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Politische Nachrichten aus Hannover, der Region und Niedersachsen. Entscheidungen, Debatten und Hintergründe aus Verwaltung und Landespolitik.

Erwartet uns ab Mitte Juni ein unbeschwerter Urlaub? – Urlaub Kos© Bernd Günther

Erwartet uns ab Mitte Juni ein unbeschwerter Urlaub?

3. Juni 2020/in Politik

BERLIN. Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch beschlossen, die weltweite Reisewarnung ab dem 15. Juni wegen der Corona-Pandemie für die meisten Länder Europas aufzuheben.

Lediglich für Spanien und Norwegen soll laut Außenminister Heiko Maas die Reisewarnung aufrecht erhalten bleiben. Auch vor Reisen nach Großbritannien warnte Maas. Somit wäre der Reiseverkehr in 29 Länder ab Mitte Juni rein theoretisch wieder möglich.

Die derzeitigen globale Reisewarnung soll durch sogenannte Reisehinweise ersetzt werden. Als Beispiel wurde Großbritannien genannt, in dem zurzeit noch eine 14-tägige Quarantäne für Einreisende gilt. Der Bund wird versuchen, zu jedem Land möglichst genaue Informationen den Bürger*innen zur Verfügung zu stellen.

Maas betonte, dass jeder Reisende selber entscheiden müsse, wie er mit der neuen Situation umgehen möchte. Das Risiko liegt dann beim Urlauber selber. Er machte deutlich klar, dass die Aufhebung der Reisewarnung nicht automatisch einen unbeschwerten Urlaub bedeutet.

Eine zweite Rückholaktion für über 200.000 deutsche Urlauber, wie nach den ersten Auswirkungen der Corona-Krise, ist nach Maas ausgeschlossen. Damals wurden alle Anstrengungen der Bundesregierung unternommen, um gestrandete deutsche Urlauber aus aller Welt zurück zu holen. Die Aktion lief über mehrere Wochen.

Die Rücknahme der Reisewarnungen ist selbstverständlich auch abhängig von den Regelungen und Grenzöffnungen einiger Länder. Nach aktuellem Stand will Norwegen sein Einreiseverbot bislang bis zum 20. August des Jahres beibehalten.

Zum heutigen Zeitpunkt wollte sich der Außenminister Heiko Maas nicht schon auf die Regelung einzelner Länder verständlicherweise äußern.

Viele Länder haben noch regionale Einschränkungen, die auch der Urlauber bei seiner Planung berücksichtigen sollte. Spontan jetzt eine Reise buchen und nach dem Motto „es wird schon gut gehen“ auf einen Urlaub ohne Hindernisse hoffen, könnte vielleicht verfrüht sein. Gründliche Information und Reiseplanung ist gerade in Zeiten der immer noch bestehenden Corona-Krise sicherlich wichtiger denn je. Am besten einzuschätzen sind hier eher die Reisen im Inland. Denn auch Deutschland hat eine Menge an schönen Reisezielen von den Stränden am Meer bis in die hohen Berge zu bieten.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte heute mögliche weiteren Kita-Öffnungen – Schulunterricht

Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte heute mögliche weiteren Kita-Öffnungen

27. Mai 2020/in Politik

HANNOVER. Der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte heute mögliche weiteren Kita-Öffnungen:

„Wir haben in Niedersachsen unsere Planungen stets am aktuellen Infektionsgeschehen ausgerichtet: von geschlossenen Einrichtungen und einer sehr restriktiven Handhabung des Zugangs zur Notbetreuung durch die Träger zu Beginn der Corona-Pandemie, über die erweiterte Notbetreuung, als sich das Infektionsgeschehen verlangsamte bis hin zur deutlichen Öffnung der Notbetreuung auf bis zur Hälfte der normalen Gruppengrößen, die aktuell gilt. Insofern waren die Planungen von Beginn der Corona-Krise an nicht in Stein gemeißelt, sondern immer einer regelmäßigen Neubewertung unterzogen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Jetzt ist es an der Zeit, die nächsten Schritte zu planen und den Übergang zum Regelbetrieb einzuleiten.

Dementsprechend registrieren wir sehr aufmerksam, dass sich die Anzahl der Neuinfektionen erfreulicherweise auf niedrigem Niveau einpendelt. Das macht Mut, um mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kita-Trägern kurzfristig zu einer Vereinbarung zu kommen, die Notbetreuung weiter auszubauen und damit zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zu kommen. Ich strebe an, dass wir Mitte Juni die Eltern bei der Betreuung weiter entlasten und allen Kindern ein Angebot zum – wenn auch vom zeitlichen Umfang eingeschränkten – Besuch einer Kita machen können. Eine Erweiterung der Betreuung liefe dann auch synchron zur Rückkehr der letzten Schulkinder und würde für die Eltern zu einer besseren Planbarkeit des Familienalltags führen. Das lässt sich aber nur in der gewohnt konstruktiven Kooperation mit den örtlichen Trägern festlegen. In welchem Umfang und in welcher Taktung das möglich sein wird, das müssen wir auf realistischer Grundlage mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kita-Trägern besprechen.

