man seit Mitte der Woche herunterladen kann. Mittels der App können Kontakte einer mit dem Virus infizierten Person schneller informiert und so die Infektionskette nachhaltig unterbrochen werden. Die Landesregierung wirbt dafür, sich diese App herunterzuladen und beim Kampf gegen das Virus mitzuhelfen. Es wird in diesem Zusammenhang betont, dass die App maximalen Datenschutzanforderungen genügt und die Privatsphäre der Menschen vollumfänglich wahrt. Denn sie kennt weder Namen, Telefonnummer oder Standort des Benutzers. Daten werden ausschließlich dezentral auf dem Handy gespeichert und sind nicht nachverfolgbar. Wir alle können bei der Verfolgung des Virus mithelfen – die Landesministerinnen und -minister jedenfalls haben sie schon!

Noch ein Hinweis: Ein Herunterladen der Corona-Warn-App führt nicht dazu, dass Dokumentationspflichten in Gasstätten und bei Veranstaltungen entbehrlich werden. Das Notieren der eigenen Kontaktdaten bleibt unbedingt notwendig!

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:

– Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

– In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.

– Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Auch an kulturellen Veranstaltungen kann nur mit Mund-NasenBedeckung teilgenommen werden.

– Chöre und Bläserensembles dürfen ihre Proben im Freien abhalten, müssen aber die üblichen Daten aller Teilnehmenden dokumentieren.

Soziales:

– Kleinere Ferienfreizeiten sind wieder möglich: Ab Montag können Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII mit maximal 16 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten.

– In Tagespflegeeinrichtungen nach § 2 Abs. 7 NuWG wird der Notbetrieb beendet: Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen alle Plätze wieder belegt werden. Soweit eine volle Belegung im Rahmen des Hygienekonzeptes nicht möglich ist, entscheidet die Leitung der Einrichtung darüber, welche Personen die Leistungen in Anspruch nehmen dürfen.

– Auch in Behindertenwerkstätten können wieder mehr Personen zur Arbeit kommen: Drei Viertel der Plätze dürfen wieder belegt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht mehr durchgängig, aber überall dort getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Quarantäne:

– Die Regeln für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland nach Niedersachsen sind entsprechend der Bund-Länder-Absprachen vereinheitlicht worden. Künftig gilt keine generelle Quarantänepflicht mehr, sondern nur noch in den Fällen, in denen ein Ausreiseland durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wurde.

Schulen und Kindertagesstätten:

– Ab dem 22. Juni sind neben Zeugnisübergaben auch Verabschiedungen und Einschulungsfeiern wieder möglich. Dies sind emotional sehr wichtige Veranstaltungen, die für den weiteren Weg der Kinder und jungen Erwachsenen eine hohe Bedeutung haben. Mögliche Elemente einer Feierstunde können Grußworte und Videobotschaften, abgespielte Musik, digitale Präsentationen und Ähnliches sein.

– Schulsport soll wieder möglich sein: kontaktlos, mit Abstand und unter Beachtung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere der Sportgeräte Dafür bekommen die Schulen ein eigenes schulsportliches Hygienekonzept wie es mit Umkleiden und Duschen geht, welche Sportarten angeboten werden könne, was drinnen, was aber auch besser draußen geht.

– Theateraufführungen, Filmvorführungen, Vortragsveranstaltungen, Projektwochen und vergleichbare Veranstaltungen sind zulässig, ebenso Fahrten zu außerschulischen Lernorten, sofern sie lediglich einen Tag dauern. Wichtig bleibt nach wie vor, dass dies alles in kleinem Rahmen stattfinden muss, konkret: Innerhalb der festen Lerngruppe.

– Ab dem 22. Juni 2020 sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bereits einen Betreuungsplatz haben. Bei der Ausgestaltung des Angebotes müssen sich die Einrichtungen an den Vorgaben des Kultusministeriums orientieren.

Tourismus:

– Mit der fünften Stufe schafft die niedersächsische Landesregierung auch im Bereich Tourismus weitere Lockerungen. Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze und Bootsanleger können ab dem 22. Juni sowohl ohne die bisherige Wiederbelegungsfrist als auch ohne eine Auslastungsbeschränkung vermietet werden. Außerdem können – analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen – bis zu zehn Personen gemeinsam ihren Urlaub in einer Parzelle auf einem Campingplatz oder in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus verbringen – unabhängig davon, ob sie aus einem Hausstand kommen oder nicht.

