Regelungen zum Verkauf und Abbrennen von Kleinfeuerwerk
HANNOVER (PM). Zum Jahreswechsel 2022/2023 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk (zum Beispiel kleine Raketen, Böller, kleine Feuerwerksbatterien) nur von Donnerstag, den 29. Dezember bis Sonnabend, den 31. Dezember erlaubt.
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.Dezember und am 1.Januar 2023 erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.