Rettungsdienstgesetz Niedersachsen soll Notfallversorgung modernisieren
Digitale Fallübergabe, Qualitätssicherung und Telefonreanimation gehören zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs.
HANNOVER (redu) – Die niedersächsische Landesregierung will mit einer Reform des Rettungsdienstgesetzes Niedersachsen die Notfallversorgung modernisieren. Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Vorgesehen sind unter anderem digitale Fallübergaben, verbindliche Qualitätssicherung, landesweit organisierte Intensivtransporte und verpflichtende Telefonreanimation.
Die geplanten Änderungen sollen die Patientenversorgung verbessern, Abläufe beschleunigen und vorhandene Ressourcen im Rettungsdienst gezielter einsetzen. Zugleich sollen verbindliche rechtliche Grundlagen für mehrere Bereiche der Notfallversorgung geschaffen werden.
Mit der geplanten Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Niedersachsen setzt die Landesregierung vor allem auf Digitalisierung und eine stärkere Qualitätssicherung. Patientinnen und Patienten sollen schneller an die für sie geeignete Versorgungsstruktur vermittelt werden können.
Digitale Fallübergabe soll Abläufe beschleunigen
Ein Schwerpunkt ist die Einführung der digitalen Fallübergabe. Sie soll die Informationsqualität verbessern und Medienbrüche reduzieren. Zudem soll die digitale Übermittlung relevanter Patientendaten zwischen Rettungsleitstellen und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung rechtssicher ermöglicht werden.
Patientinnen und Patienten mit weniger akuten Beschwerden könnten dadurch schneller an geeignete Versorgungsstrukturen vermittelt werden. Rettungswagen sollen gleichzeitig häufiger für dringende Notfälle verfügbar bleiben.
Qualitätssicherung und Intensivtransporte
Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Rechtsgrundlage für die Qualitätssicherung vor. Die Träger des Rettungsdienstes sollen verpflichtet werden, dafür erforderliche Daten anonymisiert bereitzustellen. Durch deren systematische Erfassung und Auswertung sollen Qualitätsstandards und Patientensicherheit weiterentwickelt werden.
Die Trägerschaft für Intensivtransporte mit Intensivtransportwagen soll künftig das Land übernehmen. Die hochspezialisierten Transportkapazitäten sollen dadurch landesweit abgestimmt und bedarfsgerecht organisiert werden.

Telefonreanimation soll für Rettungsleitstellen verpflichtend werden. © Bernd Günther
Telefonreanimation soll verpflichtend werden
Rettungsleitstellen sollen künftig verpflichtet werden, Anrufende bei Bedarf zur Wiederbelebung anzuleiten. Die Telefonreanimation soll bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken und die Überlebenschancen verbessern.
Innenministerin Daniela Behrens erklärte, Ziel der Novellierung sei eine schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung. Die digitale Fallübergabe, Qualitätssicherung, landesweite Steuerung der Intensivtransporte und Telefonreanimation sollen nach ihren Angaben die Versorgung verbessern und vorhandene Ressourcen gezielter einsetzen.