– Auch für Hotels in Niedersachsen fällt ab dem 22. Juni die Auslastungsbeschränkung von 80 Prozent weg. Die Hotels können also wieder alle Zimmer gleichzeitig belegen. Nach wie vor müssen die Betreiber allerdings ein Hygienekonzept vorlegen und die Hygieneauflagen beachten.

– In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Bildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger wieder bis zu einer Gruppengröße von 16 Personen zulässig. Dabei müssen die Abstandsregeln beachtet werden.

– Die Auflagen für touristische Busreisen werden ebenfalls gelockert. So muss während des Aufenthalts im Bus nicht zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und nicht jede zweite Sitzreihe freigehalten werden. Ab dem 22. Juni gilt, dass die Abstände soweit möglich eingehalten werden müssen. Ein Mund-Nase-Schutz muss trotzdem während des gesamten Aufenthalts im Bus getragen werden. Diese Regelungen gelten nicht für Busreisen, die in einem anderen Bundesland begonnen haben und durch Niedersachsen führen. Hier gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

– Analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen können jetzt auch bis zu zehn Personen, die auch aus mehreren Hausständen kommen können, gemeinsam ein Restaurant besuchen. Außerdem muss es zwischen den Tischen in Restaurants, Bars etc. keinen Mindestabstand von 2 Metern mehr geben. Allerdings bleibt ein Mindestabstand zwischen Personen unterschiedlicher Gruppen Pflicht.

– Mit Blick auf die Zeit nach dem 31. August können die Behörden vor Ort in Niedersachsen ab dem 22. Juni Planungen für Messen genehmigen. Ob die Messen dann letztendlich stattfinden, ist abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. Die Landesregierung möchte den Beteiligten so aber eine gewisse Planungssicherheit geben. Das Gleiche gilt für Kongresse und gewerbliche Ausstellungen, außerdem für Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen.

Kultur:

– Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos.

– Für den Besuch gelten unter anderen folgende Auflagen: Es dürfen maximal 250 Besucherinnen und Besucher teilnehmen. Die Besucherinnen und Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Besucherinnen und Besucher außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher sind zu dokumentieren.

– Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben bis mindestens Ende Oktober untersagt. Damit setzt Niedersachsen einen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 17.06.2020 um.

Sport:

– Mit der Verordnung können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den AmateurSportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann. Insbesondere müssen dann alle Zuschauerinnen und Zuschauer sitzen und ihre Kontaktdaten abgeben. Die Höchstgrenze beträgt 250 Zuschauerinnen und Zuschauer. Für Profisportveranstaltungen gilt auch in Niedersachsen weiterhin, dass die Anwesenheit von Zuschauerinnen und Zuschauern nicht erlaubt ist.

Neben allen Lockerungen dürfen wir eines nicht vergessen: Das Virus ist noch da und es ist noch nicht mit Medikamenten zu besiegen. Daher gilt nach wie vor:

– Abstandhalten (1,5 Meter zu Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören)

– Mund-Nase-Bedeckung dort tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist (Busse und Bahnen, Supermarkt und Geschäfte, kulturelle Veranstaltungen)

– Hygiene beachten (sehr häufiges Händewaschen, Nieshygiene)

 

Niedersachsen gibt die 5. Stufe ihrer Lockerung zu den Corona-Maßnahmen bekannt – Verordnung neu Update

Niedersachsen gibt die 5. Stufe ihrer Lockerung zu den Corona-Maßnahmen bekannt

19. Juni 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung ab 22. Juni 2020 die 5. Stufe ihrer Lockerungen zu den Corona-Maßnahmen heute in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Gesundheitsministerin Carola Reimann betonte in ihrer Einführung die Wichtigkeit der immer noch gültigen Vorgaben wie Kontaktbeschränkung, Abstandsregeln, Hygieneeinhaltung und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Die freiwillige Nutzung der Corona Warn App wurde ebenfalls empfohlen.  Sie verwies am Beispiel Gütersloh und Göttingen auf die jederzeit möglichen Ausbrüche lokaler Infektionen in beachtlicher Größenordnung.

In Anbetracht der Auswirkungen von Infektionsgeschehen in Schlachthöfen erläuterte Reimann die Verordnung, welche den Wechsel von Personal zwischen den Betrieben für Niedersachsen, vor allem aus anderen Bundesländern, deutlich untersagt. In Niedersachsen sind inzwischen 17.000 Testungen mit nur vereinzelten Infektionsfällen an Schlachtbetrieben durchgeführt worden.

