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Schlagwortarchiv für: Böllerverbot

Strengere Kontrollen: Hannover setzt auf Böllerverbot an Silvester – Hinweis Feuerwerk

Strengere Kontrollen: Hannover setzt auf Böllerverbot an Silvester

23. Dezember 2024/in Hannover

Ordnungsdienst unterstützt erstmals Polizei bei Durchsetzung des Böllerverbots

HANNOVER (redu). Die Stadt Hannover verschärft zum Jahreswechsel 2024/2025 die Maßnahmen zur Durchsetzung des seit Jahren bestehenden Böllerverbots in der Innenstadt. Neu ist der Einsatz des städtischen Ordnungsdienstes, der die Polizeikräfte vor Ort unterstützt.

In Hannovers Innenstadt gilt auch zum Jahreswechsel 2024/2025 ein Verbot für Feuerwerkskörper. Mit dieser Regelung will die Stadt für Sicherheit und Ordnung sorgen. Das Verbot, das auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 abzielt, erstreckt sich auf zentrale Bereiche der Stadt wie den Opernplatz, den Kröpcke und die Georgstraße. Erstmals seit Einführung der Regelung im Jahr 2018 unterstützt der städtische Ordnungsdienst die Polizeidirektion Hannover, um die Einhaltung des Böllerverbots konsequent durchzusetzen.

Erweiterte Verbotszonen und neue Maßnahmen
Die Verbotszonen wurden in diesem Jahr leicht angepasst. Neu hinzugekommen sind Teile der Münzstraße, Goseriede und der Kurt-Schumacher-Straße im Bereich Steintor. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Kontrolle des Mitführens und Abbrennens von Feuerwerk, sondern auch umfangreiche Informationskampagnen. Bereits im Vorfeld wurden betroffene Gastronomiebetriebe gezielt kontaktiert, damit diese ihre Gäste über die geltenden Regeln aufklären. Zudem informiert die Stadt über Social Media, Aushänge und Flyer.

Ordnungsdienst übernimmt wichtige Rolle
Die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes beginnen bereits am Nachmittag des 31. Dezember mit Kontrollen und Informationsgesprächen in der Innenstadt. Sie sollen Passantinnen direkt ansprechen, Fragen klären und auf die geltenden Regeln hinweisen. In der Silvesternacht selbst sorgen sie gemeinsam mit Polizeibeamtinnen dafür, dass Verstöße konsequent geahndet werden.

Konsequenzen bei Regelverstößen
Wer gegen das Böllerverbot verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese liegen in der Regel bei 200 Euro, können jedoch in schweren Fällen auf bis zu 50.000 Euro steigen. Die Stadt betont, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern oder besonders brandempfindlichen Gebäuden weiterhin stadtweit verboten ist. Diese Vorschriften gelten unabhängig von der zusätzlichen Verbotszone in der Innenstadt.

Polizei und Stadt mahnen zu Besonnenheit
Thorsten Massinger, Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover, unterstrich in einer Stellungnahme die Bedeutung der Verbotsregelung für eine friedliche Silvesternacht. „Wir alle wollen ein sicheres Fest. Gewalt, insbesondere gegen Einsatzkräfte, werden wir nicht tolerieren“, so Massinger. Hannovers Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe ergänzte, dass das Verbot sich in den vergangenen Jahren bewährt habe. „Durch die zusätzlichen Maßnahmen möchten wir allen Feiernden eine stressfreie und sichere Nacht ermöglichen.“

Hintergrund des Verbots
Das Böllerverbot wurde 2018 eingeführt, nachdem es zuvor regelmäßig zu gefährlichen Situationen in der Innenstadt gekommen war. Immer wieder richteten Feiernde Feuerwerk gezielt auf Menschen oder Einsatzkräfte, was Verletzungen und Sachschäden zur Folge hatte. Seit der Einführung der Regelung und der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen konnte das Risiko solcher Vorfälle verringert werden.

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Krankenhäuser für „Böller“-Verbot – Böllerverbot

Krankenhäuser für „Böller“-Verbot

23. Dezember 2020/in Region Hannover

HANNOVER (PM). Die Krankenhäuser in der Region Hannover haben sich an die Region gewandt, mit der Bitte, das diskutierte „Böller“-Verbot für die Region Hannover möglichst rigoros zu beschließen und anzuordnen. Zu den Unterzeichnern gehören das KRH, die MHH, Diakovere, das Vinzenzkrankenhaus, das Clementinenhaus, die Paracelsus Kliniken, das Kinderkrankenhaus AUF DER BULT und die Sophienklinik.

In dem Schreiben weisen die Häuser darauf hin, dass die Silvesternacht jedes Jahr zu einer Vervielfachung der Fälle in den Notaufnahmen führe. “Selbstverständlich stellen wir uns als Krankenhäuser auch jedes Jahr auf dieses leider „planbare“ Geschehen von alkoholisierten Patienten mit Brandverletzungen, Traumata etc. ein“, so die Unterzeichner. In diesem Jahr würde diese Belastung aber zu einer noch größeren und aus Sicht der Krankenhäuser unbedingt zu vermeidenden Herausforderung führen. Die Gründe dafür, so die Kliniken, wären, dass zum einen die Patienten zu Silvester sich oft auf Grund des Alkoholkonsums weniger an Anweisungen halten und somit Hygieneregeln voraussichtlich nicht eingehalten werden. Zum anderen seien die Krankenhäuser auf Grund von COVID-19 bereits sehr stark und auch deutlich mehr als zu dieser Jahreszeit üblich ausgelastet. Es müsse versucht werden, jede zusätzliche Belastung der Abläufe zu vermeiden.

Zu der oben stehenden Pressemitteilung der Kliniken in der Region Hannover nimmt Regionspräsident Hauke Jagau wie folgt Stellung:

„Ich teile die Einschätzung der Kliniken und halte die Entscheidung des OVG Lüneburg für nachhaltig falsch. Sie ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die versuchen in Krankenhäusern und andernorts die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Feuerwehren, Rettungsdienste und Krankenhäuser werden jedes Jahr zu Silvester erheblich mehr in Anspruch genommen als an anderen Tagen und Nächten. Gerade bei Brandeinsätzen und Rettungseinstätzen sind Abstände schwer einzuhalten. Deshalb erhöhen sich in diesen Situationen das Infektionsrisiko erheblich. Jeder Kontakt birgt das Risiko einer Ansteckung. Ich verstehe nicht, dass man Feuerwehren, Rettungsdienste und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, die schon jetzt an der absoluten Belastungsgrenze stehen und die täglich einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, dieses zusätzliche Risiko zumutet, nur damit einige Menschen ihren Spaß haben. Die Region Hannover wird im Rahmen des Möglichen unter Nennung der Straßenzüge ein Böller-Verbot erlassen.“

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