Es wird aber bis zur Sommerpause keine Rückkehr zum gewohnten Regelbetrieb von vor der Corona-Pandemie geben können. Auch diese Botschaft gehört zur Ehrlichkeit dazu. Das Coronavirus ist nicht weg und daher muss auch bei der Erwägung weiterer Öffnungen die Balance zum Gesundheitsschutz gewahrt bleiben, um Kinder und Kita-Personal zu schützen. Aber: Alle Kinder sollen bis zur Sommerpause die Chance erhalten, ihre Kita, ihre Erzieherinnen und Erzieher und ihre Freundinnen und Freunde wiederzusehen. In welchem Zeitumfang das möglich ist, das werden die Gespräche ergeben.

Bis dahin gilt es weiterhin, die vorhandenen Spielräume konsequent zu nutzen, damit mehr Kinder in die Notbetreuung können. Nach Rückmeldung der Jugendhilfeträger liegt die Betreuungsquote in Tageseinrichtungen derzeit bei 23 Prozent. Ich bin zuversichtlich, dass es durch das große Engagement der Träger zu einer weiteren Erhöhung der Quote kommen wird. Gemeinsam sind wir uns einig, dass die Möglichkeiten der Betreuungsangebote auch bei den Eltern ankommen sollen.“

Niedersächsischer Verfassungsschutzbericht 2019 vorgelegt – Verfassungsschutzbericht

Niedersächsischer Verfassungsschutzbericht 2019 vorgelegt

27. Mai 2020/in Politik

HANNOVER. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (27.05.2020) gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, Bernhard Witthaut, den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 vorgelegt.

Pistorius: „Der Rechtsextremismus ist derzeit für die Sicherheitsbehörden die größte Herausforderung. Die Zahl der Anhänger ist hier zwar annähernd gleich geblieben, aber der gesamte Phänomenbereich wird gerade durch die Vernetzung im Internet immer heterogener. Im Linksextremismus dagegen hat sich das Personenpotenzial erhöht. Die Gewaltbereitschaft ist hier nach wie vor hoch. Der Islamismus und insbesondere der Salafismus werden nach wie vor von den Sicherheitsbehörden aufmerksam beobachtet. Die Anzahl der Salafisten in Niedersachsen hat sich stabilisiert, allerdings mit 900 Personen auf einem hohen Niveau.“

Zu den Phänomenbereichen im Einzelnen:

Rechtsextremismus:

Das rechtsextremistische Personenpotenzial in Niedersachsen umfasst derzeit etwa 1.160 Personen. Damit haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum Veränderungen ergeben. Die Zahlen erfassen dabei die Bestrebungen, also laut Definition im Verfassungsschutzgesetz „politisch bestimmte zweck- und zielgerichtete Verhaltensweisen“. Sie bringen die Gefahrenlage insofern nur unzureichend zum Ausdruck, weil sich etwa bestimmte Hass-Postings oder Internet-Kommentare nicht in diesen Zahlen wiederfinden.

Dazu Minister Pistorius: „Wir dürfen uns nicht dadurch täuschen lassen, dass das Personenpotenzial nicht angestiegen ist: Der Rechtsextremismus ist gerade durch die zunehmende Vernetzung und den hohen Organisationsgrad im Internet unberechenbarer geworden.“

Gleichzeitig vermischen sich rechtsextremistische und rechtspopulistische Positionen mehr und mehr. Insbesondere im Internet bietet sich Rechtsextremisten die Möglichkeit, Meinungsbildungsprozesse gezielt zu beeinflussen.

Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des Niedersächsischen Verfassungsschutzes. „Wir bewerten die AfD jedoch kontinuierlich anhand von öffentlich zugänglichen Informationen und Erkenntnissen neu“, so Verfassungsschutzpräsident Witthaut.

Am 19.03.2020 wurde in Niedersachsen der entsprechende völkisch-nationalistische Personenzusammenschluss, der dem „Flügel“ zugerechnet wird, zum Beobachtungsobjekt bestimmt. „Die Anhänger und Funktionäre des sogenannten Flügels verstoßen fortlaufend mit ihren Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der sogenannte ‚Flügel‘ ist in rechtsextremistischen Strukturen vernetzt und hat einen zunehmenden Einfluss innerhalb der AfD“, so Minister Pistorius.

Die rechtsextremistischen Parteien haben in Niedersachsen keinen szeneprägenden Einfluss mehr. Die NPD verlor sowohl in Niedersachsen (Rückgang von 250 auf 240) als auch auf Bundesebene erneut Mitglieder. Obwohl die niedersächsische NPD in Eschede inzwischen über eine eigene Immobilie verfügt, erscheint es mehr als zweifelhaft, dass sie den Negativtrend der letzten Jahre umkehren kann. Noch einflussloser ist der lediglich 30 Mitglieder zählende Landesverband der neonazistischen Partei „Die Rechte“, der im Jahr 2019 kaum in Erscheinung getreten ist. Die Partei „Der III. Weg“ ist in Niedersachsen strukturell nicht verankert und hat nur wenige Einzelmitglieder.