Besonders am Herzen liegt der Ministerin, dass sich Pflegeeinrichtungen nicht restriktive auf Besucherregelungen festlegt, sondern mit dem entsprechenden Augenmaß diese erforderlichen Maßnahmen umsetzt. Teilweise können Angehörige ihre Bewohner in Pflegeeinrichtungen nur für ein paar Minuten sehen. Das würde zu einer deutlichen sozialen Isolation führen.

Im Anschluss verkündete die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder, die ab Montag anstehenden Lockerungen und Änderungen.

Generell gelten für alle nachfolgenden Regelungen dementsprechende Auflagen für Hygiene, Zugangsregelungen, Mund-Nasen-Schutz und ggf. Dokumentationspflicht sowie Abstand halten.

Demnach werden folgende Maßnahmen beschlossen (die korrekte Aufführung der Einzelmaßnahmen sind in der gültigen Verordnung nachzulesen):

• Es gilt nach wie vor die mögliche Kontaktreduzierung und das Gebot des Abstand halten von 1,5 Meter (bei sportlicher Betätigung 2 Meter).

• Unabhängig vom Hausstand dürfen sich im öffentlichen Raum 10 Personen als Gruppe treffen.

• Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars bleiben geschlossen

• Messen und größere Veranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt. Diese können ab dem 1. September wieder stattfinden.

• Großveranstaltungen oberhalb 1.000 Personen sind bis 31. Oktober untersagt.

• Kinder- und Jugendgruppenreisen bis 16 Personen sind wieder möglich.

• Vereine können Sitzungen und Mitgliederversammlungen abhalten.

• Der Sportunterricht wird wieder möglich

• Kitas werden wieder geöffnet. Die Gruppen müssen aber getrennt werden. Dieses gilt auch für den Außenbereich.

• Picknick und Grillen ist wieder mit bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit gestattet.

• Die Tagespflege ist wieder geöffnet.

• Freizeitangebote Indoor und Outdoor sind wieder zulässig.

• Chöre und Bläsergruppen können outdoor trainieren.

• Die Hotel- und Beherbergungsbegrenzungen werden aufgehoben.

• Busse können Gruppen bis zu 10 Personen auch ohne Platzbeschränkung transportieren.

• Saunenbetrieb ist wieder zulässig.

• Gruppenangebote bis 10 Personen ist wieder zulässig.

• Bei Einreise aus ausgewiesenen Risikogebieten muss eine Quarantäne von 14 Tagen eingehalten werden. Eine aktuelle Liste der Risikogebiete gibt das Robert Koch-Institut (RKI) heraus. Abweichungen von der Regelung können Gesundheitsämter festlegen.

• Die 10 Personen Regel gilt ab Montag auch für die Gastronomie.

• In Verkaufsstellen wird die Regel 1 Person pro 10 qm unter weiterer Einhaltung von Abstandsregeln aufgehoben.

• Buffets zur Selbstbedienung bleiben verboten.

• Sportveranstaltungen im Breitensport sind bis 50 Zuschauer unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Bei Personenzahlen bis 250 Zuschauer gilt eine Dokumentationspflicht.

• Der Profisport muss weiterhin ohne Zuschauer durchgeführt werden.

• Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die Pflicht des Tagens von Mund-Nasen-Schutz.

Frau Schröder machte im Abschluss noch einmal deutlich, dass die grundsätzlichen Regelungen bis zur Möglichkeit des Einsatzes eines Impfstoffes gelten werden. Die jetzige Verordnung gilt, bis auf die Regelungen für den 31. August / 31. Oktober, vorerst bis zum 5. Juli. Eine neue Verordnung wird voraussichtlich mehr auf die erforderlichen Grundsatzregeln eingehen.

Generell gilt bei der Verordnung die veröffentlichte Fassung auf der Seite der Landesregierung unter: Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Lesefassung, gültig ab: 22. Juni 2020)

Die Lesefassung mit Stand 19. Juni 12:00 Uhr können Sie hier zur Übersicht einsehen:

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Ab 8. Juni gelten in Niedersachsen weitere Lockerungen – Lockerungen

Ab 8. Juni gelten in Niedersachsen weitere Lockerungen

5. Juni 2020/in Politik

HANNOVER. Niedersachsen hält an Konzept für Lockerungen fest: Neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus veröffentlicht

Aufgrund des aktuell weiterhin stabilen Infektionsgeschehens in Niedersachsen hat das Land Niedersachsen beschlossen, an seinem Konzept für weitere Lockerungen der bisherigen Auflagen festzuhalten. Mit der disziplinierten Beachtung und Umsetzung der Corona-Regeln haben die Niedersächsinnen und Niedersachsen den bisherigen Weg in einen neuen Alltag mit Corona ermöglicht. Jede Lockerung geht dabei mit einem gewissen Risiko einher. Mit jeder Stufe der Lockerungen steigt daher auch die Eigenverantwortung.

