Steinhuder Meer: Seefläche bleibt Landschaftsschutzgebiet

Hannover/Neustadt a. Rbge./Wunstorf. Die Region Hannover überarbeitet aktuell die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Seefläche Steinhuder Meer“. Ab Mitte Juli liegt der Entwurf der Verordnung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Verwaltungen von Neustadt a. Rbge. und Wunstorf sowie in der Regionsverwaltung öffentlich aus.

Das Verfahren ist notwendig, um die Vorgabe der EU, die sogenannten Natura 2000-Flächen zu sichern, zu erfüllen. „Die alte Landschaftsschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1981 genügt nicht mehr den EU-rechtlichen Anforderungen und muss daher überarbeitet werden“, erläutert Christine Karasch, Umweltdezernentin der Region Hannover. Gerichtet an alle, die Sorge vor großen Veränderungen haben, stellt Karasch klar: „Es ändert sich kaum etwas. Die Nutzungen, die schon im bestehenden Landschaftsschutzgebiet und auch durch die Dümmer-Steinhuder-Meer-Verordnung geregelt wurden, bleiben erlaubt.“

Das Steinhuder Meer dient mit seinen Randbereichen zahlreichen Vogelarten als Brut- und Rastgebiet. Es ist ein Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und hat den Status eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Zugleich hat das Gebiet eine besondere Bedeutung für die Erholung der Menschen in der Natur und den Wassersport. Diese Schutzziele spiegeln sich in der neuen Verordnung wider, für die Ende Juni die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen hat.

Wie bereits im alten Landschaftsschutzgebiet sollen die Handlungen untersagt werden, die Flora und Fauna sowie die ruhige Erholung stören könnten: Dazu gehören zum Beispiel Lärm, freilaufende Hunde und offenes Feuer. Die Nutzung der Wasserfläche für Wassersport bleibt ebenso weiter möglich wie die Nutzung der Strände, der Badeinsel, der Stege und der Aussichtspunkte. Wildes Zelten in der Natur ist nach wie vor nicht erlaubt. Das bestehende Nacht- und Winterfahrverbot der Dümmer-Steinhuder-Meer-Verordnung bleibt wie bisher bestehen.

Tatsächlich verändert sich durch die neue Schutzgebietsverordnung für die Nutzerinnen und Nutzer kaum etwas. Neu ist lediglich die Einrichtung einer zeitlich befristeten Sperrzone westlich des Wilhelmsteins im Zeitraum von Mitte September bis März. Die Umsegelung der Insel wird indes weiter möglich sein. Außerhalb der genannten Zeiten hat die Änderung keinerlei Einschränkungen für den Segelsport. „Hier folgt die Region Hannover einer Empfehlung der Staatlichen Vogelschutzwarte, im Westuferbereich ein um sechs Wochen vorgezogenes Winterfahrverbot festzulegen, um einen Rückzugsraum für die rastenden Wasservögel zu sichern“, erklärt die Leiterin des Fachbereichs Umwelt, Sonja Papenfuß. Zweck der Regelungen ist, die Bestände von Vogelarten wie Haubentaucher, Gänsesäger oder Löffelente zu schützen, die auf oder am Steinhuder Meer rasten, ebenso wie die wertvollen Moorwälder und Röhrichtzonen sowie weitere Tierarten wie den Fischotter oder die Teichfledermaus.

Die neue Verordnung enthält zudem eine Reihe von Erleichterungen gegenüber der geltenden Fassung: Für die beliebte Veranstaltung „Steinhuder Meer in Flammen“ musste von der Naturschutzbehörde bislang eine „Befreiung“ erteilt werden. Für diese Traditionsveranstaltung wird zukünftig nur noch eine Erlaubnis nötig. Trotz Lärmverbotes, das in allen Landschaftsschutzgebieten verankert ist, sind Veranstaltungen mit Musik weiterhin möglich, wenn sie mit der Region Hannover abgestimmt sind. Die Badeinsel, der Wilhelmstein, der Surf- und der Badestrand sind mit ihren vorhandenen Einrichtungen zwar Teil des neuen LSG. Für diese vier Bereiche gilt aber: Sie dürfen wie bisher genutzt werden. Dies schließt auch Veranstaltungen ein.

Nach der Auslegung wird die Region Hannover alle eingebrachten Einwendungen prüfen und ggf. im Verordnungstext berücksichtigen. Bis spätestens Mitte Oktober muss das Verfahren abgeschlossen und die Ausweisung von der Regionsversammlung beschlossen sein: Das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat allen niedersächsischen eine entsprechende Frist gesetzt.  Das LSG „Seefläche Steinhuder Meer“ ist die letzte Verordnung im Bereich des Steinhuder Meers, mit der die Vorgabe der EU, die sogenannten Natura 2000-Flächen zu sichern, erfüllt wird.

Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag teilt