Auch die neonazistischen Kameradschaften haben nicht mehr die szeneprägende Bedeutung früherer Jahre. Nennenswerte Aktivitäten gingen im letzten Jahr lediglich von den Neonazi-Szenen im Harz und in Göttingen aus; hinzu kamen die „Kameradschaft Einbeck“ und die Gruppierung „Adrenalin BS“ bzw. „Adrenalin 381″ im Raum Braunschweig. Beide Organisationen haben sich nach eigenen Angaben inzwischen aufgelöst; ihre ehemaligen Anhän- ger sind aber in anderen rechtsextremistischen Zusammenhängen nach wie vor aktiv. Das Mitgliederpotenzial der neonazistischen Szene liegt in Niedersachsen wie bisher bei etwa 260 Personen.

Die rechtsextremistische Musik ist immer noch ein wesentlicher Faktor bei der Vermittlung von Feindbildern. Als niedrigschwelliges Angebot ist sie besonders geeignet, um junge Menschen an die Ideologie des Rechtsextremismus heranzuführen. Ihre Verbreitung hat durch das Internet neue Dimensionen angenommen. Ein rechtsextremistisches Konzertwesen konnte sich aber auch 2019 nicht in Niedersachsen etablieren. Es fand kein einziges Konzert statt.

Ebenso stagnieren in Niedersachsen die Mitgliederzahlen der „Identitären Bewegung Deutschland“ und der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA). Letztere ist faktisch aufgelöst, der ihr zurechenbare Personenkreis aber weiter aktiv. Die „Identitäre Bewegung“ kommt in Niedersachsen unverändert auf etwa 50 Personen und hat durch die Sperrung ihrer Facebook- und Instagram-Profile im Mai 2018 Probleme, ihre Themen und Kampagnen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gleiches gilt in Niedersachsen für die JA bzw. für den Personenkreis von etwa 25 Mitgliedern, der ihr nach wie vor zugerechnet wird.

Die Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist mit knapp 1.300 Personen leicht rückläufig. Da der Besitz von Waffen eine potenzielle Gefahr darstellt, werden die waffenrechtlichen Erlaubnisse von Angehörigen der Reichsbürgerszene überprüft und, wenn möglich, entzogen.

In die aktuellen Protestaktionen gegen die Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie mischen sich zunehmend Rechtspopulisten und Rechtsextreme. Dazu Innenminister Pistorius: „Krude Verschwörungstheorien sind Gift für unsere Freiheit, unsere Grundrechte und die Verfassung. Sie erreichen die Menschen über soziale Netzwerke, über WhatsApp und andere Kanäle. Hinter der Verbreitung steckt nur ein Ziel: Menschen zu verunsichern und auseinander zu treiben. Extremisten – insbesondere Rechtsextremisten – beteiligen sich an den Kundgebungen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, um eigene Akzente zu setzen. Es ist der – bisher weitgehend erfolglose – Versuch, Proteste von einem Konglomerat aus Verschwörungstheoretikern, Impfgegnern, Populisten und vielen mehr für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Wir müssen besonders aufpassen, wenn Angehörige anderer Bevölkerungsgruppen, Nationalitäten oder Glaubensrichtungen als Schuldige für diese Krise ausgemacht werden, und wenn die Botschaften rassistische Züge bekommen.“ 

Linksextremismus:

Das Personenpotenzial der Autonomen und sonstigen gewaltbereiten Linksextremisten sowie Anarchisten hat sich in Niedersachsen im Jahr 2019 von 700 auf 780 Personen erhöht (Anstieg Bund: von 9.000 auf 9.200 Personen).

Die Entwicklung im Linksextremismus bestimmt nach wie vor weitgehend die autonome Szene. In ihrem Hauptagitationsfeld, der sogenannten Antifaschismusarbeit, konzentriert sie sich auf die direkte Auseinandersetzung mit der AfD. Insbesondere Autos und Wohnhäuser von AfD-Angehörigen waren Angriffsziele für die autonome Szene. Auch sogenannte Outing-Aktionen prägten die Auseinandersetzung.

Die Gewaltbereitschaft der Autonomen bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau.

Islamismus:

Die salafistische Szene in Niedersachsen hat sich seit 2011 von 275 Anhängern auf aktuell 900 Anhänger (bundesweit 12.150) mehr als verdreifacht. Im Jahr 2019 war jedoch nur noch ein geringer Zuwachs zu verzeichnen. Die Anhängerzahlen stabilisieren sich mittlerweile auf einem hohen Niveau.

Schwerpunkte in Niedersachsen sind weiterhin die beiden salafistisch dominierten Moscheen „Deutschsprachiger Islamkreis e. V.“ (DIK) Hannover und „Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V.“ (DMG) Braunschweig. Salafistische Aktivitäten sind aber landesweit festzustellen.

Ein besonderes Augenmerk gilt auch Kindern, die in salafistisch geprägten Familien aufwachsen. Von klein auf werden die Kinder zur Ablehnung der „ungläubigen“ Mehrheitsgesellschaft erzogen. Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat dazu im November 2019 eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Jugend und Familie im Salafismus“ veröffentlicht.

Auf den gestiegenen Verfolgungsdruck und die stärkere Sensibilität der Gesellschaft hat die Szene reagiert und sich neue Aktionsfelder erschlossen. Islamisten und insbesondere Salafisten besetzen zunehmend Themen, die nicht mehr klar dem extremistischen Spektrum zuzuordnen sind.