Weiterhin gilt, dass persönliche Kontakte bitte auch weiterhin auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß beschränkt werden müssen. In der Öffentlichkeit darf man sich nur mit Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand zugleich ohne Abstandsbeschränkungen aufhalten. Ansonsten gilt das bereits bekannte Abstandsgebot von 1,5 Metern. Bitte die Hygieneregeln stets und überall einhalten! Auch die Dokumentationspflichten in den unterschiedlichen Bereichen bleiben weiterhin bestehen.

Die neue „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ finden Sie online hier.

Einige Neuerungen im Überblick:

Soziales:

  • In Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen muss das Hygienekonzept unverzüglich den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung zu ermöglichen und dabei eine Regelung für das kurzzeitige Verlassen der Einrichtung enthalten. So soll sichergestellt werden, dass ein kleiner Einkauf oder ein Spaziergang im Park für die mobilen Bewohnerinnen und Bewohner wieder möglich sind.
  • Angebote für Kinder und Jugendliche sind nun auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleitercard haben, mit bis zu 10 Personen wieder möglich.
  • Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendlichengruppen, wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager, sind bis nach den Sommerferien nicht möglich.

Gastronomie:

  • Bars – damit auch Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen, in denen eher Getränke als Speisen angeboten werden – können wieder öffnen.

Tourismus:

  • Busreisen können wieder stattfinden. Während des Aufenthalts im Bus müssen allerdings alle Fahrgäste eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Außerdem müssen Fahrgäste, die nicht aus demselben oder einem weiteren Hausstand kommen, den nötigen Hygieneabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten sowie zwischen ihren Sitzplätzen jeweils eine Sitzreihe unbesetzt lassen. Auch die Klimaanlage muss während der Fahrt auf Dauerventilation eingestellt sein, damit ein permanenter Luftaustausch für die Fahrgäste gewährleistet ist. Analog zu anderen touristischen Dienstleistungen müssen die Unternehmer der Busreise vor Beginn den vollständigen Namen, die Anschrift und die Telefonnummer von jedem Fahrgast dokumentieren.
  • Ferienwohnungen und -häuser können nun auch ohne die bisher geltende Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen vermietet werden.
  • Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ab dem 08. Juni zu 80 Prozent belegt werden – und nicht mehr zu 60 Prozent wie vorher.
  • Der Inselparagraf entfällt.

Kultur:

  • Kulturelle Aufführungen unter freiem Himmel sind ab Montag wieder erlaubt. Teilnehmen dürfen daran bis zu 250 Menschen. Dabei muss das Publikum sitzen.
  • An Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen. Dies gilt nach dem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie für den Gang zur Grabstelle und für den Aufenthalt dort.
  • An Hochzeitsfeiern dürfen nun 50 Personen teilnehmen.

Sport:

  • Sportlerinnen und Sportler können auch wieder Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Schulungsräume, nutzen.
  • Trainingsgruppen dürfen auch außerhalb von Sportanlagen im Freien trainieren, wenn sie durch einen Trainer oder Trainerin angeleitet werden und ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den beteiligten Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, jederzeit eingehalten wird
  • Schwimm- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen.

Versammlungen:

  • Versammlungen unter freien Himmel bedürfen keiner Genehmigung durch die Versammlungsbehörde mehr, sondern sind den Regelungen des Versammlungsgesetzes entsprechend von den Veranstalterinnen und Veranstaltern lediglich rechtzeitig anzuzeigen. Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Veranstalterinnen und Veranstalter verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Aus demselben Grund sind Beschränkungen der Versammlung durch die Versammlungsbehörde möglich.

Für alle Lockerungen gilt, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen, die nicht einem oder einem weiteren Hausstand angehören, weiterhin eingehalten werden muss. Auch müssen die Verantwortlichen Hygienemaßnahmen treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. Für viele Aufenthalte gilt zudem, dass Familienname, Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer dokumentiert werden müssen. Die Daten müssen für die Dauer von drei Wochen nach dem Besuch aufbewahrt werden, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann.

Die genannten Auflagen bleiben deshalb bestehen, damit weiterhin gewährleistet ist, dass eine Infektion mit dem Covid-19-Virus möglichst vermieden und ggf. nachverfolgt werden kann. Nur so kann das Infektionsgeschehen weiterhin moderat gehalten werden.

 

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