Allgemeinverfügung der Region Hannover

Region Hannover gibt Allgemeinverfügung mit Zugangsbeschänkung „2G“ bekannt

REGION HANNOVER (red). Die Region Hannover hat heute eine Allgemeinverfügung über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“) mit Gültigkeit ab dem 11. November 2021 veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung gilt für Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ im Regionsgebiet Hannover, die in der Verfügung dementsprechend benannt sind. Somit werden ab dem 12.11.2021 zum Beispiel die Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Personen, auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen.

Wir geben die Lesefassung vom 10. November 2021 zur Kenntnis (die jeweils gültige Fassung finden sie unter Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen „2 G“)

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