So machen sie es potenziellen neuen Anhängern schwer zu erkennen, wer sich hinter diesen Aktivitäten verbirgt. Ein Beispiel dafür ist die Föderale Islamische Union (FIU), ein Projekt bekannter Akteure des salafistischen Spektrums aus Hannover. Diese griff im Februar 2020 den Anschlag in Hanau auf und initiierte eine Petition zur Ernennung eines „Bundesbeauftragten zum Schutz der Muslime und des muslimischen Lebens in Deutschland“. Innerhalb eines Monats konnte die FIU fast 60.000 Unterschriften für ihr Anliegen sammeln und erreichte damit das Quorum für eine Befassung des Bundestags mit der Petition.

Seit dem militärischen Verlust des Territoriums der Terrororganisation des selbsternannten „Islamischen Staates“ gibt es grundsätzlich keine Ausreisen nach Syrien oder in den Irak mehr. Von den insgesamt 85 aus Niedersachen in die Krisengebiete ausgereisten Personen sind bisher 40 zurückkehrt, weitere Personen in niedriger zweistelliger Anzahl könnten noch nach Niedersachsen zurückkehren.

Dazu Minister Pistorius: „Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eigene Staatsangehörige wieder aufzunehmen. Zwar können die Personen nach der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts 2019 ihre Staatsangehörigkeit verlieren, das gilt aber nicht rückwirkend. Bei den Rückkehrern, die vor 2019 ausgereist oder bereits wieder im Land sind, müssen wir alles tun, was möglich ist, damit von diesen Personen keine Gefahr ausgeht.“

Extremismus mit Auslandsbezug:

Das Mitgliederpotenzial der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) ist mit 1.600 Personen gleichgeblieben. Die türkische nationalistische „Ülkücü“-Bewegung, auch als „Graue Wölfe“ bezeichnet, hat nach wie vor etwa 700 Anhänger.

Vermutlich um einem behördlichen Verbot des Dachverbandes „Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e. V.“ (NAV-DEM) zuvorzukommen, wurde Anfang Mai 2019 eine neue Dachorganisation für Deutschland gegründet, die „Konföderation der Gesellschaften Mesopotamiens in Deutschland“ (KON-MED).

Gegen die im Oktober 2019 begonnene türkische Militäroperation „Peace Spring“ (Friedensquelle) in den kurdisch besiedelten Gebieten in Nordsyrien protestierten in Niedersachsen die Anhänger der PKK mit zahlreichen Veranstaltungen. Dabei fiel die „Ülkücü“-Bewegung wegen zunehmender Aktivitäten auf, auch im Zusammenhang mit direkten Auseinandersetzungen mit Angehörigen der PKK.

Zur Präventionsarbeit der Landesregierung:

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Herbst 2018 beschlossen, die „Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen“ (KIP NI) zum „Landesprogramm für Islamismusprävention“ auszubauen. Die an der KIP NI beteiligten Ressorts – das geschäftsführende Ministerium für Inneres und Sport, das Justizministerium mit dem Landespräventionsrat, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie das Kultusministerium – haben den Beschluss in enger Abstimmung mit dem „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus – für Demokratie und Menschenrechte“ umgesetzt. So können Synergieeffekte genutzt werden, und die Extremismusprävention in Niedersachsen wird insgesamt vorangebracht.

Dazu Minister Pistorius: „Die KIP NI hat sich mehr als bewährt. Mit der Umsetzung ihres Ausbaus zum Landesprogramm für Islamismusprävention stärken wir diesen wichtigen ressortübergreifenden Ansatz. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ist es wichtig, alle Regionen einzubinden. Darauf haben wir in der Entwicklung des Landesprogramms großen Wert gelegt.“

Das Aussteigerprogramm „Aktion Neustart“ hat seine Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken weiter ausgebaut. Neben den Social Media Accounts von „Aktion Neustart“ hat der Niedersächsische Verfassungsschutz im Oktober 2019 drei weitere Social Media-Kanäle geschaffen.

 

Bund und Länder einigen sich auf weiteres Vorgehen bei Kontaktbeschränkungen – Corona Beschluss

Bund und Länder einigen sich auf weiteres Vorgehen bei Kontaktbeschränkungen

26. Mai 2020/in Politik

BERLIN. Bund und Länder haben sich heute auf einen gemeinsamen Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten Kontaktbeschränkungen geeinigt. 

Der wesentliche Teil des Beschlusses des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Senats- und Staatskanzleien besteht darin, dass die Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben werden.

Die Länder können im Rahmen dieser Fortschreibung die bisher gültigen Kontaktbeschränkungen beibehalten oder den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.

Weiterhin wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden. Die Zahl der Personen sollte an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Die Zahl der Personen soll entsprechend begrenzt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht. In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein. Die Umsetzung liegt bei den Ländern.

Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert, sollen im Rahmen der vorzusehenden Maßnahmen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.

Dem Beschluss liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Zahl der SARS-CoV2-Neuinfektionen in Deutschland auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau ist. Dieser Erfolg beruhe wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten worden sind, stellen Bund und Länder fest und danken dafür allen Bürgerinnen und Bürgern, die dies möglich gemacht haben und die diese Regeln konsequent einhalten.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Kontaktbeschränkungen

Die Zahl der SARS-CoV2-Neuinfektionen in Deutschland ist auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau. Dieser Erfolg beruht wesentlich darauf, dass in den letzten Wochen in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln gut umgesetzt und eingehalten worden sind. Dafür gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die dies möglich gemacht haben und die diese Regeln konsequent einhalten ein herzlicher Dank.

