OVG-Beschlüsse zu Fitness- und Tattoo-Studios

LÜNEBURG. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit einer Entscheidung vom 14. Mai bestätigt, dass die im Rahmen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai vorgeschriebene Schließung von Fitness-Studios rechtmäßig ist. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dass die in Fitnessstudios typischen Ansammlungen körperlich trainierender Personen in geschlossenen Räumen ein hohes Infektionsrisiko darstellen. Damit bleiben Fitnessstudios in Niedersachsen bis auf Weiteres geschlossen.

Nach dem von der Landesregierung beschlossenen Stufenplan ist eine Öffnung aller Indoor-Sportanlagen in Stufe 4 vorgesehen. Deren Umsetzung ist noch nicht terminiert. Grundlage für die Entscheidung über weitere Lockerungen der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Epidemie ist immer das Infektionsgeschehen.

Aufgrund einer weiteren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom Donnerstag dürfen Tattoo-Studios in Niedersachsen hingegen ab sofort wieder öffnen. Das Gericht hält die in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai vorgenommene Differenzierung im Bereich der körpernahen Dienstleistungen für nicht zulässig. Die entsprechende Regelung wurde daher außer Vollzug gesetzt.

Beide Beschlüsse sind nicht anfechtbar.

 

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