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„Schutzpaket Corona": 45 Millionen Euro für personelle Unterstützung und Schutzausstattung – Schulunterstützung

„Schutzpaket Corona“: 45 Millionen Euro für personelle Unterstützung und Schutzausstattung

17. November 2020/in Niedersachsen
Veröffentlicht: 17. November 2020, 16:33 Uhr

HANNOVER (PM). Das Land Niedersachsen stellt kurzfristig 45 Millionen Euro für zusätzliches Personal und schulische Corona-Schutzmaßnahmen zur Verfügung, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag erklärte. Mit den Mitteln sollen die Schulen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zusätzlich unterstützt werden.

„Dass wir als Land gut durch die Krise kommen, ist zu einem erheblichen Teil auch den Lehrkräften und Schulleitungen zu verdanken. Den Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld in unsicheren Zeiten zu verschaffen, ist sehr wertvoll. Dafür bedanke ich mich im Namen der Niedersächsischen Landesregierung. Den Bildungsauftrag umzusetzen, war selten schwieriger als in der Gegenwart. Als Gesellschaft sind wir gut beraten, diese Leistung wertzuschätzen und unsere Schulen zu unterstützen“, unterstrich Tonne.

I.    Personelle Unterstützung im Schulalltag durch bis zu 5.000 PMs   

Im Umfang von 25 Millionen Euro können die niedersächsischen Schulen für ein halbes Jahr rund 5.000 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis einstellen. Für jede der rund 3.000 Schulen in Niedersachsen steht damit mindestens eine zusätzliche Kraft zur Verfügung. Mit der Maßnahme sollen insbesondere kleine Schulen mit geringem Budget, die aus eigenen Mitteln keine Unterstützung finanzieren können, entlastet werden. Die personelle Unterstützung durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt sich zusammen aus 20 Millionen Euro für unterstützendes, nicht-lehrendes Personal (rund 4.800 Personen) sowie 5 Millionen Euro für lehrendes Personal, in der Regel Studierende oder Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums (rund 250 Personen). In einem vereinfachten und beschleunigten Einstellungsverfahren können die Schulen Personal auswählen, die konkrete Vertragsgestaltung übernimmt als entlastende Maßnahme die Landesschulbehörde. Ziel ist, mit Beginn Dezember Einstellungen zu realisieren, damit es im Schulalltag zu schnellen Entlastungen der Kollegien kommt.

II.               Corona-Schutzausstattung für den Schulbetrieb

Mit 20 Millionen Euro wird die sächliche Schutzausstattung der Schulen zusätzlich verstärkt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollen von einer intensivierten Ausstattung mit zum Beispiel Plexiglasschutzwänden- oder „Wechselmasken“ als Ersatz für durchfeuchtete oder von Schülerinnen und Schüler vergessene Mund-Nasen-Bedeckungen profitieren. Zudem können von den Schulen FFP2-Masken zum Eigenschutz der Lehrkräfte angeschafft werden.

Unter bestimmten Bedingungen und nachrangig können in besonderen Ausnahmefällen auch unterstützende Luftfilteranlagen beschafft werden. Damit verstärken und flankieren wir unser Lüftungskonzept 20-5-20, das weiterhin das Mittel der Wahl ist.

Mit den 20 Millionen Euro für Corona-Schutzmaßnahmen stehen im Landesschnitt pro Schülerin und Schüler rund 20 Euro zur Verfügung. Die Strukturen in den Kollegien und die Bedarfe sind ebenso unterschiedlich, wie es die Ausstattung der Schulen im Flächenland Niedersachsen ist. Eine Vor-Ort-Beschaffung ist einer zentralen Vorgabe insofern vorzuziehen. Aufgrund der akuten Notlage haben sich die kommunalen Schulträger ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit erklärt, das Land bei der Verteilung der Gelder zu unterstützen. Die kommunalen Schulträger können daher die Gelder für bedarfsgerechte Anschaffungen bürokratiearm an die Schulen über das Schulbudget weiterleiten. Es kann dann in der jeweiligen Schule konkret über die Verwendung entschieden werden.

Der Startschuss zur Beschaffung der sächlichen Schutzausstattung fällt heute, Stichtag für die Abrechnung ist der 17.11.2020.

Mit diesen Landesleistungen ergänzen wir die vielfältigen Aktivitäten der Schulträger vor Ort. Verpflichtungen leiten sich für die Städte, Gemeinden, Landkreise und der Region Hannover aus dem Programm ebenso wenig ab, wie sich keine weitergehenden Ansprüche der Schulen gegenüber den Schulträgern aus dieser Sonderförderung ergeben.

Die konkrete Förderrichtlinie wird diese Woche mit der AG der Kommunalen Spitzenverbände abgestimmt.

III.              Aktualisierter Leitfaden

Bereits vor den Sommerferien haben die Schulen mit dem Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten 2.0″ eine Handreichung zur Umsetzung der Szenarien A, B und C in Ihren Schulen erhalten. Seitdem wurde fortlaufend nachgesteuert und alle Beteiligten mit weiteren, an die Situation angepassten Informationen, versorgt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens wurde eine grundlegende Überarbeitung der drei Szenarien und ein inhaltliches „Update“ des Leitfadens vorgenommen. Zum einen soll die Übersicht über die geltenden Regelungen erleichtert werden. Alle für den Schulalltag notwendigen Informationen sind entsprechend in einer Handreichung gebündelt worden. Zum anderen wurden die einzelnen Szenarien inhaltlich ergänzt, insbesondere beim Umgang mit bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern oder zur Feststellung und Bewertung von erbrachten Leistungen im Distanzlernen.

Zusammenfassend bewertet Niedersachsens Kultusminister die Lage an den Schulen wie folgt: „In den Schulen in Niedersachsen findet nach wie vor kein Superspreading statt, unsere Schulen sind keine Orte der massiven Infektionsverbreitung. 80 Prozent und damit die überdeutliche Mehrheit der Schulen bieten den eingeschränkten Regelbetrieb mit Unterricht für alle an – das ist gut für die Schülerinnen und Schüler und für die Eltern. Ein landesweiter grundsätzlicher Wechsel ins Szenario B steht daher nicht an. Wenn sich die Lage massiv verschärft, dann kann ich weitere Einschränkungen aber auch nicht kategorisch ausschließen. Jeder und Jede kann durch das Einhalten der Regeln dazu beitragen, dass das System Schule grundsätzlich im eingeschränkten Regelbetrieb weiterlaufen kann. Wir sind gut beraten, die Arbeit der Schulen mit Ruhe, Verlässlichkeit und Stabilität zu unterstützen.“

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