Das Virus ist aber weiterhin da und breitet sich ohne solche Maßnahmen sehr schnell aus – das war vor den Beschränkungen Mitte März in Deutschland sowie in vielen anderen Staaten eindrücklich zu sehen und zeigt sich auch jetzt durch lokale Ausbrüche in Einrichtungen oder bei Zusammenkünften.

Deshalb ist es gerade angesichts der schrittweisen Öffnung aller Lebensbereiche und damit verbundenen Zunahme an Kontakten wesentlich, dass die Abstandsund Hygieneregeln so lange in das Alltagsleben integriert bleiben, wie die Pandemie nicht durch einen Impfstoff oder ein Heilmittel überwunden ist. Solange ist auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten zu gewährleisten.

Für die Wirtschaft sowie die unterschiedlichsten öffentlichen Bereiche wie zum Beispiel Sport, Kultur oder Verkehr haben Bund und Länder Abstands- und Hygienekonzepte mit den jeweiligen Betroffenen abgestimmt und diese werden mit den Öffnungen umgesetzt. Für den Aufenthalt im öffentlichen Raum gelten die verbindlichen Kontaktbeschränkungen, die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zunächst bis 5. Juni vereinbart und durch Verordnungen oder Allgemeinverfügungen der Länder umgesetzt wurden.

Vor diesem Hintergrund beschließen der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder:

1. Um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus zu verhindern und sich individuell vor einer Infektion zu schützen, haben Bürgerinnen und Bürger weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen.

2. Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die verbindlichen Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben. Die Länder können den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.

3. Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und der Personenkreis ist möglichst konstant zu belassen.

4. Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden, sowie die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Die Zahl der Personen soll entsprechend beschränkt. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht. Die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer soll gewährleistet sein.

5. Der Kita- und Schulbetrieb sowie Veranstaltungen und Versammlungen, für die ein eigenes Hygienekonzept umgesetzt wird, sind gesondert zu betrachten.

6. Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert, sollen im Rahmen der vorzusehenden Maßnahmen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.

 
Bundesregierung verständigt sich auf finanzielle Unterstützung für die Lufthansa – Lufthansa

Bundesregierung verständigt sich auf finanzielle Unterstützung für die Lufthansa

25. Mai 2020/in Politik

BERLIN. In der heutigen Sitzung des sog. Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschusses (WSF-Ausschuss) hat sich die Bundesregierung auf ein umfassendes Unterstützungspaket für die Lufthansa verständigt. Das Unternehmen war vor der Corona-Pandemie operativ gesund und profitabel und hat eine gute Zukunftsperspektive, ist aber durch die aktuelle Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten.

Das Stabilisierungspaket der Bundesregierung trägt den Bedürfnissen des Unternehmens ebenso Rechnung wie den Bedürfnissen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der Beschäftigten der Lufthansa Group, die auf den Erhalt eines starken Unternehmens angewiesen sind.

Es umfasst folgende Punkte:

  • Der Gesamtumfang der Stabilisierungsmaßnahmen beträgt 9 Mrd. Euro,
  • 3 Mrd. Euro umfasst eine KfW-Konsortialfinanzierung, an der sich private Banken mit 600 Mio. € beteiligen;
  • der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erwirbt eine Stille Beteiligung I in Höhe von rd. 4,7 Mrd. €, die nach IFRS als Eigenkapital anerkannt werden kann;
  • darüber hinaus erwirbt der WSF zu rd. 0,3 Mrd. € im Zuge einer Kapitalerhöhung einen Aktienanteil in Höhe von 20 % an Lufthansa mit inhaltlich beschränkten Stimmrechten.
  • eine weitere Stille Beteiligung II in Höhe von rd. 1 Mrd. €, die unter bestimmten Bedingungen (Übernahmefall/Nichtzahlung des Coupons durch DLH) in Aktien gewandelt werden kann (mindestens weiteren 5 %);
  • der Bund wird im Aufsichtsrat über zwei Mandate vertreten sein, die durch unabhängige Experten auszuüben sind.

Die Lufthansa verpflichtet sich zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen einschließlich einer Erneuerung ihrer Flotte. Es sind weitgehende Vergütungsbeschränkungen für den Konzernvorstand, die Vorstände der Konzerngesellschaften sowie das Management vorgesehen.

Das Unterstützungsangebot der Bundesregierung liegt der Lufthansa vor und wird nun in den entsprechenden Gremien der Lufthansa beraten. Im Falle einer Zustimmung von Lufthansa bedarf dieses Unterstützungspaket im Anschluss noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung befindet sich diesbezüglich bereits in intensiven Gesprächen mit der Kommission.

Der WSF-Ausschuss wurde auf Grundlage des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Gesetzes eingerichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft oder den Arbeitsmarkt hätte. Folgende Ressorts der Bundesregierung sind im WSF-Ausschuss vertreten: Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium, Bundeskanzleramt, Bundesverkehrsministerium, Bundesarbeitsministerium sowie Bundesjustizministerium.

