Scheuer: Busbranche kann Hilfsgelder abrufen

BERLIN. Die wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratenen Reisebusunternehmen können ab dem 24.07.2020 die von Bundesminister Andreas Scheuer zugesagten Hilfsgelder in Höhe von 170 Millionen Euro abrufen. Die dafür notwendige Finanzierungsregelung wird am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Andreas Scheuer:Die Busbranche wurde von Corona besonders hart getroffen. Das sind vor allem Mittelständler, die um ihre Existenz fürchten. Jetzt dürfen nicht ausgerechnet die bestraft werden, die in den vergangenen Jahren intensiv in neue und klimafreundliche Mobilität mit neuen Bussen investiert haben. Wir werden den betroffenen Busunternehmen deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür nehmen wir 170 Millionen Euro in die Hand. Die Gelder können ab dem 24. Juli abgerufen werden.“

Die Reisebusunternehmen waren durch das Verbot von Reisebusreisen, auf das sich Bund und Länder am 16.03.2020 verständigt hatten, bereits zu einem frühen Zeitpunkt von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit März gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten, keine oder nur reduzierte Schülerverkehre. Die Fixkosten aber sind weitergelaufen. Mit dem nun aufgelegten Programm des BMVI werden die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind, finanziert. Die Mittel kommen aus dem Haushalt des BMVI und müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Eckpunkte der Finanzierungsregelung

  • Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
  • Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
  • Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
  • Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
  • Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: www.bag.bund.de.
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