Vollständige Abschaffung aller Corona-Beschränkungen wäre folgenschwerer Fehler – NDS Bericht 1

Vollständige Abschaffung aller Corona-Beschränkungen wäre folgenschwerer Fehler

25. Mai 2020/in Politik

HANNOVER. Zur Debatte über die vollständige Abschaffung aller Corona-Beschränkungen inklusive der derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregeln erklärt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann:

„Dass wir heute an einem Punkt stehen, an dem wir das Infektionsgeschehen deutlich haben bremsen können, verdanken wir dem großen Verständnis der Menschen in unserem Land für die drastischen Maßnahmen, die wir seit Mitte März ergriffen haben. Wir können heute in vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen wieder Lockerungen ermöglichen. Das ist ein direktes Ergebnis des disziplinierten Verhaltens der Menschen in Niedersachsen und dafür bedanke ich mich.

Die letzten Tage haben uns aber demonstriert, dass die Entwicklung auch eine andere Richtung nehmen kann: Wir sehen, dass eine einzelne Veranstaltung im Landkreis Leer, die nach ersten Erkenntnissen mit großer Wahrscheinlichkeit von mehreren Verstößen gegen die Corona-Auflagen geprägt war, große und schwerwiegende Auswirkungen haben kann. Wir sehen, dass das Virus sich mit großer Geschwindigkeit ausbreiten kann, wenn eine infizierte Person mit anderen in engen Kontakt kommt und die Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent eingehalten werden.

Und wir sehen, welch große Belastung ein solches Infektionsgeschehen für viele unbeteiligte Kontaktpersonen, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden vor Ort darstellt.

Vor diesem Hintergrund halte ich die nun von einzelnen Vertretern anderer Bundesländer angestrebte vollständige Abschaffung aller Corona-Beschränkungen für einen folgenschweren Fehler.

Eine solche Entscheidung würde ein völlig falsches Signal an die Menschen in unserem Land senden. Auch wenn die Lage derzeit vergleichsweise ruhig und unter Kontrolle ist – wir dürfen nicht vergessen, dass das Virus noch da ist und jederzeit wieder großflächig ausbrechen kann. Die Abstands- und Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen erinnern uns alle immer wieder an diese Tatsache. Die Regeln sind aber nicht bloß eine Mahnung, sie sind auch nach wie vor unser einziges wirksames Mittel im Kampf gegen das Virus.

So lange es keinen Impfstoff gibt, können wir die Gefahr von Neuinfektionen nur mit Abstand, Hygiene und der Reduzierung von Kontakten zu anderen verringern, auch wenn es unbequem ist und uns allen zunehmend schwer fällt. Deshalb appelliere ich an die Menschen in Niedersachsen: Nehmen Sie die Lage auch weiterhin wirklich ernst. Halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln und an die geltenden Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung. Insbesondere dort, wo sich nun wieder mehr Menschen aufhalten können, gilt es für uns alle, besonders vorsichtig und besonders umsichtig zu sein.“

 

Ahndung bei Zuwiderhandlung Niedersächsische Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie – Bussgeldkatalog 2

Ahndung bei Zuwiderhandlung Niedersächsische Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

23. Mai 2020/in Politik

HANNOVER. Auch wenn die Lockerungen langsam den Anschein von geregeltem Alltag aufkommen lassen, bei Verstößen gegen die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten immer noch hohe Geldstrafen.

Obwohl die Polizei nur wenige Ordnungswidrigkeitsverfahren zurzeit in Niedersachsen in den letzten Tagen einleiten musste, kann es bei Mißachtung bestimmter Auflagen zu deutlichen Geldstrafen kommen. Um noch einmal darauf hinzuweisen, veröffentlichen wir für Sie den gültigen Corona-Bußgeldkatalog des Landes Niedersachen.

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Stabil niedriges Corona-Infektionsgeschehen ermöglicht weitere Öffnungsschritte – NDS Bericht

Stabil niedriges Corona-Infektionsgeschehen ermöglicht weitere Öffnungsschritte

22. Mai 2020/in Politik

HANNOVER. Die Neuerkrankungen mit Covid-19 haben sich aktuell in Niedersachsen auf einem stabil niedrigen Niveau eingependelt. Grund für die Landesregierung weitere vorsichtige Öffnungsschritte des Stufenplans sowie des Bund-Länder-Beschlusses vom 6. Mai umzusetzen. Die „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ wurde entsprechend geändert und kann online hier in Gänze eingesehen werden. In der Anlage haben wir für Sie eine Überarbeitungsfassung beigefügt, in der Sie alle Änderungen erkennen können.

Wichtig ist, die Lockerungen sind nur aufgrund des Erfolgs der bisherigen Maßnahmen möglich geworden. Bis es einen Impfschutz oder ein wirksames Medikament gibt, bitten wir Sie auch in den nächsten Wochen weiterhin um die Reduzierung der physischen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum. Letztlich ist das die wirkungsvollste Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen.

Schule Nach und nach kehren weitere Jahrgänge zurück in die Schulen: Am Montag, 25. Mai, nehmen die 11. Klassen der allgemein bildenden Schulen sowie die Klassen 5 bis 9 an den Förderschulen „Geistige Entwicklung“ ihren Präsenzunterricht wieder auf. Auch weitere Klassen und Fachstufen an den berufsbildenden Schulen kommen zurück in die Schule.

Nach den Pfingstferien am 3. Juni sollen dann die Jahrgänge 7 und 8 an ihre jeweiligen Schulen zurückkehren, ebenso die zweiten Klassen an den Grundschulen. Weitere zwei Wochen später – am 15. Juni – folgen nach bisherigem Plan die Klassen 5 und 6 sowie die Erstklässler. Mitte Juni sind dann bei gleichbleibend niedrigen Infektionszahlen – voraussichtlich alle Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen wieder zurück in der Schule.

Kinderbetreuung / Notgruppen

Tagespflegepersonen können ab Montag mit den von ihnen betreuten Kindern Spielplätze besuchen. Das gilt auch, wenn die Kinder aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Bisher war das durch das allgemeine Kontaktverbot mit der Ausnahme für Personen aus einem Haushalt nicht möglich.

Wirtschaft & Tourismus

Mit der ab dem 25. Mai geltenden Verordnung weitet die Landesregierung die bereits seit dem 6. Mai geltenden Lockerungen für den Tourismus weiter aus.

Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können nun auch Hotels und Pensionen wieder für Gäste öffnen. Zusätzlich wird die bisherige Beschränkung, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze zu 50 Prozent zu belegen, auf 60 Prozent hochgesetzt. Diese gilt dementsprechend auch für die Auslastung der niedersächsischen Hotels. Eine Wiederbelegungsfrist wie sie für Ferienwohnungen und -häuser gilt, wird es für Hotels nicht geben. Eine weitere gute Nachricht gibt es für den Tourismus in Niedersachsen: Sowohl Schifffahrten zu touristischen Zwecken als auch Kutschfahrten und kleine Stadtführungen mit bis zu zehn Personen können unter den geltenden Hygieneauflagen wieder stattfinden. Auch Seilbahnen dürfen wieder öffnen, wenn sie zunächst erst einmal 50 Prozent der Fahrgäste befördern.

Auch Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen.

Soziales

Aufgrund der notwendigen Schutzmaßnahmen konnten viele Leistungen und Angebote nicht oder nur eingeschränkt bspw. per Telefon- oder Videoberatung erbracht werden.

Ab kommenden Montag können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.

Einrichtungen der Tagespflege für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab Montag wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.

Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.

Weiter können soziale Hilfen, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe wieder öffnen. Ebenso können einzelne Personen oder Personen eines Hausstandes wieder soziale, pädagogische und psychologische Beratungsstellen aufsuchen. Das sind zum Beispiel Beratungsstellenstellen für Senioren, Pflege, Familien, Wohnungs- und Obdachlose. Dazu gehören weiter Erziehungsberatungsstellen, Angebote der Migrationsberatung, Gewaltberatung, Lebensberatung, Drogenberatung, Suchtberatung und Anerkennungsberatung.

Ebenfalls zum 25. Mai können offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bis zu 10 Personen, einschließlich der Aufsichtspersonen, öffnen.

Inneres & Sport

Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgt am Montag die der Sporthallen unter Einhaltung der geltenden Regelungen. Im Bereich des Profisports dürfen Mannschaften, die am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga – gleich welcher Sportart – oder der 3. Fußball-Liga teilnehmen, auch mit Kontakt ihre Sportart (Training und Wettkampf) ausüben. Grundlage hierfür ist ein medizinisches, organisatorisches und hygienisches Konzept nach dem Vorbild des von DFL und DFB vorgelegten Konzeptes „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball“.

Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:

– Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.

– Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.

– Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.

– Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben

– Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.

– Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.

Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern werden erneut Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Wissenschaft & Forschung

Außerschulische Bildungsangebote – dazu zählen u.a. Volkshochschulkurse und Heimvolkshochschulkurse mit Übernachtung – dürfen wieder wahrgenommen werden. Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dies gilt auch für die Musikschulen. Bläserensembles und Bläserorchester sowie Chöre dürfen ab dem 25. Mai einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu vier Personen unterrichtet werden. Für alle Einrichtungen gilt: Eine Wiederaufnahme der Angebote ist nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgenommen und drei Wochen lang von der Einrichtung aufbewahrt werden.

Die geänderte Verordnung gilt ab Montag, 25. Mai 2020. Die Regelungen mit Ablauf des 10. Juni 2020 außer Kraft.

Neue Verordnung des Landes Niedersachsen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus – Verordnung neu

Neue Verordnung des Landes Niedersachsen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

22. Mai 2020/in Hannover, Politik

HANNOVER. Soeben hat das Land Niedersachsen in der Landespressekonferenz ihre Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit Wirkung ab dem 25. Mai 2020 vorgestellt.

Inzwischen wird vor allem die Lesbarkeit der vielen Änderungen erheblich angemahnt. Gleich mit drei Farben werden die Änderungen, welche zu unterschiedlichen Terminen in Kraft treten, in der Verordnung gemarkert. Das sorgt zusätzlich für Verwirrung, vor allem bei der genauen Auslegung einzelner Passagen. Auch eine Vielzahl an Einzelregelungen für gewerbliche Bereiche wie Spielbanken, Wettannahmen und Spielhallen fördern nicht die Übersichtlichkeit. In einer der nächsten Verordnungen will man dieses aber nachbessern, so Claudia Schröder, die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, bei der Landespressekonferenz.

Die Hoffnung auf weitere Lockerungen werden teilweise nicht erfüllt. So sind nach wie vor keine Busreisen möglich. Fitnessstudios dürfen unter strengen Auflagen, wenn unter anderem der Abstand zwischen den Kunden mindestens 2 Meter beträgt öffnen. Sportausübung ist auf auf öffentlichen, privaten oder ähnlichen Einrichtungen ebenfalls möglich, wenn die Sportart kontaktlos ist und der Abstand von 2 Metern zu nicht dem gleichen Haushalt angehörenden Personen eingehalten wird.

Die Kontaktsperre im öffentlichen Raum wurde soweit erleichtert, dass sich nun Personen zweier Hausstände treffen können. Ansonsten bleibt die Höchstzahl bei gleichzeitig zwei Personen. Abstände müssen gegenüber fremden Personen 1,5 Meter betragen.

Die Wahrnehmung von Bildungsangeboten und die Durchführung von Prüfungen an Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich, wie zum Beispiel in der Erwachsenenbildung, der Familienbildung, der Jugendbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung, sowie an Musikschulen ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält.

Auch die Beherbergung von Personen in Hotels ist bis zu einer Auslastung von 60% der Kapazitätsgrenze wieder möglich. Jedoch auch hier gelten Hygienepläne, die vorzuweisen sind und dementsprechenden Vorgaben genügen. Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nur von einem Gast und dessen Mitreisenden genutzt werden.

Die Teilnahme an Hochzeitsfeiern und standesamtlichen Trauungen sind erlaubt, jedoch nur im engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens insgesamt 20 Personen umfasst.

Zur weiteren Information haben wir Ihnen die Verordnung in unserem Artikel als Lesefassung beigefügt. Diese Version hat den Stand 22.05.2020 15:00 Uhr. Die aktuelle oder kurzfristig geänderte Fassung finden sie auf www.niedersachsen.de

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Cordula Drautz soll Finanz- und Gebäudedezernentin werden – Cordula Drautz

Cordula Drautz soll Finanz- und Gebäudedezernentin werden

22. Mai 2020/in Politik

REGION HANNOVER. Rund 40 Bewerberinnen und Bewerberinnen haben für die zu besetzende Leitungsstelle des Dezernats Finanzen und Gebäude der Region Hannover ihren Hut in den Ring geworfen. Regionspräsident Hauke Jagau hat am Freitag, 22. Mai 2020, die Kandidatin vorgestellt, die er der Regionsversammlung zur Wahl am 16. Juni vorschlagen wird: Cordula Drautz, Diplom-Politikwissenschaftlerin und seit zehn Jahren als Finanzexpertin im Berliner Senat beschäftigt. Seit 2016 ist die heute 38-Jährige in der Leitstelle der Haushaltsabteilung für Investitionsplanung verantwortlich. Dort wird unter anderem ein jährliches Budget von rund 2,3 Milliarden Euro gesteuert, das vor allem in die Sanierung, die Instandhaltung und den Neubau von Gebäuden fließt.

„Frau Drautz ist eine sehr geeignete Bewerberin, ihre Qualifikation und ihre bisherigen Erfahrungen haben mich überzeugt“, sagt Regionspräsident Hauke Jagau. „Sie verfügt nicht nur über umfassende Kompetenzen im öffentlichen Haushaltwesen, sondern hat auch weitreichende Kenntnisse im öffentlichen Bauwesen sowie in der Grundstücks- und Gebäudeverwaltung. Ich bin überzeugt davon, dass sie von allen Bewerberinnen und Bewerbern die besten Voraussetzungen für die Leitung des Dezernats V mitbringt.“

Drautz selbst reizt die Region Hannover als bundesweit einmaliges Modell der Zusammenarbeit innerhalb einer Stadtregion: „Die Verantwortung, wesentliche Leistungen der Daseinsvorsorge für über 1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner zu erbringen, würde ich gerne gemeinsam mit der Regionsversammlung und den 21 Städten und Gemeinden der Region Hannover annehmen. Mich reizt die Arbeit in der Führungsriege der Region. Die Region Hannover bündelt Aufgaben in einer Stadtregion und stellt Perspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten der Daseinsvorsorge sicher.“

Zur Vita:

Cordula Drautz, 1981 in Bonn geboren, hat 2007 ihr Diplom in Politikwissenschaften erworben. Bereits zuvor, ab 2000 bis 2010, war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin eines Bundestagsabgeordneten beschäftigt, ehe sie 2011 die Leitung des Leitungsstabes des Berliner Finanzsenators Dr. Ulrich Nußbaum in der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen übernahm. Es folgten Stationen als Gruppenleiterin in der Abteilung Haushalt und Finanzpolitik der Senatsverwaltung und als Referentin für Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin. Seit 2016 ist ihr Tätigkeitsfeld die Leitstelle Investitionsplanung in der Abteilung Haushalt und Finanzpolitik in der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin. Cordula Drautz ist Mitglied der SPD und hat ein Kind. Sie wohnt derzeit in Berlin, kann aber auch auf mehrjährige Aufenthalte in Moskau, Brüssel und Atlanta zurückblicken.

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